Eigentümer zahlt kein Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft - Was kann man machen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien, wo alle vier Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, wohnen in drei Wohnungen die Eigentümer selbst und die Vierte wird durch den Eigentümer vermietet.

Die Mieter zahlen monatlich zusammen mit der Kaltmiete die Nebenkosten, die das Haus betreffen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung) an den Vermieter. Die Kosten für Strom, Wasser und Gas zahlen die Mieter direkt an die Stadtwerke und sind somit außen vor.

Die Eigentümer haben ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder sein Hausgeld monatlich einzahlen muss. Der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, müsste also nur das was die Mieter ihm als Nebenkosten zahlen, auf das Konto der Eigentümergemeinschaft als Hausgeld „weiterleiten“. Dies macht er aber nicht und hat es auch in der Vergangenheit trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht.

Nun zu den Fragen:

  • Könnten die Mieter irgendwas machen oder sind diese machtlos, dass der Vermieter das Geld quasi „veruntreut“?

  • Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto?

  • Was könnten die drei anderen Eigentümer machen, um nicht auf den Kosten, die eigentlich der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, zahlen muss, sitzen zu bleiben?

Falls etwas nicht verständlich ist, fragen Sie gerne nach.

Eigentumswohnung, hausgeld
Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?

Garten, Hausbau, Vertrag, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundstück, Kostenübernahme, Nachbarschaft, Sondernutzungsrecht
Verwalterwahl mit Zweitbeschluss VOR Beginn des Bestellungszeitraumes aufheben

Konkreter Fall:

Eine kleine WEG ist ziemlich genau zu 50:50, insbesondere bzgl. des Verwalters zerstritten. Einige ET suchen Ihren neuen (Traum-)Verwalter. In der Einladung gibt es die TOPs: "Wiederbestellung des amtierenden Verwalters" und "Verwalterneuwahl" (mit Verweis auf nur einen Kandidaten).

Der neue Bewerber wurde lediglich mit der Mehrheit von einer Stimme gewählt.

Gemäß BGH vom 01.04.2011, V ZR 96/10 - ist dies nicht zulässig und wurde angefochten. An einem Erfolg der Klage besteht kein Zweifel.

Eine Mehrheit würde nun doch den amtierenden Verwalter wieder bestellen damit sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt und Kosten gespart werden.

Dieser schlägt nun vor, noch vor dem Beginn des Bestellungszeitraums des neuen Verwalters, die Beschlüsse zu den TOPs "Verwalterwahl" und "Unterzeichnung des Verwaltervertrages" (dieser ist nicht unterschrieben und wird von einem Beiratsmitglied auch nicht unterschrieben) in einer außerordentlichen ETV aufzuheben und via Beschluß den amtierenden Verwalter wieder zuwählen.

Dagegen erhebt ein Eigentümer Einspruch, dies käme einer Abwahl des zukünftigen Verwalters gleich und dies ist nur aus einem wichtigen Grund möglich - der nicht gegeben ist. Der amtierende Verwalter vertritt die Auffassung, solange der Beschluss VOR dem Beginn des Bestellungszeitraums liegt, kann von keiner Abwahl die Rede sein, sondern ist gleichzusetzen mit der Aufhebung anderer Beschlüsse.

Ist der Einwand berechtigt - dass dies einer Abwahl gleich käme?

Betriebskosten, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Verwalter, Weg
Austausch Wohnungseinganstür Eigentumswohnung- wer zahlt?

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Hallöchen,

ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.

In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."

Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?

Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Teilungserklärung
Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

