Bekomme ich eine Rückzahlung?

6 Antworten

Naja, wenn du rechtswidrig gekündigt wurdest hast du ja theoretisch noch einen Job. Sobald das Gerichtsverfahren läuft ist die Kündigung solange unwirksam bis das Gericht entschieden hat.
Und wenn du Arbeit hast steht dir natürlich weder Bürgergeld noch ALG zu.

Sollte das Gericht also entscheiden das die Kündigung unwirksam ist bekommst du das Gehalt von deiner alten Arbeit vom Kündigungstermin an bis zu einem vom Gericht bestimmten Zeitpunkt. Oder es wird ein Vergleich ausgearbeitet das du gekündigt bist aber eine Abfindung bekommst.

In dem Fall bekommst du ab dem Zeitpunkt der Wirksamen Kündigung ALG. Bürgergeld bekommst du natürlich gar nicht solange du ALG bekommst. Ausser du kannst nachweisen das du sonst nicht über die Runden kommst was ich für sehr unwahrscheinlich halte wenn du bis vor kurzem noch Arbeit hattest.

Mit der neuen Arbeit ab 1. Juli solltest du unbedingt mit deinem Anwalt abklären weil das natürlich auch dein Verfahren abwürgen könnte.
Weil du dann gleichzeitig auf wiedereinstellung in dein altes Unternehmen klagst. Und einen Vertrag mit einem neuen Unternehmen hast.

Und logisch ist natürlich auch das du ab dem neuen Arbeitsbeginn kein ALG mehr bekommst.

Sollte das Gericht bzw. Dein Anwalt aushandeln das du ab Februar beim alten Unternehmen gekündigt bist und eine Abfindung bekommst. Hast du natürlich anrecht auf ALG von Februar bis Juni und bekommst das auch sicher sobald alles geklärt ist. Wenn auch möglicherweise verspätet.

Nein, aber ggf. mit Nachzahlungen.

ich wurde rechtswidrig gekündigt

... mir wurde ... gekündigt ...

Ich befinde mich daher selbstverständlich in einer erheblichen existenziell gefährdeten Situation.

So selbstverständlich ist das nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Die Zeit zwischen deinem Arbeitsende und wahrscheinlich Datum deiner Antragsstellung gilt.

Beispiel: du hast den Antrag am 14.3. beim Arbeitsamt eingereicht (Stempel), dann erhälst du dein Geld bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit.

Wenn der Anspruch berechtigt ist zahlen JC & AfA ab Antragstellung. Da dies aber vermutlich mit dem Urteil der Klage zusammenhängt, wird das erst mit Urteilsspruch etwas.

Rückzahlungen ?

Du meinst sicher Nachzahlungen.

Wenn Ansprüche bestehen ..

  • gegen Deinen Arbeitgeber
  • gegen das Arbeitsamt
  • gegen das JopbCenter

... und rechtzeitig beantragt wurde, dann ja