autoversicherung auf meine mutter zulassung auf mich?

6 Antworten

Das Auto meines Sohnes läuft auch schon seit Jahren auf meinen Namen, aus dem Grund, weil er noch studiert. Meines Wissens bin ich dann die Hauptnutzerin und mein Sohn, der auch namentlich in den Versicherungsunterlagen eingetragen ist, fährt natürlich mit dem Auto. Ich denke, es spielt dabei keine Rolle, in welchem Bundesland es jeweils fährt.
Aber wenn deine Mutter die Fahrzeughalterin ist, dann dürfte SIE und nicht du die "Hauptnutzerin" sein. Du kannst doch das Auto nutzen, wie du es willst, du musst nur als Familienmitglied auch eingetragen sein, das ist bei einem Schaden wichtig.

warkill15 
Fragesteller
 06.06.2016, 15:34

Also im Moment ist das Auto auf mich angemeldet und Versichert. Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe muss ich das Auto nicht nur auf sie Versichern sondern auch auf ihren namen ummelden und mich dann als "Mitbenutzer" eintragen obwohl ich Hauptbenutzer bin?

BarbaraAndree  06.06.2016, 15:43
@warkill15

Ja, so haben wir es gemacht. Denn die preiswerte Einstufung der Versicherung macht nur Sinn, wenn die Halterin deine Mutter ist und du Mitbenutzer.

schleudermaxe  07.06.2016, 06:10
@BarbaraAndree

Aber wo kommt denn die günstige Einstufung her? Für mich kann da etwas nicht stimmen. Mutter hat kein Fahrzeug und ZF fällt somit wohl aus. Es sei denn, Vater hat.

BarbaraAndree  07.06.2016, 12:28
@schleudermaxe

Wenn deine Mutter kein Auto besitzt, vielleicht nie besessen hat, dann hat sie auch keine günstige Einstufung einer Kfz.-Haftpflichtversicherung. Ich fahre seit meinem 18.Lebensjahr  und besitzte seitdem auch immer Autos. Meine Einstufung durch unfallfreies Fahren ist jetzt die niedrigste überhaupt. Es fragt sich, warum du dann dein Auto auf den Namen deiner Mutter übertragen willst?

Du solltest mal einen Versicherungsmakler aufsuchen. Da bekommst du eine Beratung und der kann dir auch tatkräftig helfen. Die Entfernung spielt keine Rolle.

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn üblich sind Mehrkosten, bei so eine Trennung.

Zudem sollte zuvor ermittelt werden, wann der bisherige Versicherungsvertrag beendet werden kann. Da gibt es ja bestimmt Laufzeitvereinbarungen.

Viel Glück.

Liebe Manu, da kann ich dir leider nur einen Rat geben: bei so viel Unwissenheit was Kfz-Versich. anbelangt, lass' bitte die Finger von online-Versicherungen! Dies ist nur was für Experten - wer bitte soll denn der Fahrzeughalter werden???

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Das Halter und Versicherungsnehmer durchaus  nicht die gleiche person sein müßen ist  gängige Praxis.. und zulässsig.  Wichtig ist das der Versicherer mitspielt.

Solltest Du größeren  oder größere Schäden produziert haben könte sich ein Versicherer querstellen.. ist das nicht der Fall ist es ein völlig normaler Vorgang.   Joachim