Was haltet ihr von Gewalt gegen Klimaaktivisten?

Das Ergebnis basiert auf 61 Abstimmungen

Unberechtigt 39%
Völlug berechtigt 33%
Verständlich aber nicht berechtigt 28%

17 Antworten

Nicht eindeutig beantwortbar.

Dagegen spricht, dass der Klimaaktivist (wir sprechen sicherlich über Klimakleber) in dem Sinne friedfertig ist, dass er keine Person angreift. Er stört sozusagen "nur" den öffentlichen Frieden.

Gewaltanwendung in der Form, dass die Klimaaktivisten losgezerrt werden kann eigentlich nur dadurch gerechtfertigt werden, dass das Leben des Klimaaktivisten gerettet wird, denn würde man ihn nicht losmachen, würde er vermutlich verdursten.
Oder der Druck von der Gesellschaft. Wenn das sich als guter Weg etablieren würde, würden sich auch zu anderen Themen diese Form des Widerstands etablieren. Schlichtweg würde die Gesellschaft so genervt sein, dass sie die Legitimation von Gewalt in diesem Fall fordern würde. Das ist kein ethischer Grund, es zu gestatten, sondern ein politischer.

Ein rechtlich bewanderter User meinte hier sogar einmal, dass man so eine Aktion unter Notwehr laufen lassen kann. Das war aber auf den Eingriff von Zivilpersonen bezogen. Ich weiß nicht, ob der Staat damit argumentieren könnte.

Unberechtigt

Wir leben in einem Rechtsstaat, Gewalt wird von denen eingesetzt die dazu befugt sind. Jeder und jede andere die auf Gewalt setzt darf sich hinterher ebenfalls mit dem Rechtsstaat auseinander setzen, oft mit nicht wirklich schönen Folgen.

Frage an Fischer: 'Klimaaktivisten in den Knast'?

Unberechtigt

Zunächst einmal ist es juristisch nicht in Ordnung.

Außerdem finde ich, sollte man sich nicht auf deren Niveau begeben, sondern positiv vorleben, wie man es richtig und besser macht.

Verständlich aber nicht berechtigt

Recht und Gesetz mit Gewalt durchzusetzen ist Aufgabe staaltlicher Organe, z.B. der Polizei. Bei allem Verständnis für den Unmut gegen diese Leute die ihr Recht auch selber defieren und ihre unausgegorenen Vorstellungen anderen aufzwingen wollen. Das bleibt Sache von Polizei und Justiz.

Unberechtigt

Gewalt ist erst legitim, wenn man dazu Art. 20 (4) GG anwenden kann, also mit Gewalt eine Unterdrückungsherrschaft absetzen oder abwenden.