Packt für den Nachmittag, Vertrag, Betreuungspflicht?

1 Antwort

Das ist hier völlig normal so. Nennt sich gebundener Ganztag. Zuständig ist dafür tatsächlich nicht der Schulträger, sondern die AWO. Wenn Eltern den Vertrag so unterschrieben haben, dann ist er rechtsgültig. Die zuviel gezahlten Kosten müssten allerdings zurück erstattet werden. Und die falsch gebuchten Zeiten müssten natürlich durch die AWO irgendwie korrigiert werden.

OneBabySmile785 
Fragesteller
 25.09.2023, 16:31

Leider weigert sich die Awo da komplett. Verträge werden nicht mehr geändert bzw. Die betreuungszeiten. Seit ca 14 Tageb ist fie awo komplett nicht mehr erreichbar egal ob per Telefon oder Email. Die Schule hat zwar das Angebot gemacht das man die Kinder um 13 Uhr holen kann, das ist dann aber ebenfalls bindende. Also Jeden Tag um 14 Uhr, egal welches Betreuungs smodul man ausgewählt hat, die Kosten bleiben aber bis 16.30

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