Umsatzgrenze 50.000 Euro für Kleinunternehmer in allen Jahren (außer Gründungsjahr)?

2 Antworten

Im Gründungsjahr gilt ja für den Kleinunternehmer eine Umsatzgrenze in Höhe von 17.500 Euro.

*seufz*

Nein. Die Umsatzgrenze gilt für *alle* Betriebsjahre. Genauso steht es auch im Gesetz (§ 19 UStG):

"(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. (...)"

Der Unternehmer muss also, wenn er von dieser Regelung Gebrauch machen will, in jedem Jahr zum Jahresbeginn seinen zu erwartenden Umsatz realistisch einschätzen. Übersteigt der Umsatz die Grenze von € 17500.--, dann kann zwingend spätestens im Folgejahr diese Regel solange nicht angewandt werden, bis der Jahresumsatz wieder unter diesen Wert abgesunken ist.

Helefant  06.09.2015, 21:50

Wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewendet werden:

  • Umsatz im Vorjahr höher als 17.500
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich höher als 50.000

Für das Gründungsjahr gilt der Betrag von voraussichtlich 17.500, auf das Kalenderjahr hochgerechnet, denn es gibt ja kein Vorjahr. Beispiel: Betriebsbeginn Dezember, Umsatz voraussichtlich 1.500 entspricht Jahresumsatz von 18.000: keine Kleinunternehmerregelung.

Die Vorschrift lautet:

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird

Und das gilt jedes Jahr.