Wie sollte die Wohnungssuche Rassismusfrei werden?


27.01.2023, 14:30

15 Antworten

Wir sind hier nicht im öffentlichen Recht. Es handelt sich bei Vermietung um bürgerliches Recht. Jeder Vermieter kann entscheiden, wen er in seine Wohnung einziehen lassen will. Die Wohnung ist schließlich das Eigentum des Vermieters. Wenn Vermieter Ausländer konsequent ablehnen, dann ist das zwar nicht schön, aber es ist eben deren Recht. Sie müssen auch nicht begründen, warum sie jemanden ablehnen. Jemandem keine Wohnung zu vermieten, ist keine
Diskriminierung. Ich persönlich vermiete Zimmer in meiner Wohnung unter. Hier lebt momentan ein Syrer und demnächst ein Franzose. Es waren schon Leute mit türkischen und vietnamesischen Wurzeln hier. Aber wenn es um Kulturen geht, die wirklich große Unterschiede zur europäischen Kulturen aufweisen, wie z.B. die indische oder die chinesische Kultur, dann bin ich auch etwas zurückhaltend, weil die Leute in ihrer Heimat meistens eine andere Vorstellung vom Zusammenleben haben.

trans64 
Fragesteller
 27.01.2023, 14:41

Auch im Privatrecht darf man nicht tun und lassen was man will. Das AGG schützt ja davor sowie die Landeseigenengesetze im Kampf gegen Diskriminierung.

Man darf nicht Ausländer:innen ablehnen, den das wäre ein klarer Verstoss gegen die AGG somit steht den Betroffenen eine Entschädigung zu.

Anderseits kann z.B auch keine Bank dich ablehnen ein Konto dort aufzumachen. Den es ist ein Menschenrecht ein Bankkonto zu besitzen. Auch wenn das Privatrecht ist

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FouLou  27.01.2023, 14:47
@trans64
Man darf nicht Ausländer:innen ablehnen

Die behauptung ist so wie du sie sagst falsch.

Was ich dir glauben würde ist das man Ausländer nicht mit der begründung ablehnen darf das sie ausländer sind. Oder schon in der ausschreibung reinschreiben: keine ausländer. Das darf man auch nicht.

Aber wenn sich bei mir als vermieter 5 menschen bewerben darf ich mir einen davon aussuchen.

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trans64 
Fragesteller
 27.01.2023, 14:56
@FouLou
Was ich dir glauben würde ist das man Ausländer nicht mit der begründung ablehnen darf das sie ausländer sind. Oder schon in der ausschreibung reinschreiben: keine ausländer. Das darf man auch nicht.

Stimmt auch so. Mein kleiner Satz sollte ja das aussagen.

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wolfman74  28.01.2023, 15:07
@trans64

Menschenrechtsgedödel mit einem Kontorecht hat doch nichts mit dem Recht eines Vermieters zu tun, sich seinen Mieter aussuchen zu können. Ich vermiete auch nicht an bestimmte deutsche! Personenkreise weil ich halt schlechte Erfahrungen gesammelt habe. Dieses Recht ist auch wichtig, da Du als Vermieter auch schauen musst, das die Harmonie in der Wohngemeinschaft passt, Du dein Geld pünktlich bekommst usw.

Es ist mein wirtschaftliches Risiko alleine! Also treffe ich bitte auch weiterhin die Entscheidung, welcher 'Bittsteller' einen Mietvertrag erhält und wer nicht.

AGG etc. entfällt glücklicherweise, da ein Vermieter sich (zum Glück!) nicht rechtfertigen oder äußern muss.

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Sollten die Täter:innen (die Rassismus ausüben) beweisen, dass sie nicht rassistisch diskriminieren ? [eine sogenannte Beweislastumkehr]

Nein. Das wäre sehr schlecht. Weil. Wie asproc schon gesagt hat. Es schlichtweg streckenweise unmöglich ist etwas das man nicht getan hat zu beweisen. Abgesehen davon ist eine Beweislastumkehr ein Argumentations und logikfehler.

Als beispiel:

Ich behauptet jetzt einfach mal das deine Frage rassistisch ist.

Nun darfst du mir beweisen das sie nicht Rassistisch ist. Bedenke: ich muss dir nicht erklären was daran eventuell rassistisch ist. Weil ich nicht die beweislast habe. Sondern du.

Zum eigentlichen problem:

Sinnvoll wäre es schlichtweg dafür zu sorgen das wesentlich mehr Wohnraum zur verfügung steht. Eine Knappheit an wohnraum führt nämlich dazu das Driskriminierungen verstärkt werden. Das gilt nicht nur für Menschen mit Migrationshintergrund. Sondern auch Familien. Oder menschen mit geringen einkommen. Die auch das nachsehen bei der wohnungssuche haben. Die wohnungsinhaber können es sich so gesehen Leisten auf den 25 jährigen vollzeitarbeitenden Single zu warten der eh nur zum schlafen abends zuhause ist.

ranger1111  27.01.2023, 14:47

Genau. Und nicht nur für Ausländer ist mehr zur Verfügung stehender Wohnraum vorteilhaft, andere Menschen profitieren zusätzlich noch davon.