Seit 5 Jahren wird ein Problem mit einigen Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer deutlicher. Einzelne Anwohner (wie so oft natürlich nicht alle), die ebenso wie ich Eigentümer einer Wohnung in der betreffenden Liegenschaft sind und die zudem von der Gemeinschaft in den Verwaltungsbeirat gewählt wurden, um die Hausverwaltung zu "entlasten", spielen sich seit jeher als "Hauspolizei" auf und setzen im Grunde nur ihre eigenen Interessen durch. Leider besteht seit mehreren Jahren eine Antipatie dieses Verwaltungsbeirats meiner Person gegenüber, da wir in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Ansichten mehrfach Diskussionen hatten und diese sich aufgrund deren ausgeprägter "narzisstischer Persönlichkeit" von mir scheinbar bzgl. ihres Egos bedroht fühlen und nichts unversucht lassen, mir "eins auszuwischen". Leider ist der Ansprechpartner der Hausverwaltung zugleich ein konfliktscheuer Mensch, der, obwohl er sich in Fragen der Hausgemeinschaft neutral und beratend verhalten sollte, sich aufgrund sozialer Inkompetenz von dem Verwaltungsbeirat als ausführendes Organ der eigenen Interessen "vor den Karren spannen" lässt. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein vernünftiges Gespräch, das viele Konflikte ausräumen könnte, weder mit dem Verwaltungsbeirat, noch nunmehr auch mit der Hausverwaltung möglich ist. Diese schickt mir bloß regelmäßig Aufforderungen seitens des Verwaltungsbeirates (per E-Mail), geht aber einem persönlichen Gespräch mit mir, um das ich regelmäßig bitte, konsequent aus dem Weg, lässt mir durch das Sekretariat ausrichten, dass ein Gespräch mit mir nicht gewünscht sei und ich den Weisungen folgeleisten solle. Dabei geht es um solche Dinge wie: meine im Sondernutzungseigentum Garten gepflanzten Büsche seien zu hoch und müssten entfernt werden, während andere Anwohner in ihrem Garten viel höhere Bäume mit kräftigerem Wurzelwerk und näher an der Hausfassade stehen haben; ich darf mit einem Holzkohlegrill nicht grillen, während andere dies in Sommermonaten regelmäßig tun (Holzkohle), eine Pallisade, die ich an einigen offenen Stellen am Zaun entlang lose aufgestellt (nicht fest verbaut) habe, damit mein Hund nicht über die nur 50cm hohe Umzäunung des Einzelgartens springt, wird mir als zweiter Zaun ausgelegt, der eine allstimmige Zustimmung aller Eigentümer erfordere (meinen Argumenten wird nicht im Ansatz Gehör geschenkt), regelmäßig wird über meine Gartengestaltung gewettert, während andere Gärten in meinen Augen deutlich ungepflegter aussehen, etc. Kurzum, ich fühle mich seit Langem gegängelt und kann mich scheinbar nicht wehren. Andere Eigentümer lassen sich von dem lautstarken "Poltern" der betreffenden Herren beeinflussen und erkennen so das Problem nicht, haben wohl eher zwischenzeitlich die Idee, ich sei tatsächlich "irgendwie komisch". Welche Möglichkeiten habe ich, mir Gehör zu verschaffen und mir nicht alles gefallen lassen zu müssen? Bleibt nur der Weg zum Anwalt?

Garten, Rechte, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht
Mietrecht in Bezug auf Rauchmelder, wer hat Kenntnisse?

Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und wollten unserer Pflicht nachkommen, genügend Rauchmelder zu installieren. Jetzt hatten wir nur mit einem Mieter das Problem, dass er uns nicht in die gemietete Wohnung lässt, sodass wir die Rauchmelder installieren können. Auch den Besuch von Fachkräften, die den Melder installieren können, lehnt er strikt ab. Die Frage, die mich beschäftigt ist nun, ob er uns überhaupt verbieten darf die Wohnung zu betreten, da es ja unser Eigentum ist und wer haftet im Brandfall, wenn die Rauchmelder nicht installiert werden können? Sind dann die Eigentümer oder die Mieter in der Verantwortung? Ich vermute, dass der Mieter uns nicht reinlässt, weil die Wohnung durch ihn mittlerweile in einem katastrophalen Zustand ist. Ich habe mir letztens sagen lassen, dass er in der kompletten Wohnung raucht und alles zugemüllt hat. Wenn wir die Wohnung nun betreten hat er zwei Probleme, wir sehen den Zustand der Wohnung und durch die Rauchmelder kann er die Bude nicht mehr zuqualmen... Wer hat Tipps für ein optimales vorgehen in diesem Fall? Der Mieter kann ruhig drinbleiben, da er trotzdem pünktlich zahlt und ich keine Lust habe nach seinem Abgang alles zu renovieren. Also geht die Frage eher in Richtung rechtliche Verantwortung der Rauchmelderinstallation und dem verwähren des Einlasses in die Wohnung. Bin für jede Antwort sehr dankbar!

Mieter, Recht, Mietrecht, Eigentumswohnung, Rauchmelder
Einlauftrichter Lalousie: Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum?

