ALG2 Bezug und Autohalter sein?
Hey Leute,
ich beziehe zurzeit ALG2 und lebe in einer bedarfsgemeinschaft.
Mein Bruder handelt mit Autos und er hat mir angeboten ein Auto auf mich zu melden, also ein Auto für mich zu haben.
Gebrauchtwert liegt bei 25.000€ der Freibetrag vom Jobcenter liegt aber bei 7.500€
Der Wagen ist ja nicht in meinem Besitz, ich würde ihr nur auf mich zulassen heißt Versicherung und co. sollten über mich laufen.
Gibt es da irgendwelche Probleme?
4 Antworten
Der von Dir genannte Freibetrag von 7.500 € bezieht sich auf den Zeitwert eines Kraftfahrzeugs bei bzw. vor Antragstellung.
Wenn Du jedoch schon im Leistungsbezug bist, wäre das eine Schenkung, auf welche Du verzichten solltest. Das wäre meine Empfehlung.
Dein Bruder kann Dir ja bei Bedarf ein Auto leihen.
Und hier irrst du.
Laut BGB ist das Fahrzeug in deinem Besitz, aber nicht dein Eigentum.
Das SGB wird sich aber wohl eher auf Eigentum Beziehen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein zur dauerhaften Nutzung überlassen Pkw durchaus als Einkommen oder Vermögen gewertet werden kann.
Ich bin aber kein Rechtsexperte
Das habe ich schon verstanden.
Wie gesagt, du bist "Besitzer", da du Verfügungsgewalt hast, "Eigentümer" ist dein Bruder. Das steht so im BGB.
Da denke ich gäbe es keine Probleme mit dem SGB.
Aber die dauerhafte Nutzung könnte einen geldwerten Vorteil darstellen, über n gewissen Betrag könnte es da EVTL Ärger geben.
Aber ich bin nur ein Laie, der Mal in der Schule vor 25 Jahren solche Begriffe gehört hat
Super. Dafür gehen meine Abzüge drauf 😂😂 und jetzt kommt wieder jemand, der sagt: ich bin asozial mit der Einstellung 😂 ja: ich arbeite gerne für andere. Auto kann nach hinten losgehen.
Aber hast du jetzt auch eine rechtliche Antwort zur frage
Keine Probleme. Du wirst verpflichtet den PKW zu verkaufen und davon zu leben.
Ich kann den doch nicht verkaufen wenn er nicht mir gehört ?
Okay er meinte auch er würds auf sich anmelden bis ich wieder Arbeit gefunden habe meinte aber es wäre für meine Versicherung besser für meine Klassen.
Im Besitz ist ja er, Kaufvertrag läuft auch auf ihn. ich wäre halt nur der Halter