Hallo liebe Comunity, hoffe auf eine fachkundige Antwort zum Thema Vorkaufsrecht. Ich besitze in einem 2-Familienhaus eine Eigentumswohnung im OG - die ich vor 18 Jahren von Person A gekauft habe, nachdem A ihren Gesamtbesitz mit einer Teilungserklärung beurkunden lies. Vor 8 Jahren veräußerte A auch die Wohnung mit Garten im EG an Person B. Nun bin ich dabei meine Wohnung zu verkaufen, und hoffe nicht, dass es ein Vorkaufsrecht seitens Person B gibt, von dem ich ja etwas wissen müßte? Normal müßte das im Grundbuchauszug nachzulesen sein? Ich traue Person B nicht, der ich vor ca. 2 Wochen Mitteilung meiner Absicht machte - es kommt einfach keine Äußerung dazu - und uns verbindet nicht gerade das beste Verhältnis - sonst hätte ich ja B einfach fragen können.....vielen Dank schonmal im voraus für hilfreiche Antworten LG Anna
Vorkaufsrecht bei 2 Eigentümer im 2-Familienhaus?
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