Polizei droht nächsten Einsatz wegen Ruhestörung in Rechnung zu stellen

Hallo,

ich mache mal ein Crosspost zu diesem Beitrag von mir auf: https://www.gutefrage.net/frage/wohnung---belaestigung-durch-wandnachbar

Denn eventuell interessiert es ja jemanden und man findet so schneller eine Antwort.

Wie bereits im Thema geschrieben, haben wir Nachbarn die sehr sehr nervig sind, Regelmäßig Saufen und sich Streiten und er prügelt seine Frau auch des öfteren.

Als würde das nicht reichen, spielen die auch Nachts um 3 Uhr (ob in der Woche oder am Wochenende macht keinen Unterschied) Balller und Autorennspiele.

Das alles macht natürlich Lärm, mit ihrer wohl erst neuen Soundanlage die "guten" DTS Bass liefert......

(Warum solche Leute nicht mal ein Click Adventure oder Rollenspiele Spielen verstehe ich gar nicht...D:)

Aufjedenfall mussten wir letzte Woche, auch ein Samstag und auch gegen 5 Uhr, wieder die Polizei rufen, weil seine Freundin Schrie "Bitte nicht schlagen" und er sie aber hörbar trotzdem geschlagen und angebrüllt hat und die da drüben "Möbel rücken gespielt" haben.

Heute gegen 5 Uhr haben wir dann erneut die Polizei gerufen, weil wir ja wach geworden sind durch das Brüllen und den Fernseher mit dem "guten" DTS Bass.

Das hat sich nach 20 Minuten auch nicht von selbst erledigt, also habe ich wieder die Polizei gerufen.

  1. Haben die bei uns geklingelt und nach dem Namen gefragt und wo das ist, was komisch ist, weil die ja des öfteren schon da waren. Auch andere Nachbarn haben wohl schon des öfteren die Polizei gerufen.

  2. Hat der eine Polizist, dann nochmal bei uns geklingelt und mir vorgeworfen, ich würde Lügen, weil es war ja alles ruhig.

  3. Hat er mir gedroht, das man mir den nächsten Einsatz in Rechnung stellt, wenn man wieder nichts hört, wenn die Polizei da ist,

Zu 1) Ist ja klar, dass es ruhig ist, wenn die Polizei da ist, ich habe den Wandnachbarn ja rufen hören, als die Polizei geklingelt hat. Da war der Fernseher dann plötzlich leise

Zu 2) Wenn ich davon Wach werde und das nicht zum ersten mal und auch andere das mitbekommen, ist es doch eine Frechheit vom "Freund und Helfer" mir vorzuwerfen, ich würde Lügen.

zu 3) Ist es Rechtlich eigentlich korrekt, dass er mir droht, den nächsten Einsatz in Rechnung zu stellen?

LG

Polizei, Ruhestörung

Altbauwohnung - Flur und Wohnung zu Kalt - Im Flur schimmel

Hallo Leute,

ich brauch mal einen Rat / Tipp von euch.

Wir wohnen in einer Altbauwohnung. Jetzt im Winter haben wir ein mächtig großes Problem.

Das größte: Wir haben Grünschimmel im Flur der durch die Tapete kommt.

Das zweite Problem ist wahrscheinlich auch mit die Ursache dafür: Der Flur ist Eisig kalt und die Wohnung selbst lässt sich nicht viel einfacher beheizen.

Der Flur liegt aktuell bei knapp über 13 Grad - Keine Heizung. Da im Flur die Tür zum Wohnzimmer und Bad ist ergibt sich ein weiters Problem, welches Schimmel zugunsten kommt. Nach dem Duschen z.B. (das Bad ist sehr klein, keine Fenster im Flur und im Bad) muss man die Tür ja Zwanksläufig aufmachen, da ja auch Steckdosen da sind und die Feuchtigkeit ja sich ausdunsten soll. Die Lüftung im Bad, wenn das Licht an ist taugt absolut gar nichts. Nun ist es so, das der Flur logischerweise nicht gefleißt ist. Wir wohnen nun seit 6 Jahren in der Wohnung und anscheinend sind die Wände bzw. ist die Wand über die Zeit immer etwas feucht geworden und nun ist da Schimmel. Wir haben schon mit Chlorreiniger und 80% Alkohol den Schimmel versucht weg zu wischen. Vergebens, er kommt immer wieder durch.

Sicherlich ist Lüften sehr wichtig. Das machen wir auch, aber wohl nicht oft genug. aus dem Grund:

In der Wohnung selbst haben wir 3 Fenster und 3 Heizungen. Die Fenster im Wohnzimmer sind extrem undicht und auch kalt. Der Vermieter wollte die Dinger mal sanieren - War dem A... aber wohl zu teuer.

Das heißt das wir die Wohnung trotz Heizung auf 5 teilweise "nur" auf 20 - maximal 24 Grad bekommen. Machen wir die Tür im Flur auf, so ergibt sich schnell eine Temperatur von +20 Grad und ständiger Zugluft aus dem Flur.

Naja, nun ist die Frage, was wir machen sollen - Dazu kommt, das wir die Wohnugn eh kündigen, da wir nach Brandenburg ziehen. Daher kommt der Schimmel besonders ungünstig, da der Vermieter uns ggf. den Schimmel "in die Schuhe" schieben möchte. Noch weiß er davon nicht.

Bevor er das erfährt, möchte ich gerne ein Tipp oder Rat haben wie ich am besten vorgehen muss / kann.

Fakt ist der Schimmel muss weg - Nur fühle ich mich eig. nicht als Pflichtiger das zu finanzieren, da der Grund für mich an der mangelnden Wohnungskonstruktion im Allgemeinen liegt.

Ich befürchte Allerdings dennoch, das ich das am Ende bezahlen wird und das das nicht gerade Billig wird. Vermieter können sich bei sowas ja leider meist einfach aus der Verantwortung ziehen.

Naja, ich lasse mich mal überraschen was einige von euch dazu zu sagen haben ggf. mit eigenen Erfahrungen.

LG

Wohnung, Schimmel

Fahrschule nimmt Geld für Fahrstunde, trotz Krankschrift?

Hey Leute,

Frage: Ich nehme Fahrstunden bei einer Fahrschule, Ha - wo sonst wa :D, und habe das Problem das ich Krank geworden bin.

Das war so, das ich nicht 2 Tage davor bescheid gesagt habe. Wie auch. Das ich so krank werde bekommt man ja meistens erst Nachts mit bzw. das "dicke" Ende kommt ja denn immer etwas schneller, sodass es 1 Tag davor war. Vorher wusste ich ja nicht das ich so krank werde, das ich weder Arbeiten noch Fahrstunden nehmen kann.

So zur Gesamtsituation: Am Anfang, bevor wir die Fahrschule begonnen haben hieß es: Das bekommt man geregelt, wenn man krank wird. Wenn man Krank ist muss man nicht bezahlen. Also ganz Locker und Lässig.

Denn ist es so, das 2 Fahlerer Krank sind. Also wurden bei anderen Fahrschülern entsprechend viele Fahrstunden abgesagt. Ebenso viel der Theorie Unterricht ersatzlos aus, weil z.B. der Chef der Fahrschule zwar frei hatte, aber sich nicht dazu bequemen konnte dort hin zu gehen.

Nun ist es so das man ja auch gar nicht Fahren darf, wenn man krank ist. Oder ? Man ist ja nicht Verkehrstauglich / sicher unterwegs denn.

Ein Auszug aus den AGB's > Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.>

So, nun "darf" ich ja beweisen, das z.B. ein geringer Schaden entstanden ist. Wie mach ich das ? Klar ich kann und werde Argumentieren, das 2 Fahlerer Krank sind und die na menge Schülern absagen mussten und das es unglaubwürdig ist, das sie niemanden mehr gefunden haben.

Wie soll ich es jedoch beweisen ?

Naja. Frage war ja: Gibt es eine Gesetzliche Regelung, die z.B. besagt das man bei nachweislicher Krankheit die zur Fahruntauglichkeit führt eben nicht zahlen muss oder ähnliches ?

Danke für eure Hilfe

LG

Fahrschule, Praxis, Theorie
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