Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?

5 Antworten

ALG - 1 ist eine Versicherungsleistung, die einem nach Arbeitslosigkeit, erfüllen der Anwartschaftszeit und sonstigen Voraussetzungen zusteht.

Man muss dafür innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dann hätte man unter 50 Jahren einen max. Anspruch auf 12 Monate ALG - 1.

Dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig, ein möglicher Anspruch berechnet sich im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate.

Bei einem Single wären das derzeit dann etwa 60 % vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.

Müsste min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld bei dir berücksichtigt werden, wären es dann 67 %.

Diese Leistung ist ein Anspruch nach dem SGB - lll.

Beim ALG - 2 oder derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter handelt es sich um eine Sozialleistung nach dem SGB - ll, dafür muss man vorher nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben bzw.nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Da gibt es einen bestimmten Satz für den Lebensunterhalt, nennt sich Regelbedarf, bei einem Single wären das derzeit 563 Euro und ist in ganz Deutschland gleich.

Nur bei der Warmmiete gibt es da je nach Wohnort Unterschiede, diese Kosten werden bei Bedarf auch übernommen und der Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung gezahlt.

Ein möglicher Anspruch auf ein Mehrbedarf kann auch bestehen, z.B.wenn man alleinerziehend mit min. 1 minderjährigen Kind ist oder Wasser durch einen Boiler bzw. Durchlauferhitzer dezentral erwärmen muss.

ALG ("1" heißt es schon lange nicht mehr) ist eine Versicherungsleistung, in die du zuvor selbst eingezahlt hast, sofern du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Das ALG errechnet sich aus der Höhe, die du eingezahlt hast. Umso mehr du zuvor verdient hast, desto höher ist dein ALG.

ALG 2 wurde damals umbenannt in "Hartz 4", heißt jetzt "Bürgergeld" und wir bald erneut umbenannt. Es ist Geld aus der Staatskasse, welches die Steuerzahler dort eingezahlt haben.


GutenTag2003  17.07.2025, 20:34
ALG ("1" heißt es schon lange nicht mehr)

Nein, das heißt es immer noch.

GutenTag2003  17.07.2025, 20:39
@GutenTag2003
ALG 2 wurde damals umbenannt in "Hartz 4", heißt jetzt "Bürgergeld" 

Nein. Beides sind Leistungen des SGB II

.

ALG 2 wurde damals umbenannt in "Hartz 4",

Auch falsch.

ALG II wurde erstmals mit Hartz IV eingeführt und ist/war eine Leistung nach dem SGB II

Nina1273  18.07.2025, 21:34
@GutenTag2003
Nein, das heißt es immer noch.

Nein, es heißt ALG. Nicht ALG 1.

Nein. Beides sind Leistungen des SGB II

Ja, es sind beides SGB II Leistungen. Habe ich nirgends bestritten. Trotzdem hat sich der Name geändert. Heute: Bürgergeld.

Nina1273  18.07.2025, 21:43
@GutenTag2003

Die aus Staatskasse gezahlten Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne ALG Anspruch hießen zuerst Arbeitslosenhilfe, dann Hartz 4, jetzt Bürgergeld und demnächst wird es mit der neuen Regierung nochmals umbenannt.

GutenTag2003  18.07.2025, 21:58
@Nina1273
 Arbeitslosenhilfe

... war eine Leistung nach dem SGB III und folgte nach dem ALG, ebenfalls nach dem SGB III.

Bezugsberechtigte waren Arbeitslose, die Berechnungsgrundlage war zuvor erzieltes Arbeitseinkommen. (unterschiedliche Höhe für ALG-Bezieher wie für Alhi-Bezieher)

ALG II (Hartz IV) - wurde 2005 eingeführt. und war eine Leistung nach dem SGB II

Umgangssprachlich war es Hartz IV - ab 2023 Bürgergeld, ebenfalls eine Leistung nach dem SGB II

.

Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildete Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, umgangssprachlich als „Hartz-IV-Gesetz“ bezeichnet.
GutenTag2003  18.07.2025, 22:03
@Nina1273

Nein, es heißt ALG. Nicht ALG 1.

ALG I (Arbeitslosengeld I) und ALG II (Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV oder seit 2023 Bürgergeld) sind zwei unterschiedliche Formen von Sozialleistungen in Deutschland, die unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen haben. ALG I wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt, während ALG II (Bürgergeld) eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist. 

ALG 1 wird von dir selber finanziert in dem du als Arbeitnehmer gewisse % einzahlst.

Für den Fall der Arbeitslosigkeit bekommst du dann 60% deines Nettogehaltes max für ein Jahr.

Alg 2 wird auch Bürgergeld genannt und ist durch Steuereinnahmen finanziert.

In der Regel bekommt man etwa 560€ im Monat.


ALG1 ist eine Art versicherung, die von deinem Lohn einbehalten wird und beträgt 60-65% deines letzten Lohns.

ALG2 ist eine Sozialleistung 560€ +Miete und wird vom Staat bezahlt.

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, die sich am letzten Einkommen orientiert.

ALG 2 ist eine Sozialleistung nach dem Bedürftigkeitsprinzip.