Liebe Nichtbetroffene, hoffentlich kann das hier geklärt werden:

ETW in einer 19-Parteien-Anlage wurde verkauft. Dem neuen Eigentümer wurde beim Verkauf gesagt, er könne den fehlenden Einlauftrichter einer Jalousie auf Kosten der Gemeinschaftskasse ersetzen lassen. Die Jalousie hakte immer beim Runterlassen, wenn alle Lamellen hochgezogen worden waren. Jahrelang wurden immer 1 bis 2 Lamellen draussen gelassen, dann gab es keine Probleme. Es sollte Dreck und Unrat in der bewohnten Wohnung vermieden werden.

Der neue Eigentümer hat im Verlaufe der Malerarbeiten den Vertrags-Tischler bestellt. Während der Tischlerarbeit kam dem neuen Eigentümer die Idee, bei geöffnetem Jalousienkasten auch noch den Gurt erneuern zu lassen (der zwar 30 Jahre alt war, aber überhaupt nicht verschlissen, da selten betätigt).

Er hat den Tischler gebeten, eine gesonderte Rechnung über den neuen Gurt an seine private Adresse zu senden.

Das hat die Tischlerei zunächst versäumt und den Gurt mit auf die Rechnung über Erneuerung des Einlauftrichter an die Hausverwaltung gesetzt.

Es wurden in der Wohnung vor 6 Jahren 3 ROTO-Wohndachfenster erneuert. Das ging zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Allein damit wäre bewiesen, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind.

Das Fenster im Wohnzimer ist kein ROTO-Fenster, sondern herkömmlich eingebaut, nicht in Dachschräge.

Die Jalousien-Führungsnut gehört fest zum Fensterrahmen, das Profil ist e i n nahtloses Profil.

Nun aber erklärte die Hausverwaltung die ganze Massnahme als Kosten Sondereigentum. Und es ist bisher nicht gelungen, die Hausverwaltung durch mehrmalige Erklärungen des Reparatur-Ablaufes davon abzubringen.

Die Kosten in Höhe von € 245,00 wurden schon von meinem Konto abgebucht. Und die möchte ich zurück haben.

Beiträge, die Licht in diesen Sachverhlt bringen, sind hochwillkommen.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Jalousie, rolladen, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Ehepaar Haus gegenseitige Schenkung Rückfall

Das Ehepaar x und y hat sich unter anderem zur Alterssicherung ein kleines Häuschen mit zwei Wohneinheiten gekauft. Nun haben beide Kinder aus vorherigen Ehen, welche im Falle des Todes des entsprechenden Elternteils Pflichtteilserbberechtigt für das halbe Haus wären. Dieses soll aber dem länger Lebenden zur Absicherung vollständig zur Verfügung stehen. Da sich eines der Kinder mit einem Erbverzicht ( und entsprechender testamentarischer Regelung) nicht Einverstanden erklären möchte, kam in den letzten Tagen ( nach einem Fernsehbericht in dem es wohl um Schenkungen ging) zu folgender Überlegung.

X und Y vereinbaren nachträglich Gütertrennung und teilen in diesem Wege auch das Haus in zwei Einheiten A und B.

Dann schenkt X seine Wohneinheit A der Y und Y schenkt ihre Einheit B dem X. Der Wert der einzelnen Einheit liegt unter dem Grenzwert für die Schenkungssteuer UND es wird bei den Schenkungen jeweils eine Rückfallklausel für den Fall des Vorversterbens eingeflochten.

Sollte nun zum Beispiel X versterben, so würde die Ihm Geschenkte Einheit B automatisch wieder an Y fallen, an der Schenkung des X an Y würde sich aber nichts ändern, so das Y nun Eigentümerin des gesamten Hauses wäre, ohne, das es zur Erbmasse gehören würde.

ist dieses so umsetzbar ???

Und bevor nun ethisch/moralisch gemeckert wird, es soll dann auch direkt testamentarisch geregelt werden, dass das Haus zu gleichen Teilen an alle Kinder geht, wenn auch der andere verstirbt.

Steuern, Testament, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Altersvorsorge, Eigentumswohnung, Hauskauf, Schenkung
HILFE! Mobbender Nachbar/Eigentumswohnung bzw. Gemeinschaft

Hi,

meine Mutter wohnt in einem Haus mit 6 Parteien, alles Eigentumswohnungen. Sie selbst wohnt unten im Erdgeschoss mit Gartenanteil. Letztes Jahr zog über Ihr Herr A. ein und terrorisiert sie seit dem. Hier einige Bespiele:

  • er kehrt seinen Balkon, natürlich alles schön in den Garten meiner Mutter, in dem der Wäscheständer mit sauberer Wäsche steht.
  • Er parkt so nah an ihrem Auto (die Parkplätze sind alle nebeneinander) dass meine Mutter teilweise gar nicht auf den Parkplatz fahren kann (auf der anderen Seite ist eine Wand) bzw. sie könnte dann nicht mehr aussteigen....usw.

