Wer ist für die Aussenfassade an einem Balkon im 3.Stock zuständig?

7 Antworten

.... das ist aber selten, eine Wohnung über drei Stockwerke.

Ist aber auch nicht wichtig, das Haus gehört der WEG und die ist für solche Anwürfe/Reparaturen zuständig.

Schadenersatz droht ggf, wenn dieser Schaden nicht dem Verwalter bekannt gemacht wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Eigentumswohnungen gehört die Außenfassade zum Allgemeinbesitz. Das heißt, dass die Eigentümerversammlung beschließen muss, was unternommen werden soll.

In der Regel gibt es einen Hausverwalter, der für erste Maßnahmen zuständig ist.

Wer ist nun in diesem Fall für diese Reparatur zuständig?

Die Eigentümergemeinschaft bzw. die Verwaltung die für sie tätig ist.

Gemäß WEG ist die Außenfassade Gemeinschaftseigentum. Deshalb darfst du selbst keine Instandsetzung vornehmen. Informiere die Hausverwaltung über diese Angelegenheit. Der Eigentümerin der unteren Wohnung läßt du wissen, daß sie die Möglichkeit hat, bei der nächsten Eigentümerversammlung einen Antrag auf Reparatur zu stellen.

Das sollte kein Problem sein. Mit einem Beschluß bei der nächsten Eigentümerversammlung werden dann die Kosten dafür auf alle Miteigentümer prozentual aufgeteilt.

schleudermaxe  07.07.2018, 06:30

... wie geht das, Antrag und Beschluss an der Tagesordnung vorbei?

Die Eigentümerin der unteren Wohnung soll sich an die Hausverwaltung und/oder an den Eigentümer deiner Wohnung wenden. Du als Mieterin bist hier nicht zuständig. Allerdings kannst du die Mail auch direkt an die Zuständigen weiterleiten. Oder bist du selbst der Eigentümer? Dann ist es natürlich deine Aufgabe, dich darum zu kümmern.