Fachkundeprüfung Taxi abgelegt, angeblich durchgefallen Einsicht erst nach Prüfungsausschuss?

Hallo,

ich hatte diese Woche eine Taxi Mietwagen Fachkundeprüfung bei der IHK.

Er besteht aus zwei schriftlichen teilen. Für die beiden schriftlichen Teile fand die Prüfung diese Woche statt. Man braucht bei beiden schriftlichen Teilen jeweils mindestens. 50% um zur mündlichen zugelassen zu werden. (Die mündliche ist am 24.05.24)

Im ersten Teil habe ich die 50% erreicht, im zweiten Teil angeblich weit weniger als 50%.

Dabei hatte ich für den zweiten Teil ein sehr gutes Gefühl, es kamen Sachen dran die ich ganz sicher wusste und ich hab eine Prognose ausgerechnet bei der ich mindestens 60 Prozent haben sollte. Ich habe also erhebliche Zweifel über die Richtigkeit des Ergebnisses.

Ich rief dort an und mir wurde gesagt, dass ich jetzt erst nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen bin und erst NACH der mündlichen Prüfung, die Prüfungen in den Ausschuss kommen und ich erst dann einen Termin zur "Prüfungseinsicht" beantragen kann.

Was passiert wenn ich feststelle, dass ich fälschlicherweise nicht zur mündlichen zugelassen wurde ? Es war ja nicht mein Verschulden, muss ich nur die mündliche nachholen oder alles ?

Der nächste Termin wäre erst in 8 Wochen. Habe ich nicht das Recht bei starken Zweifel Prüfungseinsicht noch vor der mündlichen Prüfung zu bekommen, damit ich daran noch teilnehmen kann ?

Falls ja an welchen Anwalt muss ich mich wenden ? Ist Prüfungsrecht richtig ?

PS: an eine bestimmte Art von Nutzern, spart euch Kommentare wie "vielleicht hast du dich da vertan" oder sonst was, ich bitte um informative Antworten von kundigen Nutzern.

Arbeitsrecht, IHK, IHK-Prüfung, Sachkundeprüfung, Taxiunternehmen, Prüfungsrecht
Kann man den Arbeitgeber verklagen, wenn dieser wissentlich Leute unter Drogenrausch arbeiten lässt und/oder nichts dagegen unternimmt?

Folgender Fall von einem Bekannten (wurde hier auch noch in einer anderen gestellten Frage bereits von mir angeschnitten):

Ein Kumpel von mir arbeitet in einem Betrieb, wo allen Anschein nach, viele Leute tätig sind, die ein Suchtproblem haben. Dabei kommt es auch öfters vor, dass dort Kollegen immer wieder an den Wochenenden oder in den Nachtschichten betrunken/unter Vollrausch zur Arbeit kommen, immer dann, wenn kein Meister/Aufsichtsperson anwesend ist.

Bisher ist nicht großartig etwas passiert, also kein Arbeitsunfall oder Ähnliches. Jedoch hatte der Kollege neulich es mit einem betrunkenen/berauschten Mitarbeiter zu tun, der ihn dann körperlich und verbal angegriffen hat. Der betrunkene Kollege hat mit dem Beleidigen und Schlagen angefangen.

Es ist in etwas so abgelaufen: Der betrunkene Kollege hatte ihn bei Schichtbeginn beleidigt, mein Kumpel hat da aber erst einmal nichts gemacht. Dann hatte er wenig später einen Spruch über den besoffenen Kollegen rausgehauen, aber nicht ihm ins Gesicht, sondern einem anderen Kollegen das erzählt.

Der besoffene Kollege hat das dann mitbekommen und mit der Schlägerei angefangen. Dann hat mein Kumpel die Schläge abgewehrt und "A***loch" zu ihm gesagt, nachdem er eine Ohrfeige von ihm bekommen hat, woraufhin der Kollege weiterhin auf in einschlagen wollte, jedoch mit wenig Erfolg. Mein Kumpel hat ihn aber nicht wirklich zurückgeschlagen, sondern nur abgewehrt.

Weil es jetzt hieß, dass mein Kumpel ihn auch beleidigt hatte (nachdem er zuvor von dem berauschten Kollegen beleidigt und angegriffen wurde), hat er jetzt fristlos eine "verhaltensbedingte Kündigung" erhalten. Ohne vorherige Abmahnung.

Dabei muss man sagen, dass der er in dem Moment etwas emotional reagiert hat, zumal er auch körperlich und verbal weiter angegriffen wurde. Ebenfalls muss man dazu sagen, dass er seit über 6 Monate dort einen befristeten Arbeitsvertrag hatte (davor 9 Monate über eine Leihfirma) und zuvor im Betrieb nie auffällig gewesen war und auch fast nie zu spät gekommen, fast nie krank gewesen und er hat immer zuverlässig seine Arbeit gemacht. Unter Vollrausch ist er auch nie zur Arbeit gekommen, da er weder trinkt noch Drogen nimmt.

Er hat sich wirklich Mühe gegeben und war darauf aus, dort einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.

Weil er jetzt einmal emotional auf einen körperlichen Angriff von einem betrunkenen Kollegen reagiert hat, wurde er abrupt ohne Vorwarnung und ohne Abmahnung fristlos und ohne Abfindung gekündigt. Dies wurde vom "Betriebsrat" einstimmig beschlossen, wie er sagt.

Irgendwie glaube ich nicht, dass das so rechtlich einfach machbar ist, geschweige denn fair ist, aber vielleicht kennt sich da hier jemand besser aus? Kann ein fleißiger Mitarbeiter, der zuvor nie negativ aufgefallen ist, einfach so wegen eines unglücklichen Vorfalles direkt ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden?

Und könnte man den Arbeitgeber auch dafür anzeigen, dass dieser Drogen- /Alkoholabhängige auf seine normalen Mitarbeiter loslässt. Es hieß immer, dass der Arbeitgeber das schon gewusst hätte und "dem nachgegangen" wäre. Aber wie viel das gebracht hat, konnte man ja bei dem Vorfall sehen. So etwas zu beweisen, wäre aber sicherlich auch schwierig. Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

Kündigung, Arbeitsrecht, arbeitsschutz, Drogenabhaengigkeit, fristlose Kündigung, Kündigungsrecht
Arbeitsvertrag Kündigen: Wie komme ich da raus?

Meine Frage vorab:
Wie kann ich die Firma sauber verlassen ohne, dass ich eine Sperre beim Amt bekomme.

Zur zeit bin/war ich krankgeschrieben über einen längeren Zeitraum,
da ich psychisch und körperlich eingeschränkt gewesen bin.

Meine Krankmeldung geht eigentlich bis nächste Woche.
Bereits für diese Woche habe ich mich wieder Arbeitsfähig gemeldet und am Montag ein Anfangsgespräch mit meinem Vorgesetzten geführt.
Ich mach die Vetretung für jemanden, die nicht wiederkommt. Und es hat jemand neues, an diesem Tag, auf meiner Vertretungsstelle angefangen.
Mir wurde ein neuer Job angeboten, den ich nicht machen möchte und meine alte Stelle ebenso nicht da dort ein mobbendes Betriebsklima herrschte und ich selbst auch betroffen war.

Ich möchte die Firma verlassen ohne in Mitleidenschaft zu geraten. Sperrung vom Amt etc.
Zudem habe ich erfragt ob es eine Kündigung seitens des Arbeitgebers geben könnte.
Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Mein Vorgesetzter hat dies geprüft und folgendes geschrieben:

Es besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags ohne Sperre bei der Arbeitsagentur. In einem anderen Vorgang hat die Arbeitsagentur folgende Formulierung akzeptiert:

Der am (...) abgeschlossene Arbeitsvertrag wird auf Veranlassung der Arbeitgeberin im gegenseitigen Einvernehmen aus krankheitsbedingten (personenbedingten) Gründen zum .....2024 beendet.

Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die gesundheitliche Verfassung es Herrn Strobler auf absehbare Zeit nicht möglich macht, seine berufliche Tätigkeit als Erzieher bei der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH weiter auszuüben. Alle denkbaren und in Betracht gezogenen Maßnahmen am Arbeitsplatz können an dieser Einschätzung nichts ändern. Ein anderer Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung.

Vielleicht kannst Du das vorab mit der Arbeitsagentur klären?

LG

Ich bin/wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könnt <3

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Agentur für Arbeit, Kündigungsfrist

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