Hängt Bildungsgutschein mit ALG II zusammen?
Hallo Zusammen,
für den folgenden Fall brauch ich bitte eure Hilfe, da ich dazu nichts direkt finde:
Meine Freundin hat zu beginn des Jahres einen Bildungsgutschein durch das Jobcenter erhalten, das Sie ihren Berufs nicht mehr ausüben konnte. Der Bildungsgutschein ist nur dafür da die Gebühren der Schule zu zahlen. Dazu bekommt Sie ALG2 um Leben zu können.
Da die neue Ausbildung Bafög gefördert ist, wurden Sie vom Jobcenter aufgefordert Bafög zu beantragen. Haben wir gemacht, wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung, das Sie ALG2 bei beruflicher Weiterbildung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhält.
Frage ist nun, hängt der Bildungsgutschein mit dem ALG2 zusammen? Oder wäre es auch möglich, auf ALG2 zu verzichten um dann beim Bafög-Amt in Widerspruch gehen zu können? Außerdem wird Sie spätestens am April kein ALG2 mehr bekommen, da ich mit meiner Freundin zusammen lebe und mein Gehalt als Berufseinsteiger dann zu hoch ist und ich Sie mit "tragen" muss.
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe und wünsche euch noch nen schönen Abend! :)
1 Antwort
Man kann nicht frei wählen, ob man lieber BAföG oder lieber Arbeitslosengeld II bekommen möchte. Auf welche dieser Leistungen Anspruch besteht, hängt von der (Weiter)Bildungsform usw. ab.
Bei einer schulischen Ausbildung besteht ggf. ein Anspruch auf BAföG. Bei einer Förderung der beruflichen Weiterbildung über das Jobcenter besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (falls z.B. nach einer Erbschaft kein weiterer Leistungsanspruch besteht, kann die Förderung der Umschulung ggf. trotzdem fortgesetzt werden).
In Einzelfällen kann es sein, dass man über einen Bildungsgutschein eine Umschulung bewilligt bekommt, die als Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig wäre. In diesen Fällen werden Jobcenter Leistungsbezieher immer erstmal verpflichten, BAföG zu beantragen. Dabei geht es vor allem darum sicherzustellen, dass mögliche vorrangige Leistungen ausgeschöpft werden.
Ob im Fall deiner Freundin alles korrekt gelaufen ist beim BAföG-Amt, lässt sich aus der Ferne schwer sagen. Im Zweifelsfall solltet ihr euch die Entscheidung und die Rechtsgrundlage vom BAföG-Amt noch mal genauer erläutern lassen.
In jedem Fall solltet ihr die BAföG-Ablehnung so bald wie möglich dem Jobcenter nachweisen und dort klären, ob aus Sicht des Jobcenters noch Unklarheiten bezüglich des Leistungsanspruchs deiner Freundin bestehen (zumindest bis zu dem Zeitpunkt, ab dem du sie von deinem Einkommen mit versorgen müsstest).