Plus hohe Mietschulden. Aus Provokation wurde vom ehemaligen Mieter vor dem Auszug in die Dusche gekotet. Am vereinbarten Übergabetermin war er schon über alle Berge, noch Sofa, Schreibtisch, Dreckwäsche in der Wohnung hinterlassen.
Kann man ihn wegen dem Dusch-Vorfall anzeigen?