Sollten arbeitslose Ausländer abgeschoben werden?

13 Antworten

Viele der hier lebenden Ausländer haben entweder eine unionsrechtliche Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung, weil sie zwar nicht aus einem EU-Land kommen, asber hier teilweise seit Jahrzehnten leben oder gar hier geboren sind.

Auch solche Menschen werden einmal arbeitslos, haben aber vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und daher Anspruch auf diese Leistungen.

Abschieben kann man nur Leuten, die keine Aufenthaltsberechtigung (mehr) haben und die auch keinen subsidiären Schutz genießen. Beides hat mit einem Arbeitsplatz erst einmal gar nichts zu tun.

Unsere ausländischen Mitbürger sind doch keine Verfügungsmasse des Arbeitsmarkts, die man nach Belieben ausweise und dann wieder ins Land holen kann.

Nein. Arbeitslose Ausländer sollten wie alle deutschen zunächst Arbeitslosengeld bekommen. Finden sie in der Zeit nicht sollten sie (und alle deutschen) eine Bürgerarbeitsstelle bekommen bei der sie ihr notwendiges Lebensauskommen erarbeiten können. Wenn sie sich entschliesen das Land zu verlassen ist das auch ne option (wie auch bei den Deutschen).

Alle Ausländer abzuschieben wird nicht funktionieren, weil sich schon alleine jeder EU-Bürger in jedem anderen EU-Land niederlassen kann wie er gerade lustig ist, ganz egal ob er Geld verdient oder nicht.

So eine Abschiebung, Einreiseverbot udgl. ist auch bei EU-Bürgern schwer durchsetz- und überprüfbar wie Deutschland an Beispiel Martin Sellner und Österreich am Beispiel Anja Windl sieht.

Du siehst, es wird weiterhin arbeitslose Ausländer geben.


Skywalker17  14.04.2025, 10:45

Das ist richtig. Wenn man innerhalb der EU umzieht, muss man nachweisen, dass man sich selbst verorgen kann.

Nein. Arbeitslosigkeit alleine nicht. Wenn jedoch jahrelang die Vermittlung in die Arbeitswelt abgelehnt wird, sieht das schon anders aus.

Nein. Arbeitslosigkeit allein sollte kein Abschiebungsgrund sein, zumal viele Ausländer jahrelang Beiträge zur BA für Arbeit entrichtet haben.

Abschiebungen sollten nur bei unberechtigtem Aufenthalt und bei vorsätzlichen Straftaten erfolgen.