Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Kauf von Dual-SIM Handy als Kleinunternehmer absetzen

Hallo.

Ich habe ein Gewerbe (mit der Kleinunternehmer-Regelung) eröffnet, das unter anderem Online-Handel beinhaltet. Dafür habe ich mir extra ein Smartphone angeschafft, dass zwei SIM Karten enthalten kann (eine Karte für private Zwecke, eine für die geschäftlichen).

Nun werde ich das Handy selten "aktiv" geschäftlich brauchen, sondern nur erreichbar sein für Kunden und andere Personen, die die geschäftl. Telefon-Nummer im Impressum der Shop-Seite sehen.

Die Abrechnung der laufenden Kosten ist durch die Trennung der SIMs ja echt simpel. Aber wie sieht das mit dem Absetzen des Handy-Kaufs an sich aus (150€ brutto)?

Meine bisherigen Erkenntnisse:

  1. Man kann als Gewerbetreibender alle Ausgaben absetzen, die betriebsbedingt ausgelöst wurden. Das Handy war auch ein rein geschäftlich ausgelöster Kauf - privat hätte ich mir das nie gekauft. Es war wegen der Dual-SIM Funktion und den geringen Kosten aber am sinnvollsten.
  2. Irgendwo habe ich gelesen, dass man neuerdings Handys als Kleinunternehmer zu 100% als Betriebsausgaben absetzen kann! Allerdings finde ich diesen Artikel nicht mehr wieder, er wurde aber 2015 geschrieben, war also aktuell. Ansonsten würde ich wegen der SIM-Aufteilung zu 50%-50% tendieren, obwohl ich die Aufteilung privat/geschäftlich aus den oben genannten Gründen sicherlich nicht bei 50% sehe.

Im Internet findet sich nichts eindeutiges zu diesem Thema, da "Dual-SIM" wohl noch nicht so verbreitet ist.

Wisst ihr, mit welchem Prozentsatz ich die Kosten des Kaufs absetzen kann? (Falls es hilfreich ist: ich mache die einfache Buchführung mit EÜR am Ende)

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Links sind auch willkommen :-)

Reeeny

Smartphone, Steuern, absetzen, dual Sim, Kleinunternehmer
Umsatzsteuernachzahlung Kleinunternehmer 50000 Grenze überschreiten.

Hallo,

ich bin seit Januar 2014 Selbständig (Kleinunternehmer). Im Januar 2014 habe ich ca. 1.000 Euro Umsatz gemacht. Februar 2014 - ca. 1.500 Euro Umsatz. März - August 2014 ca. 17.000 Euro Umsatz.

Ich habe damit gerechnet, dass ich im Jahr 2014 die 50.000 Grenze nicht überschreite und als ich meine Verkaufspreise kalkuliert habe, ich bin davon ausgegangen, dass ich Umsatzsteuer im Jahr 2014 nicht zahlen muss.

Aber seit September 2014 meine Umsätze sind plötzlich hochgesiegten, so dass ich im Jahr 2014 insgesamt ca.100.000 Euro Umsatz gemacht habe. (davon ca. 35.000 Gewinn)

Bis ende Mai 2015 muss ich eine Umsatzsteuererklärung für Jahr 2014 abgeben und ca. 19.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen.

Das heißt, dass wenn ich jetzt 19.000 Euro Umsatzsteuer und ca. 5000 Euro Einkommensteuer zahle, ich habe im Jahr 2014 nur 11.000 Euro verdient? (916 Euro im Monat).

Für die erste 3 Monaten im Jahr 2015 habe ich eine Umsatzsteuervoranmeldung bereits abgegeben und Umsatzsteuer bezahlt.

Jetzt muss ich Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 abgeben und 19.000 Umsatzsteuer nachzahlen. So viel Geld habe ich nicht. Einen Kredit als Selbständiger der nur 1 Jahr tätig ist ziemlich schwer zu bekommen. Ich habe auch gelesen, dass FA keine Ratenzahlung des Umsatzsteuers erlaubt. Ich habe bereits versucht bei 5x Banken einen Kredit zu nehmen - kein Erfolg. Obwohl ich keine negative Einträge im Schufa habe.

Gibt es eine Lösung für die Kleinunternehmer, die im ersten 3/4 Viertel ziemlich kleine Umsätze machen und mit Umsatzsteuer nicht rechnen und dann plötzlich in den letzten Monaten doppelt mehr Umsatz machen und die 50000 grenze überschreiten?

Was kann man überhaupt in meiner Situation machen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Eugen

Kredit, Steuern, selbstständig, Finanzamt, Grenze, Kleinunternehmer, Nachzahlung, Steuerberater, Umsatzsteuer

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