Ich brauche Euren Rat, mein Ex Freund will nicht ausziehen, was tun?

16 Antworten

Nicht lange überlegen, und ihn mit Hilfe der Polizei vor die Tür setzen. Wenn Du es hinbekommst, nimm ihm unbemerkt die Wohnungsschlüssel ab, sollte er welche haben; ansonsten lass sicherheitshalber ein neues Schloss einbauen. Also kurzen Prozess; Bedrohung ist ein No-go!

Da er keine Miete zahlt und wahrscheinlich gar nicht als Mieter mit ihm Mietvertrag steht, kannst Du ihn einfach vor die Tür setzen.

Sollte er den Mietvertrag mit unterzeichnet haben, wird es schon etwas schwieriger - dann musst Du ihn überzeugen, dass es ihm ohne Mietzuschuss nicht zusteht, hier weiter zu wohnen.

Wenn er Dir nicht freiwillig die Schlüssel zurückgibt, solltest Du das Schloß auswechseln lassen. 

Alles Gute. lg Lilo

Zeige nur keine Angst vor ihm , denn sonst bist du verloren. Setze ihm eine   Frist, bis  wann er ausgezogen sein soll und wenn er dir droht, setze ihn sofort vor die Tür. Nur keine Sorge, er kommt schon irgendwie unter bei Freunden oder Verwandten. Und mache dich mal schlau, wie und wann es ein Hausfriedensbruch ist. Gehe zur Polizei.

motostern 
Fragesteller
 10.01.2016, 12:16

Das ist ein  hin und her.... ich weiss nicht was richtig ist. ... wie mit Engelchen und Teufelchen.  Engelchen sagt: schmeiß ihn nicht raus, du empfindest doch noch was für ihn. Und lass ihn doch jetzt noch seine Sachen klären und dann ist er doch weg. Und Teufelchen sagt: er bedroht dir und beleidigt dich. Und du fütterst ihn noch durch. Was soll dass raus mit ihm. :( 

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Du kannst ihn von der Polizei entfernen lassen oder seine Sachen vor die Wohnungstür stellen und das Schloss auswechseln.

Du solltest deinem Ex Hausverbot erteilen, am besten schriftlich per Einschreiben oder (naja) per Email.

Rufe die Polizei an und lasse deinen EX aus der Wohnung entfernen. Was er macht ist Hausfriedensbruch. 
Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt.

Der Hausfriedensbruch ist in der Variante des Grundtatbestandes Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO und bedarf des Strafantrags des Verletzten oder dessen Angehörigen.

Du solltest vorher überlegen die Türschlösser auszutauschen, weil du nicht weißt, ob dein Ex sich keine weiteren Schlüssel hat machen lassen.