Erhält man beim ALG2 Bezug mehr Urlaub als Schwerbehinderter?

6 Antworten

Dass ein Behinderter mehr Anspruch auf Urlaub hat, steht nicht im Bundesurlaubsgesetz. Also kann das nur in einem Tarifvertrag stehen, und sicher nicht in allen. Für eine "urlaubsbedingte Ortsabwesenheit" beim Bezug von ALG II ist aber weder das Bundesurlaubsgesetz zuständig noch ein Tarifvertrag, sondern § 7 SGB II und die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) der Bundesanstalt für Arbeit: http://tinyurl.com/cutzys4

In diesem PDF stehen drittens noch die Hinweise der Anstalt zu diesem Thema. Nach diesen Hinweisen gibt es drei Möglichkeiten, länger als drei Wochen ortsabwesend zu sein:

1.) Man meldet, dass man weg ist. Z. B. drei Tage wegen des 70. Geburtstags der Mutter. Kriegt man dazu keine Zustimmung von Amt, dann fällt eben das ALG II für diese drei Tage weg. Plus nochmal rund 100,- ALG II für jeden Termin, den man in dieser Zeit versäumt. Plus nochmal rund 300,- ALG II für jeden Stelle, für jede Maßnahme, die man in dieser Zeit versäumt.

2.) Man meldet und macht glaubhaft, dass man länger weg bleiben muss. Z. B. wegen eines Pilotenstreiks oder eines Verkehrsunfalls. Dann können bis zu drei Tage "draufgesattelt" werden auf die erlaubte Ortsabwesenheit.

3.) Man meldet und beweist, dass man aus Krankheitsgründen die Heimreise nicht antreten kann. Dann können mehrere Tage "draufgesattelt" werden. Ein solcher Beweis muss aber wasserdicht sein - ein "gelber Schein" vom Arzt dort genügt nicht!

"Die Nichttransportfähigkeit ist in geeigneter Form nachzuweisen. An den Nach-weis sind strenge Anforderungen zu stellen. Nur wenn der Nach-weis erbracht wurde, dass die Erkrankung/Verletzung so schwerwiegend gewesen ist, dass ein Rücktransport unter keinen Umstän-den möglich war, kommt die Leistungsfortzahlung in Betracht." PDF-S. 52.

Und dann kann man nochmal drei Wochen Ortsabwesenheit genehmigt bekommen für Extra-Würste wie:

  1. bei Teilnahme des Arbeitslosen an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
  2. bei Teilnahme des Arbeitslosen an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt.
  3. bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. (EAO, PDF-S.14f.)

Und erst, wenn aufgrund einer Behinderung die Nummer 1 in Frage kommt, bekommt ein Behinderter mehr Tage Ortsabwesenheit zugesichert aufgrund seiner Behinderung!

Wer aber in Brot und Lohn steht und nur aufstockend ALG II bezieht, für den könnte gelten:

"(2) Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht arbeitslos sind (z.B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit)." (PDF-S. 50)

Gruß aus Berlin, Gerd

Claud18  26.04.2012, 13:52

Das Recht eines Schwerbehinderten auf Zusatzurlaub steht im SGB IX § 125. Es handelt sich also nicht um eine Kann-Bestimmung im Tarifvertrag.

GerdausBerlin  26.04.2012, 19:42
@Claud18

Vielen Dank für den Hinweis, Claud 18. Hier zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html Daraus ergibt sich ein zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub von ziemlich genau einer Woche, wenn man das ganze Jahr schwerbehindert war, sonst anteilig.

Das ändert aber nichts an den maximal drei Wochen Ortsabwesenheit pro Jahr beim Bezug von ALG II. Denn bei Langzeitarbeitslosen steht nicht die Erholung im Vordergrund, sondern die Vermittlung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Beim AlG 2 hat man KEINEN Urlaubsanspruch. Nach Absprache mit dem JobCenter kann man eine Ortsabwesenheit von bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr beantragen.

Eine Sonderstellung für Behinderte gibt es da meines Wissens nicht.

Als Arbeitsloser hat man keinen Urlaub. Wieso sollte man sich auch vom nicht arbeiten erholen? Und da man sowiso zuhause rumhockt ist das wie Urlaub. Auf eine Urlaubsreise hat man keinen Anspruch, wie will man die ja auch bezahlen? Entweder man hat Geld ODER man ist bedürftig!

Du hast das Recht an 5 extra Tagen doppelt so lange zuhause rumzuhängen, mehr nicht!

Claud18  26.04.2012, 14:04

Vielen Dank auch, wenn man sich 20 Jahre lang nur die eigenen Wände anschauen soll, nur weil man arbeitslos ist!!!! Diverse Besuche beim JobCenter, 1-€-Jobs, evtl. ehrenamtliche Arbeiten usw. fallen natürlich bei dir auch unter die Rubrik Zu-Hause-Rumhocken. Ein Fernseher steht einem Arbeitslosen ja auch nicht zu, also soll er wohl den ganzen Tag an den Nägeln kauen.

Und vielleicht ist dir entgangen, dass man als Hartz-IV-Empfänger auch ein begrenztes Vermögen haben darf, von dem man sich durchaus eine bescheidene Urlaubsreise leisten kann.

Hoffentlich erwischt es dich auch mal mit der Arbeitslosigkeit (du bist nicht immer jung und gesund), damit du auch mal an den Nägeln kauen kannst, so wie du es deinen Mitmenschen wünschst.

Da du beim JobCenter keinen Urlaubsanspruch hast, sondern nur einen evtl. Anspruch auf Ortsabwesenheit, greift dieses Gesetz dort nicht. Es gilt aber, wenn du eine Arbeit (auch Minijob) hast.