Gegnerische Versicherung will ein Unfallgutachten in Auftrag geben, aber ggf. auf meine Kosten. Was tun?

Hi,

ich hatte am 14.07 einen "Unfall": Ich hatte mein Fzg. in einer öffentlichen Tiefgarage geparkt, der Stellplatz neben mir leer. Als ich zurück kam, stand ein Fzg neben mir so dicht geparkt, dass ich über die Fahrertüre nicht einsteigen konnte (siehe Bild, mein Auto ist der Golf) Habe mich also über die Beifahrerseite in mein Auto gequetscht und bin aus der Lücke gefahren. Ich stieg aus, um zu überprüfen ob mich das Fzg nicht auch noch angefahren hat - und siehe da... Natürlich angefahren. Ich also zum Parkwächter, welcher mir "höflich" sagte des geht ihn nichts an ich soll zu Polizei.. Ich also zur Polizei gefahren, diese haben Spurensicherung vorgenommen, Kennzeichen vom "Verursacher" aufgenommen und Anzeige erstattet. Ich hab den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch wird von dem Fahrer des anderen Fzg's die Verursachung bestritten, er hätte auch zwei Zeugen die in extra in die zu enge Parklücke eingewiesen hätten, die haben nichts gesehen und behaupten ich hätte die Beschädigung auch beim Ein/Ausparken verursachen können. Ich bin kerzengerade aus meiner Lücke gefahren, kann den Schaden nicht verursacht haben! Mein Rad stand weiter vorne als dessen. Die Beschädigung an meinem Fzg ist oberhalb des Rades, das beim Gegner hinterhalb des Rades!!!

Jetzt schreibt mir die gegnerische Versicherung ich nicht nachweisen kann dass es dessen Versicherungsnehmer der Verursacher war und sie würden ein Unfallgutachten beauftragen, jedoch nur wenn ich bestätigte dass ich die Kosten übernehmen wenn sich herausstellt dass deren Kunde nicht schuld ist.

Ich war es zu 100% nicht aber ich habe Angst dass der Gutachter da Mist baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Was würdet ihr raten?

Bild zu Frage
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Unfall durch Glatteis/Blitzeis.. Unfallverursacher mit Fahrerflucht / Versicherung - Haftplicht?

Hallo, meine schwester hatte gestern nacht ein schweres Autounfall, sie fuhr auf der landstraße und ein fahrzeug kam ihr entgegen, das entgegenkommende fahrzeug welchste die spur und fahr auf meine schwester hinzu.. daraufhin machte sie eine vollbremsung wodurch das auto zum schleudern kam und gegen ein baum krachte was sich ungefähr 2m entfernt vom linken fahrbahn befand

der unfall verursacher unternahm nichts und flüchtet vom unfall ort, einpaar sekunden später kam ein anderes fahrzeug der die unfall stelle sofort sicherte und die rtw, feuerwehr und die polizei alamierte.. er berichtete auch der polizei das kurz bevor er dort ankam ein fahrzeug ihm sehr schnell entgegen kam..+

Gott sei dank ist meiner schwester und der Freundin nichts passiert, außer eine kleine Platzwunde am stirn, aber soweit alles gut.

Meine frage ist ob die Versicheung für irgendetwas aufkommt, sei es ein kleinigkeit, denn das fahrzeug ist Totalschaden, das ganze Fahrgestell ist verbogen / verschoben.. sowie die Hinterachse sämtliche teile gebrochen..

Das Fahrzeug ist auf mein Vater bei der VHV versichert, er ist auch der Halter des Fahrzeugs.. Meine Schwester ist als weitere Fahrerin eingetragen.

Leider haben wir die Vollkasko versicherung vor ungefähr ein halbes jahr gekündigt und zur Haftplicht gewechselt, mein vater ist soweit ich weis SF - Klasse 26

Hier ein kleines bericht darüber: http://einsatzdoku.org/alsdorf-zwei-verkehrsunfaelle-durch-glatteis/

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

  • MfG
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