Der Knüller war, als er ein Gerüst vor Ihrem Fenster aufgebaut hat und als sie gefragt hat was das soll, sagte er er dürfe das, er müsse was an seinem Fenster/Fassade richten. Meine Mutter hat dann die Verwalterin eingeschaltet, welche sich dann mit ihm in Verbindung gesetzt hat, dass sowas natürlich nicht geht. Aber die Aktionen von dem Typen hören nicht auf, und meine Mama will keinen Ärger und sagt schon gar nichts mehr.

Heute hatte sie Ihren Schirm vor der Tür (der Schirm hat die Fußmatte kaum überragt) und es war noch genug Platz dort vorbei zu gehen. Dann klingelten Nachbarn bei Ihr, weil ihr Schirm auf einmal vor der Tür (Hauseingang) gefunden wurde.

Sie ist total unglücklich, und mit dem Typen kann man null reden, sie hatte es bei den Aktionen vorher schon versucht. Der ist unmöglich! Es kann doch nicht sein, dass der sie so terrorisiert und man kann da gar nichts machen...?!

Anzeigen kann man den ja nicht weil das ja keine "dramatischen" vergehen sind, oder doch?

Was würdet ihr tun? ich will meiner Mutter da unbedingt helfen weil sie ja nur ihre Ruhe will und keinen Ärger, sie aber so traurig darüber ist dass der sie nicht in Ruhe lässt und dauernd was Neues kommt.... :((

Danke & GRuß KK

Mobbing, Eigentumswohnung, Nachbarn
Falschparker auf Privatgrundstück

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einem 8 Parteienhaus. Zu dem Haus gehört ein schmaler Garagenhof mit 8 Garagen. Wovon ich ebenfalls eine gekauft habe. Vor meiner Garage ist eine Parkverbotzone durch Schilder und Linien auf dem Boden gekennzeichnet. Da der Hof schmal ist und ich eine 90 Grad Kurve mit einem grossen S500 fahren muss, ist dieser Zufahrtsbereich auch notwendig, um vernünftig in die Garage einfahren zu können.

Der Besitzer des Nachbarhauses, parkt ständig genau auf dieser Parkverbotfläche, er steht also auf einem fremden Grundstück im Parkverbotbereich und blockiert meinen Zufahrtsbereich zur Garage. Ich komme zwar noch rein, aber dadurch, dass ich keine Kurve fahren kann, ist es dann mit erheblicher Kurbelei verbunden.

Ich habe den Mann aus dem Nachbarhaus darauf hingewiesen, dass er nicht weiter auf unserem Privatgrundstück zu parken hat, da mich dies massiv behindern würde. Seine Antworten: GEBEN SIE DEN FÜHRERSCHEIN AB, SIE KÖNNEN NICHT FAHREN. IHNEN GEHÖRT DAS GRUNDSTÜCK NUR ZUM TEIL, SIE HABEN MIR NICHTS ZU SAGEN.

Dabei hat er gar keine Rechte am Grundstück, hat aber wie im Wilden Westen ein Schild auf unserer Grundstück in den Boden geschlagen, worauf seine Hausnummer steht. Das Hausveralterpaar kümmert das nicht, da sie selbst im Parkverbotbereich parken und mit dem Mann aus dem Nachbarhaus befreundet sind, er darf sich hier alles erlauben.

Was kann ich tun, wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen, Marco

Eigentumswohnung, Falschparken, Privatgrundstück
Eigentumswohnung überschreiben/Verkaufen an Sohn bei Bezug von SGB XII & SGB II

Hallo liebe Damen und Herren,

Ich habe ein großes Problem mit der Eigentumswohnung von meinen Eltern was kein Dauerzustand mehr ist!!
Meine Eltern Wohnen zurzeit in ihrer Eigentumswohnung und möchten auch in der Wohnung bleiben. Sie würden gerne die Wohnung mir überschreiben es sind auch noch ca. 48000,-€ Schulden offen, die ich selbstverständlich auch bei einer übernahme übernehmen würde. Ich Arbeite und habe einen sicheres Einkommen und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Wohnung hat ein hören Wert als der Kredit, was auch das Problem mit der Überschreibung verursacht. Mein Vater bekommt Leistungen von der SGB XII und meine Mutter bekommt Leistungen von SGB II Die Sachbearbeiterin sagt das eine einfaches Überschreiben nicht möglich ist weil die ETW ein hören Wert hat, deswegen sollten meine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen und von dem Geld die Schulden bezahlen und von dem Rest erstmals leben. Der genaue Immobilienwert soll durch einen Wertgutachten zustande kommen was wir in Auftrag geben sollen und was zusätzlich 500-1500 Euro kosten wird. Die meine Eltern nicht haben und nicht bezahlen können.

