Packt für den Nachmittag, Vertrag, Betreuungspflicht?

Hallo ihr Lieben,

Ich hab ein etwas kompliziertes Anliegen, und bitte um konstruktive Tips bzw ernst gemeinte Antwoeten ohne unnötige Kommentare. Kurz zur Info, meine Tochter besucht die 2te Klasse und ich bin Elternsprecherin, das 2te Jahr in Folge. ( Das nur als kurze randinfo)

Letztes Schuljahr gab es eine nachmittags Betreuung, gestellt von der Awo. Die Kosten waren recht hoch und alles in allem lief es sehr chaotisch. Die angebotene Hausaufgaben Betreuung wurde nicht umgesetzt, was oft zu Beschwerden von Eltern führte, da es schwer ist mit seinen Kind nach 16.30 noch großartig was für die Schule zu erledigen. Die Betreuung bestand aus nur 2 Damen, die auf mehr als 30 Kinder aufgeteilt waren, teilweise auch mal alleine. Das Essen musste täglich vor Ort bezahlt werden, nach de Motto wer zuerst kommt malt zuerst.Die Betreuungszeit war entweder bis 15 oder bis 16 Uhr. Abholung war aber immer absolut flexibel.

Jetzt ist die Schule in den Packt für den Nachmittag eingetreten. Weiterhin betreut über die Awo, mit mehr Personal. Abgesehen vom anfänglichen organisatorischem Chaos, sind jetzt einige Punkte geändert worden die den Eltern so im Vorfeld nicht übermittelt wurden. Die Betreuungszeiten sind jetzt binden bis 15 Uhr oder 16.30uhr. Die Kinder dürfen nicht mehr früher geholt werden. Also flexibel abholen gibt es nicht mehr, wer sein Kind bis 16.30 angemeldet hat, bekommt sein Kind von der Betreuung nicht vor 16.30 rausgegeben. Ausnahmen wie z.b. Arzt Besuch müssen mindesten 24 Stunden vorher per Email eingereicht werden und bestätigt werden, ansonsten keine früherer Abholung. Das Essen muss jetzt im Vorraus über MensaMax bestellt werden, was auch ein riesen Chaos mit sich zieht, da das Essen bis Freitags 12 Uhr vorbestellt werden muss, allerdings sder Plan auch erst Freitags online geht.... es muss Guthaben per Überweisung aufgeladen werden, was aktuell schob mal mehr als 5 Werktage dauern kann.....

Lange Rede kurzer Sinn. Wir haben keinen Ansprechpartner, die Schule fühlt sich nicht zuständig. Bei der awo bekommt man niemanden ans Telefon, und per Email keine Antwort. Anscheinend ist es bei einigen Eltern mit den Modul Anmeldungen für die betewuungszeiten falsch gelaufen und Eltern die ihr Kind nur bis 14 Uhr angemeldet hatten bezahlen nun bis 16.30 und dürfen die Kinder vorher nicht holen, da laut Aussage der awo der Vertrag für 6 Monate bindend ist und nicht geändert geschweige denn gekündigt werden darf, ausser bei schulwechsel.

Ist das alles so rechtens? Darf der Vertrag, trotz fehlbuchung etc für 6 Monate bindend sein, ohne Wechsel oder Kündigungsoption? Ist es ok das die AGs nur in Verbindung mit der gebuchten Betreuung besucht werden dürfen ( die teilweise auch nochmal kostenpflichtig sind) ? Darf die Schule bzw. Die Betreuung das frühere abholen etc verbieten?

Wir haben bald Eltern abend und ich wäre froh einige Fragen der Eltern beantworten zu können.

Kündigung, Schule, Vertrag, Betreuung, Grundschule, awo
Stiftung lehnt Hilfe ab weil ich ein Mann bin?

Es geht explizit um diesen Fall (Erstausstattung bei einer Stiftung)

Hallo und zwar habe ich ein echt einzigartiges Problem, ich bekomme demnächst ein Kind. Das Kind wird aber nach der Geburt bei mir Leben nicht bei der Mutter das gemeinsame Sorgerecht haben wir. wir haben uns einfach darauf geeinigt, weil wir noch nicht zusammenziehen können.

 

Also habe ich einen Antrag

bei der AWO gestellt dies hat auch bis heute alles soweit funktioniert, die

haben mich zwischendurch nochmal angerufen und darum gebittet das die Mutter

einen Zettel per Handschrift schicken soll das das io ist dies hat sie auch

gemacht.

 

Heute bekomme ich einen

Anruf ihr Antrag wurde abgelehnt ausfolgender Begründung

 

Sowas ist noch nie

vorgekommen, es könnte ja sein das die Mutter was dagegen hat (sie haben sie außer

den Zettel noch nie gefragt) und es könnte ja sein die Mutter will das Kind

nicht (wir sind in der 23SW).

Ich empfinde das als pure

Diskriminierung und eine Bodenlose Frechheit das die mich ablehnen nur weil ich

das falsche Geschlecht habe. Dan sagen die zu mir die Mutter müsste denn Antrag

stellen dann würde es klar gehen aber mit Abstrichen.

Ich muss auch sagen sowas

ist nicht das erste Mal das mir sowas gesagt wird bei fast alles was das Baby

betrifft stoße ich auf das Problem ich bin der Mann ich gebäre das Kind nicht

und das hat die Mutter zu entscheiden oder muss dabei sein was natürlich eine

enorme Belastung für sie ist wo ich sie gerade bei einfachen Sachen gerne

rauslassen möchte.

Kommen wir zu eigentlichen

frage ist das so rechtlich OK wie die das Hand haben?

Lohnt es sich dagegen vorzugehen

(also besteht eine Chance das zu gewinnen?)

Welche typ von Anwalt bzw.

wo gibt es stellen wo man sich dagegen wehren kann?

 

Soweit ich das weiß gilt im Deutschen Grundgesetz Gleichberechtigung 

Männer, Anwalt, Rechte, Diskriminierung, Erstausstattung, Gleichberechtigung, Stiftung, awo