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Schnoofy  28.01.2023, 14:00
Es schlichtweg streckenweise unmöglich ist etwas das man nicht getan hat zu beweisen

Genau das ist der Punkt.

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Sollten die Täter:innen (die Rassismus ausüben) beweisen, dass sie nicht rassistisch diskriminieren ? [eine sogenannte Beweislastumkehr]

Nein sollten sie nicht.

Wie sollte so ein Beweis aussehen ? Der beweis der Unschuld ist extremst oft schlichtweg empirisch unmöglich.

Deshalb gibt es ja in Rechtsstaaten auch den Beweis der Schuld.

Sollten die Täter:innen (die Rassismus ausüben) beweisen, dass sie nicht rassistisch diskriminieren ? [eine sogenannte Beweislastumkehr]

Ganz klar nein.

Die Beweislastumkehr ist nicht mit unserem Rechtsstaat vereinbar und wenn, wird sie nur in ganz spezifischen Bereichen (z.B. in der Medizin) mit gutem Grund angewendet.

Ausserdem würde eine solche Pflicht nur dazu führen, dass man jeden wegen alles in die Mangel nehmen könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einmal im Reichstag das WC benutzt
trans64 
Fragesteller
 27.01.2023, 14:35

Es gibt schon in vielen Bereichen eine Beweislastumkehr.

Menschen müssen z.B bei Immobilienkäufen beweisen, dass das Geld nicht aus illegalen Aktivitäten stammt

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MaxMusterman249  27.01.2023, 14:36
@trans64

Das von dir vorgeschlagene wäre aber extrem schwammig. Wie soll man beweisen, dass man nicht aus rassistischen Gründen gehandelt hat?

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FouLou  27.01.2023, 14:41
@trans64

So gesehen ist das falsch formuliert. Sie müssen belegen woher das Geld kommt. Das kann man durchaus. Irgendwoher muss man das geld ja haben. Es erscheint ja nicht einfach so auf dem konto. Oder in der eigenen hand.

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Photon123  27.01.2023, 14:54
@FouLou

Also ich hab mein Geld gefunden an einer bestimmten Schanze

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Ja, das böse Deutschland mal wieder oder?

Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche - kein Einzelfall in Deutschland. 

Natürlich nicht. Deutschland ist groß und es gibt viele Menschen. Natürlich kommt das mal vor, aber auch nicht so wie du es vorgaukeln willst. Daraus einen Elefanten machen ist weltfremd.

Deutsche mit Internationaler Geschichte haben es schwerer, eine Wohnung zu finden als Deutsche ohne Internationale Gesichte.

Kenne ich genau andersrum ;)

Manche Vermieter:innen äußern offen rassistische Ansichten, was ein sehr grosses Problem ist.

(Es heisst Vermieter) Naja nee, kein großes Problem. Betrifft ja nur eine Minderheit. Abgesehen davon sich seinen Teil denken und nach einer anderen Bleibe umsehen. Wobei ich mich frage welcher "Nazi - Vermieter" Ausländern einladen würde. Die sortiert er vorher schon aus.

In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wodurch jegliche Diskriminierung verboten wird.

Es gibt keine Gleichbehandlung. In sämtlichen Bereichen nicht und die wirds auch nie geben. Nur auf dem Papier...

Sollten die Täter:innen (die Rassismus ausüben) beweisen, dass sie nicht rassistisch diskriminieren ? [eine sogenannte Beweislastumkehr]

(Es heisst Täter) Nein, eine solche Forderung ist in meinen Augen ziemlich irre, selbst wenns der eigenen Ideologie dient.

Oder wie sollte die Wohnungssuche eurer Meinung nach rassismusfrei gestaltet werden?

Gar nicht, weil es nicht möglich ist.

Der Vermieter sortiert so oder so aus. Er muss nicht einmal den Grund nennen und wenn er keine entsprechenden rassistischen Äußerungen macht, dann sagt er eben, dass er sich für wen anderes entschieden hat - fertig. Den wahren Grund wird keiner herausfinden. Wobei ich mir wie schon gesagt die Frage stelle, welcher Nazi - Vermieter "Ausländer" einladen würde zur Besichtigung etc. Die werden wenn vorher aussortiert (darf er / sie ) und entsprechend gibts auch keine weiteren Berührungspunkte. Ich denke eher das "Problem" ist weitaus geringer als du es darstellen willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – S. Profil