Leasing bei einer nebenberuflichen Tätigkeit
Ich bin als Angestellter tätig und habe nun ein nebenberufliches Gewerbe (Kleinunternehmer nach §19, also nicht umsatzsteuerpflichtig) angemeldet. Erste Einnahmen konnte ich bereits verbuchen.
Gerne würde ich mir ein neues Auto kaufen. Ich habe mir dabei die Frage gestellt, ob es sinnvoll wäre, wenn ich einen Leasingvertrag abschließe und die Leasingrate sowie sonstige Kosten (Versicherung etc.) steuerlich geltend machen kann. Die Anteil der Nutzung für das nebenberufliche Gewerbe beträgt derzeit 30%. - Kann ich also 30% der Kosten steuerlich geltend machen? - Was bedeutet das dann genau? Gebe ich dann die anteiligen Kosten in meiner Steuererklärung an und mindert das dann meine gesamte Steuerpflicht? Ich meine damit, mindert dass die Steuerpflicht der hauptberuflichen Tätigkeit von mir und meiner Ehefrau (Zusammenveranlagung)? - Muss das Auto auf die Firma zugelassen werden?
Ich möchte daran erinnern, dass ich ja wegen der Kleinunternehmerregelung noch nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Vielen Dank für Eure Hilfe!
2 Antworten
Wenn Du für Dich errechnet hast, dass Leasing günstiger ist als finanzieren, dann mache es so.
Für den steuerlichen Abzug gibt es bei betrieblichen Gegenständen, die auch privat genutzt werden, (insbesondere Autos) und wo der betriebliche Anteil über 10, aber nciht mehr als 50 % beträgt, 2 Methoden.
1. Man behandelt es als betriebliches Auto. Alle Kosten werden auf Betrieb gebucht und der private Anteil wird nach Fahrtenbuch herausgerechnet, oder mit der 1 % Regelung versteuert (1 % des Bruttolistenpreises sind der monatliche Privatanteil).
2. Der Wagen wird privat behandelt und entweder nach dem Fahrtenbuch der betriebliche Anteil in die Betriebsausgaben gerechnet, oder mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer betrieblich abgerechnet.
Da Du Kleinunternehmer bist (das heißt nicht umsatzsteuerfrei, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben), brauchst Du den Bereich nicht beachten.
Vielen Dank für deine Antwort.
Was meinst du damit: "Da Du Kleinunternehmer bist (das heißt nicht umsatzsteuerfrei, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben), brauchst Du den Bereich nicht beachten.“ Meinst du damit, dass ich somit die Leasingrate nicht ansetzen kann? Wenn doch, kannst du mir auch noch sagen, ob sich dadurch die Steuerlast der hauptberuflichen Tätigkeit für mich und meine Ehefrau positiv auswirkt. Also sprich, sich meine Steuerlast im Allgemeinen mindern würde?
Zuerst einmal eine andere Frage: hast du dir das Nebengewerbe von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen? Sonst riskierst du nämlich u. U. eine fristlose Kündigung.
Na dann viel Glück für deine Zukunft.
Ja, habe ich sogar schriftlich!