Muß ich dafür sorgen, dass Licht in der Wohnung ist, wenn ich ausziehe?

7 Antworten

Waren vermietereigene Leuchten in der Wohnung (also Teil der Mietsache), so müssen diese bei Auszug auch wieder funktionsfähig vorhanden sein. Deine eigenen Leuchten kannst Du entfernen, wann DU es willst.

Viele Vermieter machen ja bereits vor Auszug Besichtigungstermine aus, um möglichst übergangslos neu vermieten zu können. Aber ob die Räumlichkeiten beleuchtet sind, das ist erst einmal das Problem des Vermieters.

Auch bei der Wohnungsübergabe (z.B. im Winter und am Abend) ist es das Problem des Vermieters, wie er die Räumlichkeiten besichtigt - ob mit einer mitgebrachten Tachenlampe oder einem Baustrahler über den Hausstromkreis.

Spätestens dann, wenn Du bei Deinem Energieversorger Deinen Zähler mit Angabe des Zählerstandes abmeldest, geht der Zähler in den Besitz des Vermieters über und er ist für dessen auflaufende Kosten bis zur Neuanmeldung durch den Folgemieter verantwortlich. Natürlich darfst Du selber dann auch keine elektrischen Verbraucher mehr über diesen Zähler benutzen.

Wenn der Vermieter in diesem Zeitraum die Wohnung mit Flutern ausleuchtet oder etliche Kilowatt an Energie für Maschinen verbraucht, weil er die Wohnung saniert, so geschieht dies zu seinen Lasten.

Wichtig ist, dass Du den Zählerstand abliest und diesen durch den Vermieter bestätigen lässt (Datum/Unterschrift), damit Du beim Energieversorger aus der Schuld bist.

Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Gratias 
Fragesteller
 04.12.2015, 17:26

Danke für diese wirklich ausführliche Antwort.

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electrician  04.12.2015, 17:48
@Gratias

Gerne, ich habe auch selbst ausreichend Erfahrung sammeln "dürfen".

Nachtrag: Wenn der Vermieter nicht unterschreiben will, so genügen auch glaubwürdige unabhängige Zeugen (also keine Verwandten und Mitbewohner der eigenen Mietpartei). Manchmal sind auch freundliche Menschen aus dem näheren Umfeld (z.B. aus einem Nachbarhaus) gerne bereit, hier Unterstützung zu leisten, wenn sie nicht vom selben Vermieter abhängig sind. Funktioniert - habe ich selbst erlebt. Und hifreich ist es auch, wenn solche Menschen bereit sind, bei der Wohnungsübergabe präsent zu sein, damit dem Vermieter "der Wind aus den Segeln" genommen wird.

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Waren Leuchtmitel vorhanden, wie Du eingezogen bist?

Prinzipiell gibt es sicherlich keine Regelung, aber anständig wäre es, wenn zumindest in einem zentralen Zimmer oder Eingangsbereich eine Funzel hängen würde.

Gratias 
Fragesteller
 04.12.2015, 17:27

danke, Du hast recht, eine Funzel kann ich ja hineinhängen.

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Nein,du darfst Deine Elektrizität abmelden.Dies empfiehlt sich immer dann,wenn nicht umgehend der Nachmieter einzieht.-Wenn der Nachmieter Dir bekannt ist,bitte die Zählerstände austauschen und dem Versorgungsbetrieb  schriftlich mitteilen.Es wäre krass unhöflich dann abzumelden,das der Versorgungsbetrieb eingestellt ist,.LG

Wenn vorher keine drin waren,brauchst Du auch keine Funzel drin lassen.

Aber den aktuellen Zählerstand mußt Du dir vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen.

Viel Spass in der neuen Wohnung und schönen Nikolaus!:)

Hallo Gratias,

nein, das ist nicht nötig. Wenn du die Lampe in der Wohnung selbst gekauft hast und diese beim Auszug mitnimmst, musst du nicht für Ersatz sorgen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.