Wie bekomme ich in einen Wohnungseigentümer (ETW) los der den Hausfrieden stört?

3 Antworten

Ja, ihm kann das Wohungseigentum entzogen und er zur Veräußerung seines Eigentums verpflichtet werden, notfall mit gerichtlicher Hilfe.

Demnach können die Wohnungseigentümer von einem Miteigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen, wenn er sich einer so schweren Verletzung seiner ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern obliegenden Pflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann.

Also erst Abmahmung und da schon mal auf die Möglichkeit der Entziehung seines Wohnungseigentums hinweisen. Benimmt er sich danach weiterhin nicht, WEG-Eigentümerversammlung. Mehrheit muß zustimmen. Der Betroffene ist nicht stimmberechtigt. Verkauft er dann sein Eigentum immer noch nicht, kann die übrige WEG-Gemeinschaft Klage einreichen. Dann wird der Verkauf erzwungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, natürlich. Genau diese Angelegenheiten wurden doch in der TE vereinbart. Schau also bitte in die Urkunde und dann ran. Viel Glück.

Das ist unter Umständen möglich aber nur auf juristischem Weg durchsetzbar und vor allem muss da die gesamte WEG mietziehen. Frage einen Fachanwalt!