z.B Wertgutachten: 70.000€ Schulden: 48.000€ RESTBETRAG: 22.000€ Von 22.000 Euro steht jeweils die Hälfte für meine Mutter und die Hälfte für mein Vater zu. Da sie unterschiedliche Leistungen bekommen ( Gemischte Bedarfsgemeinschaft) haben sie auch wieder unterschiedliche Freibeträge. In welcher Höhe weiß ich allerdings nicht. Ich hab meine Eltern Jahrelang unterstützt damit der Kredit bezahlt werden kann und damit sie leben können, weil es von 209,40-€ nicht möglich ist. Deswegen möchte wir die ETW nicht Verkaufen. Weil viel Persönliche und Finanzielle Kraft hinter steckt.

Ich suche eine Lösung, dass ich den Kredit übernehmen kann, meine Eltern als Mieter behalte, das die Miete bezahlt wird und das der Lebensunterhalt von meinen Eltern gesichert ist. Mein Vater ist Krank und er kann nicht mehr Arbeiten.

Ich wäre über jede Lösung dankbar die mir und meinen Eltern weiterhilft. Es ist kein Dauerzustand für meine Eltern und dadurch auch nicht mehr für mich mit so wenig Geld zu leben. Ich bin verheiratet und habe meine eigenen finanziellen Sorgen. Ich bedanke mich für schnelle und hilfreiche Antworten im Voraus.

Einkommen: -Mein Vater (58 Jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB XII Unterkunftskosten : 48,26€ Nebenkosten : 113,94€ Heizkosten : 47,77€ Gesamt: 245,33€. Und zusätzlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 317,64€.

-Meine Mutter ( 54 jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB II für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und Bedarf für Unterkunft und Heizung insgesamt 480,43€.

-Gesamteinkommen von 1043,40€

Ausgaben:

Kredietbetrag Gesamt: 500,-€ (davon sind im November 91,80,-€ Zinsen) Telefon: 35,-€ Nebenkosten: 220,-€ Strom: 79,-€ Gesamt Ausgaben: 834,-€

Was übrig bleibt ist nicht mal 209,40-€

Immobilien, ALG II, Eigentumswohnung, SGB II, SGB XII
Eigentumswohnung, zu wenig Licht durch Baum vor dem Fenster

Guten Tag, liebes Forum! Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Anlage mit 24 Wohneinheiten. Haupteigentümer besitzt 20 Wohnungen und die Abstimmung erfolgt nach Wohneigentumsanteilen. Insofern haben die vier anderen Eigentümer (einschließlich meiner Wenigkeit) nie eine Chance, etwas gegen die Meinung des Haupteigentümers durchzusetzen. Die Hausverwalterin ist eine unfreundliche und unfähige Neurotikerin, die nur tut, was der Haupteigentümer ihr befiehlt. Dieser ist ein Makler, der alle Klischees des Maklers erfüllt. D.h. er kauft auf, vermietet, aber lässt nichts reparieren, nichts in Stand setzen, verkauft, wenn das Objekt sich nicht mehr rechnet. Ich schicke dies voraus, damit mir bitte niemand antwortet, ich solle mein Anliegen einfach der Hausverwaltung vortragen und die würde sich dann der Sache annehmen. Nun meine Frage: Vor meinem Arbeits-, Schlafzimmer steht ein Lebensbaum, dessen Äste mir Sonnenlicht und Lichteinfall nehmen und zwar zu einem mittlerweile nicht unerheblichen Umfang. Man kann die Äste einfach zurückschneiden, das könnte auch unser Hausmeister, doch -wie gesagt - diese Bitte an die Hausverwaltung zu stellen, hat keinen Sinn. Ich müsste mit Hilfe eines Anwaltes mein Anliegen durchsetzen. Daher möchte ich von euch wissen, ob ich einfach selbst den Rückschnitt vornehmen (lassen) kann oder wie meine Aussichten sind, wenn ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen muss, der mein Anliegen gegen die Hausverwaltung durchsetzt?

Eigentumswohnung, Weg

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