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Wände weiß streichen bei Auszug, oder "farbig" lassen?

Guten Morgen zusammen,

ich stehe aktuell vor einer Wohnungwechsel. Leider hat es mit meinem alten Mieter ein paar Probleme seinerseits gegeben. Er wollte mir sachen aufbrummen die gesetzlich eigentlich gar nicht rechtens sind ... Da ich mich dann geweigert habe solche Dinge anzunehmen, ging das eigentlich bis dato recht gute Verhältnis dann eher in den Keller, weil er es nicht wahrhaben wollte dass ich mich gegen ihn Stelle. Ich glaube andere Vermieter hätten solche Dinge einfach angenommen, ich seh es aber nicht ein und habe auch als Mieter meine Rechte. Kaution wurde keine Ausgemacht (wenn das wichtig ist).

Da ich nun ausziehe, will ich eigentlich so wenig wie möglich an der Wohnung machen. Natürlich komme ich meinen gesetzlichen Pflichten nach und werde alles kaputte Reparieren lassen.

Die Frage die sich mir aktuell stellt ist die folgende:

Ich habe zwei Wände gemalt in der Wohnung. Einmal ein heller cremiger Ton und einmal eine etwas dunklere Braune Wand. Laut unserem Vertrag habe ich nichts gefunden, ob ich die Wohnung wirklich weiß streichen muss. Nach nachfragen wie ich es handhaben solle, habe ich ein Bild von dem Vertrag bekommen zu folgender Klausel:

Bauliche Veränderungen an der Mietsach oder Einrichtungen sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.

Viel mehr hat mein Vermieter dazu nicht gesagt....

Für mich hat eine Bauliche Veränderung aber nichts mit gestrichenen Wänden zu tun, oder liege ich hier komplett falsch.

Des weitere habe ich folgenden zwei Auszüge noch gefunden.

Ungenaue Klauseln mit schwammigen Angaben bezüglich der vom Mieter zu erbringenden Leistung sind ungültig. Dazu gehören z.B. Floskeln wie „Wohnung muss im vertragsmäßigen Zustand übergeben werden“ oder „Wohnung muss wie überlassen aussehen“
Zwar gilt auch hier, dass der Vemieter keine Farben "diktieren", also z.B. keine weiße Wandfarbe verordnen darf. Jedoch tritt beim Auszug das Interesse des Vermieters an einer möglichst problemlosen Weitervermietung in den Vordergrund. Daher muss der Mieter die Farbgestaltung so auswählen, dass sie von "möglichst vielen Mietinteresenten aktzeptiert wird". (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.6.2008)

Für mich ist das nun alles so geschrieben, dass ich nicht verpflichtet bin/wäre die Wände zu streichen. Braun -und Cremefarben sind für mich Farben die eigentlich zu so gut wie allen Einrichtungen passen würdem? Laut den beiden Auszügen, wäre ich also nicht wirklich verpflichtet und die Aussage find ich zusätzlich auch etwas schwammig geschrieben? Was fällt alles unter Baulichen Veränderungen?

Würde mich über ein paar Antworten freuen.

Grüße

Wohnung, Recht, Auszug, Streichen Renovieren

Stress mit den Eltern wegen Umzug. Was kann man Ihnen wie erklären?

Ich weiß einfach nicht mehr weiter und ich stecke in einer ziemlichen Zwickmühle.

Ich fange mal an ich bin 18 Jahre alt und wohne noch zu Hause bei meinen Eltern irgendwann kam das Thema auf mit meiner Freundin ( 6 Monate ) zusammen zu ziehen. Die Idee kam von meiner Seite, denn ich hatte den Vorschlag kostenlos zu meiner Oma zu ziehen, da der Fremdmieter zu Februar ausziehen würde aber die Wohnung ist nur um die 40m² groß. Das Problem ist die Gegend ist einfach total ländlich und zur Großstadt fährt man mit Öffentlichen Verkehrsmitteln um die 45 Minuten und mit dem Auto ohne Stau 25 Minuten, dabei muss man aber immer an die Benzinkosten denken die jeden Tag aufkommen. Das fand der Vater von meiner Freundin nicht gut und hatte deshalb einen anderen Vorschlag und zwar, da in dem Familienhaus auch ab Februar eine Wohnung frei wird die 71 m² groß hat er diese zum Vorschlag gebracht und ich fand die Idee in dem Moment richtig gut und habe indirekt schon zugestimmt und meiner Freundin zugesagt.

Das Problem: Ohne meinen Eltern davon zu erzählen, habe ich schon geplant und habe dann am nächsten Tag gesagt " Habt ihr was dagegen wenn ich ausziehen würde" klar bin ich 18 und darf das selber entscheiden, aber sie sind erstmal fast umgefallen. Über die nächsten Tage entstanden dann immer wieder Diskussionen das ich keinen Grundstock hätte und es eine Frechheit ist das der Vater mir und meiner Freundin so etwas anbietet.

Zu den Zahlen: Miete 580 Euro :2 =290 für jeden

Meine Freundin macht einen Aushilfsjob mit 450 € Basis und ich bin noch 5 Moate in der Ausbildung bevor ich richtiges Gehalt verdiene nur wir wurden vorgezogen für die Wohnung und ich finde sie einfach mega schön.

Ich habe mich jetzt schon mehrfach dafür und dagegen entschieden, weil ich nicht weiter weiss. Meine Mama sitzt Abends im Wohnzimmer und ist tief traurig aber es ist doch meine Entscheidung....

Eltern, Auszug

Alleine nach Berlin mit 18?

Hey :D

Ich gehe derzeit auf die FOS und schließe diese mit dem Fachabi in 2 Jahren ab. Ich hadere schon längere Zeit mit dem Gedanken was ich danach anstellen soll und habe es in Erwägung gezogen mit 18 alleine nach Berlin zu ziehen um dort eine Ausbildung (Bankkauffrau, Finanzwirtin o.ä)

Momentan wohne ich bei meiner Mutter, rund 650km von Berlin entfernt, in Bayern in einer sehr ländlichen Gegend (5000 Einwohner Dorf)

Da mich das Stadtleben insbesondere Berlin mich eigentlich schon immer angezogen hat überleg ich nun diesen Schritt zu wagen

Nun die Frage: Würdet ihr es tun? Die Entfernung ist nicht gerade gering d.h ich könnte nicht einfach so mit dem Zug schnell nachhause fahren wenn was wäre, da ich auch niemanden in Berlin kenne, jedoch denke ich mir ich lebe nur einmal und bin nur einmal jung und werde es später bereuen wenn ich in meiner Jugend keine „Abendteuer“ erlebt habe

Außerdem kann ich jederzeit wieder zurück zu meiner Mutter ziehen falls es mir gar nicht passt, um woanders eine Ausbildung zu suchen

Jedoch habe ich dennoch bedenken vor dem Ausziehen, da ich dann am Anfang total alleine bin und ich nicht weiß wie ich schnell Anschluss finden kann

Haltet ihr es für wahrscheinlich eine WG zu bekommen geschweige denn einen Ausbildungsplatz?

welche Erfahrungen habt ihr mit dem Wegziehen gemacht?

Danke im Vorraus :D

Beruf, Schule, Berlin, alleine, Ausbildung, Auszug, WG, nach schule, volljährig, wegziehen, Ausbildung und Studium

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