Kleingewerbe Verlust in Steuererklärung

2 Antworten

Hallo,

Du mußt den Verlust in der Steuererklärung deklarieren und als Verlustvortrag eintragen lassen (Mantelbogen Seite 1 ganz oben). Dann wird er im nächsten Jahr mit dem Gewinn verrechnet.

Die 600 € Grenze kenne ich nicht. Es gibt ein steuerfreies Existenzminimum von etwas über 8000 € pro Jahr, aber das bezieht sich auf alle Einkünfte zusammengenommen.

Gruß

dervagabund

Einkunftsfreigrenze gibt es bei gewerblichen Einkünften nicht. Aber den sogenannten Härteausgleich, sollten noch andere Einkünfte vorhanden sein.

Der Verlust 2014 wird erst mal mit anderen Einkünften (soweit vorhanden) verrechnet.

Waren keine anderen Einkünfte da, wird ein Verlustrücktrag nach 2013 vorgenommen, wenn 2013 andere Einkünfte vorhanden waren.

Ist dies nicht der Fall, kann der Verlust vorgetragen werden nach 2015 und mit dem Gewinn von 2015 verrechnet werden.

Ist jetzt alles ein bißchen vereinfacht dargestellt. Im Zweifelsfall bitte einen Steuerberater befragen.

 

domerich 
Fragesteller
 07.04.2015, 09:43

Danke für eure beiden Antworten!

Ich habe noch einen normalen Job, das heißt der Verlust wird mit meinem Gehalt verrechnet und im nächsten Jahr ist mein Einkommen aus Gewerbebetrieb eben höher. Habe ich verstanden. Ich dachte nur mal gehört zu haben, das man als Kleinunternehmer keinen Verlust ausweisen kann, aber das geht wohl so wie ich das jetzt verstehe.

abdarby  07.04.2015, 10:05
@domerich

Ja natürlich kannst du auch als Kleinunternehmer einen Verlust ausweisen. Halt nicht 10 Jahre oder so. Irgendwann fragt das Finanzamt nach der Gewinnerzielungsabsicht. Aber Anfangsverluste sind ganz normal und werden auch anerkannt.

So wie von dir dargestellt wird der Verlust 2014 mit den Einkünften aus deinem Job verrechnet.

PatrickLassan  07.04.2015, 13:08
@domerich

Ich dachte nur mal gehört zu haben, das man als Kleinunternehmer keinen Verlust ausweisen kann

Anscheinend hat da jemand etwas durcheinander geworfen. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer und nciht die Einkommensteuer, d.h. sie hat keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung.