Strafe für Mieter in illegal vermieteten Wohnungen in Salzburg, Österreich

4 Antworten

Hi anitalagrinita,da interessiert das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und der Wohngemeinschaft.Strafrechtlich passiert da nichts;ist eine Untervermietung im Mietvertrag geregelt?Wenn nicht passiert auch zivilrechtlich d.h.kein Kündigungsgrund von Seiten des Vermieters.LG StO

anitalagringita 
Fragesteller
 09.07.2014, 16:31

Vielen Dank für deine Antwort! Die Regelungen zur Untervermietung sind leider unvorteilhaft. Es ist aber festgehalten, dass zum Zwecke einer Wohngemeinschaft vermietet wird und war auch immer allgemeiner Konsens. Vertraglich wollte ich das aber nochmal mit den Vermietern klären. Ich meine aber, dass sie ja auch nicht wirklich was gegen uns in der Hand hätten, sollte es zum Streitfall kommen. Sitzen wir nicht am "längeren Hebel"?

Für euch gibt es keine Konsequenzen. Euer Vermieter hinterzieht die Steuer, nicht ihr.

Nein. Was könnt ihr dafür, wenn eure Vermieter ihre Mieteinnahmen nicht versteuern?

Du hast keine Konsequenzen dein Vermieter schon. Wenn du gerne in deine WG lebst..lass die angelegenheit auf sich beruhen. ist sache des vermieters, nicht deine.

weil wenn ich vermieter wäre und mich jemand anschwärzt würde ich , bevor ich in den knast gehe, alles geben um dich aus der wohnung zu werfen.....