Was kann ich tun, wenn das Jobcenter mir das Recht, einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I, zu stellen verweigert?
Dieses Anliegen (Vorschussantragsstellung) habe ich heute beim Jobcenter vorgebracht.
Das wurde sofort abgelehnt, mit der Begründung, ich könne dies' erst tun, sobald mein Hauptantrag beim Termin in der LG (Leistungsgewährungsabteiung?) am 07.10 wahrgenommen wurde. Da erst dort geprüft werden MUSS, ob mir überhaupt Leistungen zustehen.
Auf Nachfrage habe ich der Dame meine Beweggründe mittgeteilt, nämlich gegenwärtige Mittellosigkeit. Umgangssprachlicher, konkreter; ich habe kein Geld in der Tasche um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, sprich für am 1. anstehende Miete, Essen, Alltagsausgaben.
Auf meine Bitte, mir IN DEM FALL doch die Ablehnung, auf die Anfrage nach dem Stellen eines Antrages auf Vorschüsse (inklusive genauer Bezeichnung mit §) >>> SCHRIFTLICH <<< zu geben, lenkte die Dame dann plötzlich ein und verwies mich an eine andere Abteilung ( dahin wo die Menschen sitzen, die "Maßnahmen" vergeben etc.)
DortVersuchte man mit lächerlichsten manipulativen Methoden, mir mein Anliegen auszureden. Auf meine Frage ob ich dass dann wenigstens schriftlich bekommen könnte JA oder NEIN, erhielt ich nie eine klare Antwort, obwohl ich diese Frage immer wieder stellen musste.
Nach wirklich langen auf michEingerede, hinzu ziehen von einem Vorgesetzten "Teamleiter", der nach einigem zögern merkte, dass ich es ernst meinte und mir plötzlich sagte, dass diese Vorschüsse möglichSeien, sobald er den Raum verlassen hatte, sein Untergeordneter (Fallmanager), hingegen wieder versuchte mich von dem absoluten Gegenteil zu überzeugen,mir das aber auch nicht schriftlich geben wollte, sondern mich schlussendlich nach langem, Gebets-Ähnlichen-Wiederholen meinerseits, was genau mein Anliegen ist, speiste er mich ENTGEGEN seiner mir gegenüber gegebenen Versprechungen:
+Erklärung dass ich den Antrag nicht stellen darf, mit genauer Bezeichnung des von mir zu stellen-ersehnten Antrages (ich diktierte ihm die genaue Bezeichnung des Antrages, das war nur 1 kurzer Satz), + seine Unterschrift auf dem Wisch
mit einem Schreiben ab, wo genau diesen beiden Dinge NICHT drauf sind, sprich irgendein Wisch, den ja JEDER Zuhause selbst verfassen könnte, sprich nichts rechtswirksames.
Noch zur Erklärung; ich war nur so penetrant, weil man mir im Internet vorher erklärt hatte, dass ich ein Recht darauf habe diese Vorschüsse zumindest zu BEANTRAGEN, ob- und -wie schnell sie dann bewilligt werden, ist eine andere Frage.
Das kann auch jeder im Inet nachlesen, eigentlich steht mir es zu, das zu beantragen, oder kann mir da hier jemand widersprechen? Womöglich hab' ich mich ja doch geirrt.
Ich hab gestern ALG2 beantragt, bzw. wollte es, durchlief Prozess in dem meine Daten aufgenommen wurden und 2. Prozess wo ich in eine Maßnahme gesteckt wurde, die einfach mal vor dem Termin zur Prüfung meines Hauptantrages stattfindet.
Wenn euch der Text zu lang war, dann geht bitte einfach nur auf meine simple Anfangsfrage ein, danke! bin für jede Anregung dankbar :))