Geschäftscomputer privat verkaufen?
Als Selbstständiger habe ich mir vor zwei Jahren einen Computer gekauft und die Ausgabe in meiner Einnahmen- / Überschussrechnung vermerkt.
Da ich einen neuen PC habe würde ich den alten verkaufen wollen. Darf ich den PC als Privatperson verkaufen, oder muss ich Ihn über mein Kleingewerbe verkaufen und den Gewinn als Einnahme in der Einnahmen- / Überschussrechnung kenntlich machen?
Danke!
5 Antworten
Bei einem normalen PC, bleibt dieser für mindestens 36 Monate ab Kaufdatum im Anlagevermögen. Während dieser Zeit kann er nur vom Unternehmen verkauft werden und der Umsatz muss verbucht werden. Nach 36 Monaten kann er aus der ava ausgebucht werden und gilt von da an als Privatvermögen und kann als solches frei verkauft werden.
Das ist eine Betriebseinnahme. Aber falls der Computer über 410€ Netto gekostet hat (also kein GWG ist), dann kannst du ihn gar nicht komplett als Ausgabe verbucht haben, denn dann wird er über 3 Jahre abgeschrieben.
Der PC wurde im Betriebsvermögen aktiviert, ergo ist der Verkaufserlös ein Umsatz.
Aber nur bis zur endgültigen Abschreibung, bei einem normalen PC nach frühestens drei Jahren. Sobald er abgeschrieben ist kann er aus der ava ausgebucht und ins Privatvermögen übergehen. Von da an kann man ihn auch privat verkaufen.
Der gehört der Firma .. wenn Du den jetzt auf Deine Rechnung verscherbelst, dann klaust Du den Kasten. der Firma.
Du kannst ihn aber den "Alois" zu einem "Sonderpreis" (so ca 30 Euro) andrehen ... und dann kann der "Alois" ihn privat verkaufen (für ca.80 Euro). Viel ist ein alter Computer sowieso nicht mehr wert.
Das letztere ist der Weg