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Kann ich trotz noch laufender Prüfungsvorbereitung Bürgergeld beantragen und eine eigene Wohnung bekommen, wegen starker Belastung durch meinen Vater?

Hallo zusammen,

ich schreibe nächste Woche meine Abschlussprüfung im Einzelhandel (3 Lehrjahr Einzelhandelskauffrau) Falls ich nicht bestehe, müsste ich die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen.

Ich lebe derzeit noch bei meinem Vater, aber das Zusammenleben ist psychisch extrem belastend: Er kontrolliert vieles in meinem Alltag, reagiert schnell aggressiv oder abwertend, und es gibt kaum Raum für Ruhe oder Selbstbestimmung.

Deshalb merke ich schon jetzt: Ich könnte diese Wiederholungszeit in dieser Umgebung nicht durchhalten. Selbst wenn ich bestehe, wünsche ich mir dringend eine eigene Wohnung, um mich stabilisieren zu können.

Ich überlege deshalb, beim Jobcenter Bürgergeld zu beantragen und eine Wohnung zu suchen – auch vorsorglich, bevor ich das Ergebnis weiß. Ich habe bedenken, ob das geldtechnisch hinhauen kann und will nicht obdachlos werden… Sorry falls ich übertreibe aber ich kenne es nicht anders, als zuhause mit meinem Vater und Bruder zu leben und habe schon oft darüber nachgedacht aber es nie wirklich durchgezogen aus Angst.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?

  • Ist es sinnvoll, schon jetzt mit der Wohnungssuche und einem Beratungstermin beim Jobcenter zu starten?
  • Wird so eine psychische Belastung durch den Vater als Grund anerkannt, um früher auszuziehen?
  • Wie genau läuft das ab (z. B. Mietübernahme, Möbel, Zustimmung zum Auszug)?
  • Sollte ich noch warten oder lieber vorbereitet sein?

Ich freue mich über ehrliche Meinungen oder Erfahrungen.

Vielen Dank!

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Krankengeldanspruch endet bald ,was muss ich nun tun?

Hallo Community ich brauche euren Rat !

Ich bin 62 Jahre alt,habe immer gearbeitet,selbstständig und auch als Angestellter und habe noch nie ein Jobcenter von innen gesehen und von daher keinerlei Erfahrung wie ich mich verhalten muss..

Nun zu meinem Problem,

ich habe vor knapp 1,5 Jahren eine lebensbedrohliche Diagnose erstellt bekommen und bin seither auch arbeitsunfähig bzw, krankgeschrieben.

Trotz meiner langen Krankschreibung bin ich bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich seit 10 Jahren arbeite ,ungekündigt.Ich liebte diese Arbeit aber ich kann diesen Job aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben,

Meine Aorta ist mehrfach instabil und auch die Durchblutung meiner Beinaterien ist sehr eingeschränkt.Außerdem liegen noch andere Kriterien vor die ich hier nicht aufführen werde.

Ich darf und kann daher meinen Kőrper nicht mehr belasten zumal ich zeitenweise nicht in der Lage bin überhaupt nur kleinere Strecken zu laufen da mir meine Beine den Dienst versagen,ich würde aber ich kann nicht mehr arbeiten.

Da ich nun von der Krankenkasse ausgesteuert werde,wie muss ich mich nun beim Jobcenter verhalten da ich doch immer noch angestellt bin und übergangslos ins Arbeitslosengeld wechseln mőchte.

Ich hoffe dass sich hier jemand auskennt und mir den einen oder anderen Tip geben kann, Vielen Dank im Voraus

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In Elternzeit wieder arbeiten oder nicht?

Ich bin im August das erste Jahr in Elternteil gewesen (mit Elterngeld) dann habe ich noch 2 Jahre Elternzeit. Eigentlich wollte ich nach dem ersten Jahr wieder aushilfsweise oder Teilzeit 50% wieder gehen.
Mein Mann und ich habe die selbe Arbeitsstelle.

Soll dann statt 8 ne 6 Stunden Schicht werden 3-4 mal die Woche und Wochenende.
finanziell etwas mehr als jetzt in Elternzeit .

Soll so statt finden dass ich arbeite wenn mein Mann zu Hause ist (je nach Schicht/frei)

fremdbetreuung kommt nicht in Frage.
hab auch noch ne 11 jährige Tochter.

nun haben wir kurz gesprochen…. Im Grunde wäre es uns beiden lieber wenn ich nicht arbeiten gehe in der Elternzeit.
Weil wir uns wenig sehen und das arbeitsmäßig immer alles abgestimmt werden muss . Auch weil zu Hause dann mehr liegen bleibt usw. Es eventuell Probleme gibt…
finanziell sind wir aber momentan auf das Geld angewiesen. jetzt wurde mir geraten doch aufstockend (hab Festvertrag) beim Arbeitsamt Antrag zu stellen dann. Wenn es genauso viel wie jetzt wäre ginge das.

kann man einen Termin machen dort um das grob mal zu rechnen? Ich dachte das geht nur ohne Arbeit aber mir wurde gesagt das ich ein Recht auf die Elternzeit habe und das Amt dann anteilig was fehlt zahlt.
ist das so?

Bei meiner ersten Tochter hatte ich keine Arbeit damals, da bekam ich halt das Geld 3 Jahre ohne Bedingungen.

und was würdet ihr tun?

Falls ich was vergessen habe einfach fragen….

Die kleine wird ab 3 in die Kita kommen

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