Muss man den Parkettboden nach einem Auszug abschleifen und neu versiegeln lassen, wenn dies im Mietvertrag steht. Bei uns steht drin:"Der Bodenbelag ist bei Auszug in einem ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand zu versetzen. Parkettboden ist bei einem Auszug nach mehr als vierjähriger Mietdauer abzuschleifen und zu versiegeln.” Das wäre jetzt eine teure Angelegenheit.