Veränderung der Außenfassade bei Eigentumswohnung

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Welche Möglichkeiten ihr habt, die Farbe der Balkone zu ändern richtet sich nach dem Beschluss, der Grundlage für die Balkonsanierung war : Wurde eine Farbe beschlossen und nunmehr eine andere verwendet, so wäre das eine Frage der Haftung. Sollte keine Farbe beschlossen worden sein, so reicht eine Abstimmung des Verwalters mit dem Beirat aus. Eine Änderung der Farbe ist jederzeit möglich müsste aber dann von der Eigentümergemeinschaft bezahlt werden und entsprechend auf der nächsten Versammlung beschlossen werden.

Komplizierter wird es, wenn die Stadt oder Gemeinde da eine Gestaltungssatzung für den betreffenden Bereich hat..

wurde das denn nicht in der Eigentümerversammlung besprochen ? ihr müsst da soch unter anderem die kostenvoranschläge gewälzt haben , wo sicher usch ne farbe drin stand.. ??? ich habe aktuell auch eine Eigentumswohnung bei der die Balkone gestrichen werden., ebenfalls in einer andern Farbe als bisher.. aber darüber wurde in der Eigentümerversammlung gesprochen, wenn man da war weiß man davon.

Na ja, kein Beirat ist befugt irgendwelche kostenauslösende Auftrage zu vergeben, dies ist allein eine Sache des Verwalters. Dieser allein vertritt die WEG. Setzte ihn also auf den Topf und fordere den Rückbau. Schaue vorsorglich in das Beschlußbuch, was genau in dieser Angelegenheit beschlossen wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ohne Angebot und ohne Kostenlast für jeden ET gearbeitet wird. Viel Glück und beachte: Eine bauliche Veränderung (hier die Farbe) bedarf der Zustimmung aller ET!

Der Verwalter haftet gegenüber der Gemeinschaft für seinen evtl. Fehler!