Meine Mutter will mein Geheimnis weitererzählen und damit unser letztes Vertrauen zerstören! Was soll ich tun?

Ich habe einen Freund. Bin weiblich und jugendlich. Und ich habe es entlich meiner Mama anvertraut, unter der Bedingung dass sie es nie jemandem sagt, außer ich erlaube es ihr ausdrücklich oder erzähle es selbst jemandem. Mein Onkel weiß es auch, von dem weiß ich, dass ich ihm 100% vertrauen kann. Er wird nichts weitersagen. Mir ist das aus privaten Gründen, die nicht mal mein Onkel und meine Mutter wissen sehr wichtig dass die restliche Familie das jetzt noch nicht weiß, ich bin auch noch nicht bereit das allen zu sagen, ist nunmal so. Aber allein aus Prinzip finde ich es wichtig meiner Mutter wenns drauf ankommt vertrauen zu können, mein Vater ist nämlich weg und ich bin Einzelkind, ich habe sonst niemanden. Nun regt sich meine Mutter aber auf einmal dauernt auf und will, dass ich es meinen Großeltern sage und beschwert sich dass sie mit dem Geheimnis leben muss, wo sie freiwillig BEVOR sie es wusste versprochen hatte, es für sich zu behalten. Jetzt ist sie kurz davor es zu erzählen und dann ist bei mir der letzte Faden gerissen, das Vertrauen (das eh schon tief unten mittlerweile ist, auch wegen psychischen Problemen, Streit etc.) noch auszulöschen. Was soll ich tun? Ich will das Geheimnis weiterhin geheim halten, bis ich selbst bereit bin!

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WG-Mithauptmieter rauswerfen?

Ich würde gerne wissen was für Möglichkeiten bestehen um eine Mitbewohnerin die auch Hauptmieterin ist, loszuwerden.

Folgender Fall: 3er WG. Alle 3 Hauptmieter. Ich und die zweite Mitbewohnerin wollen das die dritte Mitbewohnerin aus der WG zieht, da sie - extremen Wasser, Strom und Heizverbrauch herbeiführt. - sehr oft Streiterein hervorruft - sich absolut vom WG-Leben isoliert obwohl vorab klargestellt würde dass keine Zweck-WG gesucht wird.

Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind. Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?

Also was ich so jetzt im Internet recherchiert habe ist Folgendes: Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen. Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist. ( den letzteren Satz verstehe ich nicht ganz; bzgl. GbR?) So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen (wie und wie lange würde so etwas in etwa dauern) Kosten würden nachträglich von der verweigernden Mitbewohnerin zu tragen sein.

Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.

Gibt es jemanden der sich da auskennt, das bestätigen, ergänzen oder detaillierter erklären kann?

MfG

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Gültiger Kaufvertrag (privat zu privat)?

Bitte um Auskunft, ob das so ein gültiger Kaufvertrag wäre.

A stellt ein Produkt für einen bestimmten Preis auf Ebay Kleinanzeigen ein. Viele Interessenten melden sich, bei einigen wird es konkret, dass sie großes Interesse haben. Ein Interessent (B) schreibt zunächst, er würde das Produkt haben wollen. A antwortet zuerst nicht, weil es so viele Anfragen gibt. Dann schreibt B nocheinmal und A antwortet, weil es mittlerweile weniger konkrete Interessenten gibt. A meint, er hätte am Donnerstag oder Freitag Zeit für ein Treffen. Was A damit meint ist, dass sich B zu diesem Zeitpunkt das Produkt ansehen könnte und man dann über den Preis spricht, da bei Ebay Kleinanzeigen ja oft noch etwas verhandelt wird. (Man muss dazu sagen, dass es hier um ein teures Produkt geht und nicht um 20-30€). A sagt aber an keiner Stelle, dass er dem B das Produkt sicher verkaufen wird.

Nun spammt B den A zu mit Anfragen, wann und wo das Treffen denn nun stattfinden wird. A reagiert nicht, weil es ihm unangenehm wird, außerdem ist er beruflich spontan unterwegs. Plötzlich schriebt B, dass er ein Anrecht auf den Erwerb hat, weil ja ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dies sieht A aber anders, weil er nur ein Treffen vorgeschlagen hat und nie gesagt hat, dass er dem B das Produkt sicher verkauft.

Die ganze Kommunikation läuft per Email ab, bekannt sind einander nur die Namen. A bittet B mehrmals, ihn nicht mehr zu kontaktieren.

Hat B wirklich ein Recht darauf, dass A ihm das Produkt verkauft? Und was ist, wenn es sich A währenddessen anderes überlegt und es gar nicht mehr verkaufen will?

Immerhin - wäre da tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommen - könnte jeder Verkäufer einen Interessenten belangen, wenn man sich z.B. ein Treffen ausmacht und der Interessent nicht auftaucht oder spontan absagt??

Bitte um Auskunft! Danke!

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