Anwalt – die besten Beiträge

Vollmacht entziehen, wie funktioniert das? - Bevollmächtigter handelt unmenschlich?

Hallo,

Folgende Situation:

Eine 91 jährige Frau hat bis auf einen Neffen keine Verwandten. Diesem Neffen hat sie vor Jahren eine Vollmacht erteilt (welche Art von Vollmacht es genau ist kann ich nicht sagen, da ich es nicht weis).

Die Frau wohnt Zuhause und ist beim Essen, Waschen und bei der Toilette auf Hilfe angewiesen. Der Bevollmächtigte hat ihr über eine Agentur polnische Pflegekräfte organisiert, die jeweils für 2 Monate bei ihr im Haus wohnen und danach wieder wechseln.

Nun ist es leider so, dass die Pflegekräfte ihre Arbeit sehr schlecht machen, fängt an bei sie waschen sie nicht, lassen Sie nachts regelmäßig ins Bett machen und reinigen es nicht, bestehlen die Frau, beschimpfen sie, sperren sie oft in ihr Schlafzimmer ein usw. Trifft nicht auf alle zu, jedoch leider auf die meisten von ihnen.

Für diese Agentur zahlt der Bevollmächtigte monatlich etwa 4000€.

Gegenüber des Bevollmächtigten verhalten sich die polnischen Pflegekräfte natürlich sehr nett und zuvorkommend.

Die Frau selber hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Bevollmächtigten, dieser verwaltet ihr gesamtes Geld und das obwohl die Frau geistlich noch sehr fit ist.

Das geht sogar soweit, dass ihre Spülmaschine kaputt ist und sich keine neue kaufen darf, Ihre elektronische Zahnbürste ist defekt und sie bekommt wieder nichts von ihrem Geld, würde vielleicht ab und zu mal Kuchen essen gehen, darf sie aber nicht usw...

Der Bevollmächtigte gibt der Agentur monatlich Geld die dann für die Dame alle Einkäufe tätigen und den Rest offensichtlich behalten.

Das Verhältnis zwischen der Frau und dem Bevollmächtigten ist mittlerweile sehr schlecht, der Bevollmächtigte spekuliert auf ein schnelles Erbe, der Frau fehlen die nötigsten Materialien und eine richtige Pflege.

Ich bin nicht mit ihr Verwandt, kenne sie aber über meine bereits verstorbene Oma seit etwa 15 Jahren und möchte ihr helfen in ein betreutes Wohnheim zu kommen, Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Frau wieder selbst bestimmen darf. Ihr Bevollmächtigter möchte dieses Vorhaben nicht unterstützen und beharrt auf diese Agentur.

Nun die Frage, ist es möglich so jemandem die Vollmacht zu entziehen, da er in keinster Weise im Sinne der Frau handelt?

Kennt jemand Anlaufstellen wo man sich dafür professionelle Hilfe suchen kann?

Dank!

Pflege, Kirche, Altersheim, Anwalt, Agentur, Rechtslage, Vollmacht

Ein Leben ohne Schulden?

Guten Tag liebe Community,

vor 6 Jahren, war ich mit 3 Kollegen Feiern, Wir haben einiges getrunken und waren ordentlich "Betrunken" Als wir Nachts von der Disco heim liefen, kam einer von der Gruppe auf die Idee ein Altes Firmengebäude was fast Leerstehend ist zu bekunden (Kaputte Fenster), Als wir Innen drin waren, fand der eine Flasche mit brennbarem Inhalt.. er kippe es auf dem Boden und zündete es an!

Wir rannten raus und haben uns aus dem Acker gemacht, Knapp 2 Minuten später Hörten wir die Feuer... Es wurde zum glück keiner verletz, doch das Gebäude hat sich in der Statik verzogen.. 3 Jahre später kam das ganze erst durch dieKriminalpolizei heraus.. wir mussten als Mittäter jeweils 2 jahre und 10 Monate in die JSA.

Ich wurde wegen Guter Führung auf Halbstrafe mit Bewährung vor ca. 1,5 Jahren Entlassen. Jetzt kam Post von der Versicherung des Betroffenen. sie verlangen 900.000.00 € haben.... Logisch ist das nicht Zahlbar.. und das die anderen Mittäter sich ins ausland und auf Har4 eingestellt haben ist auch überflüssig zu erwähnen.. Ich bin der einzige der Arbeiten geht, gibt es denn keine Möglichkeit da raus zu kommen? Privatinsolvenz ist ausgeschlossen zurecht, da die Schulden Straftatbedingt entstanden. Was bleibt mir übrig ?

Kugel geben ?

Unnötige Kommentare wie selber schuld oder oder oder könnt ihr euch sparen, Investiert die Zeit lieber in eure Familie habt ihr mehr davon.

Finanzen, Geld, Schulden, Recht, Anwalt, Jurist, Straftat

Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?

Hallo, ich hab meinen Ex wegen sehr viele Dingen angezeigt. Unter anderen hat er mir in Stuttgart am Hauptbahnhof die Nase gebrochen. (Laut Polizei Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil er mich auch auf den Boden drückte + jede Menge Zeugen konnten es bestätigen konnten). Zwei Monate später hat er mich geschlagen (Körperverletzung welche anscheinend nicht verfolgt wird) Und ca 1 1/2 Monate später vergewaltigt, einen Tag nach der Vernehmung wegen der Vergewaltigung ging er auf unser Baby, meine Großeltern und mich los im Auto als er und sah. Er hat das Baby aus den Armen meiner Oma reißen wollen und meinen Opa gewürgt und geschlagen. Alle trugen Verletzungen davon. Wir lagen auch eine Woche in der Kinderklinik. (Laut Polizei Schwere Körperverletzung) Er saß schonmal im Gefängnis wegen Sexueller Nötigung 1 Jahr und 3 Jahre auf Bewährung. Die Bewährung wurde verlängert weil er seine Ex Freundin geschlagen hat. Ich hätte vor 2 Monaten eine Verhandlung mit ihm wegen der gebrochenen Nase gehabt, aber leider keine Post mit der Ladung bekommen. Sollte das nicht eigentlich wiederholt werden und kann es sein, dass er dort seine Strafe bekommen hat? Wird beim Rest nicht mehr ermittelt? Und was heißt Strafe oder Maßregel? Nun weiß ich aber nicht wegen was dieser Brief vom Oberstaatsanwalt kam und was er bedeuten soll.

im Brief steht ganz genau:

in dem dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14.9.2019 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO abgesehen.

Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

danke.

Recht, Anwalt, Strafverfahren

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt