Auflage – die meistgelesenen Beiträge

Jugendamt. Kindeswohlgefährdung. Auflage . Schwangerschaft?

Guten Tag.

Ich war paar Jahren psychisch krank ( Borderline) . War immer beim Therapeuten. Durch die Schwangerschaft geht es mir viel besser und ich bin seit dem stabil , gehe aber auch noch zum Therapeuten falls es sich ändert. Habe sogar dem Jugendamt eine schweigepflichtsentbindung gegeben damit sie mit ihm reden können, Da er ja sagt ich bin sehr stabil, aber reicht denen trotzdem nicht . ( dazu will ich noch sagen dass ich nie Probleme mit Drogen hatte und mein Freund auch nicht) Da ich leider 2 Monate vor meinem 18. Geburtstag schwanger geworden bin , hat das Jugendamt Wind davon bekommen ... ( Ich bin 18 seit Dezember und im Oktober erfahren das ich schwanger bin und er soll im Juli kommen)

Seit dem habe ich alle 4 Wochen ein Termin mit denen um zu besprechen wie es lief . Habe einen Geburtsvorbereitungskurs und einen erste Hilfe Kurs für Kinder gemacht; das kinder Zimmer ist fertig , habe eine hebamme und habe mir einen Plan , mit meiner Familie zusammen, erstellt wie sie mich nach der Geburt unterstützen können . Ich wohne mit meinem Freund(26) zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung und er bekommt nach der Geburt 1,5 Monate frei. Wir werden geteiltes Sorgerecht haben und haben schon eine vaterschaftsanerkennung gemacht

Sie wollen dass ich zwei Betreuerinnen vom Jugendamt bekomme die 12 Stunden in der Woche vorbei gucken unangemeldet und ich soll 2 Wochen nach der Geburt zu solchen Treffen mit jungen Müttern ( das ganze soll 1 Jahr dauern) Geht das so einfach das sie mir die Auflage erteilen obwohl kein Grund zur kindeswohlgefährdung da ist ? Ich habe ja kein Problem damit wenn sie mal ab und zu kommen so 5 mal unangemeldet damit sie wirklich sicher sind das keine kindeswohlgefährdung vor liegt .

Das möchte ich nicht . Aber das Jugendamt stellt sich quer und droht mir mit einer Mutterkindeinrichtung . Dürfen sie das?

Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, schwanger, Auflage

Sind die Auflagen für die Mindestsicherung nicht zu hoch?

Das Problem mit dem Reichtum!

Es ist überraschend, liebe Freunde, wenn wir im Lukasevangelium im 18 Kapitel in den Versen 22 bis 24 beinahe das selbe lesen, dass sich heute auch x-fach abspielt. Nämlich das jemand alles verkaufen soll und es einfach nicht kann.

Lukas 18,22 Als Jesus das hörte, sprach er zu ihm: Es fehlt dir noch eines. Verkaufe alles, was du hast, und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm und folge mir nach! 23 Als er das hörte, wurde er traurig; denn er war sehr reich. 24 Da aber Jesus sah, dass er traurig geworden war, sprach er: Wie schwer kommen die Reichen in das Reich Gottes! 25 Denn es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als dass ein Reicher in das Reich Gottes komme. 26 Da sprachen, die das hörten: Wer kann dann selig werden? 27 Er aber sprach: Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. 

Es ist aber mindestens ebenso überraschend, wenn man sich die Gegenüberfrage der Jünger überlegt. Weil dies bedeutet, dass sie wohlhabende Leute waren. Nicht der arme Fischer oder der zu ehrliche Zöllner. Sondern Menschen die sich, wenn man ihnen erklärte, dass Reiche nicht in den Himmel können, fragten, wie sie dann dorthin kommen könnten.

Aber auch heute spielt so ein Reichtum eine entscheidende Rolle. Dann nämlich wenn Unternehmen straucheln und der Eigentümer eigentlich in Mindestsicherung gehen sollte. Weil man, um das zu können, so wie der Jüngling der Jesus nicht folgen konnte, alles verkaufen soll.

Und das in einer Zeit, in welcher die Kaufkraft beinahe am Boden liegt. Man daher für ein Eigenheim kaum einen zahlungsfähigen Kunden findet. Schwierig.

Glaubst Du nicht?

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