Sollte man sich in Streitigkeiten Anderer einmischen?

Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen

Kommt ganz darauf an... 43%
Ich halte mich grundsätzlich raus 16%
Ich mische mich ein wenn es um mir nahestehende Personen geht 16%
Ich mische mich ein, wenn ich helfen kann 14%
Ich verhalte mich neutral, sage aber offen meine Meinung 8%
Ganz anders, zB... 3%
Ich bitte eine Person meines Vertrauens um Rat und Unterstützung 0%

22 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich mische mich ein, wenn ich helfen kann

Am besten ist es, sich herauszuhalten! Oft erlebt man, dass sich beide Parteien hinterher wieder vertragen und man selbst der Dumme ist!

Nur wenn ich tatsächlich mit oder durch etwas helfen kann und die Hilfe auch erwünscht ist, helfe ich und mische mich ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kommt ganz darauf an...

Ich engagiere mich nur dort in Versuchen der möglichen Streitschlichtung, wo ich es mir in der Vermutung durch direkte Kenntnis der Personen, oder aus dem mitverfolgten Verlauf einer strittigen Kommunikationshaltung selber mit möglichen Erfolgschancen zur Schlichtung auch selbst zutraue .

Solche individuellen Situationen lassen sich leider nicht ganz allgemein für jede mitlesende Person genau in Grenzen definieren , ob man es selber versucht, oder besser amtliche Hilfe hinzu ordert .

Soweit als möglich in eigenem Ermessen erst mal passiv abwarten und überblicken, wie sich sowas entwickelt und ob dann Einschritt ( selbst, oder per behördlicher Hilfe / Passanten / Securitys ) überhaupt nötig ist.

Besondere Vorsicht in Sachen möglicher Einmischung ist immer dort gefordert, wo Du niemand der strittigen Personen kennst.

Ich mische mich ein, wenn ich helfen kann

Hast du ein Problem mit den Ohren oder liegt das Problem dazwischen?

Solange es ne Streitkultur bei allem gibt, ist alles ok, wie ich finde, und Einmischung überflüssig, denn Streit hat sicherlich auch Gutes, reinigende, klärende Wirkung, dient dem Frustabbau, regt zur Versöhnung an ....

Weiter ist es eine Frage der Einsichtsfähigkeit der Betroffenen, ob ich mich einmische, abgesehen von gröberen Sachen dann.

Couragiertheit, sprich die Rage des Herzens, darf man gerne ausleben, um redliche Mitmenschen beim Umgang mit allzu Übergriffigen zu helfen.

Bei einem Zusammenstoß unbefriedigter Bedürfnisse hilft es oft, sich dies bewusst zu machen.

Schon mal einen Liter Blut durch die Nase gespendet?

Bei einem Konflikt haben meist alle Parteien etwas recht, selten nur einer allein das ganze Recht für sich.

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Diese Tatsache und deren Bewußtmachung kann besänftigend wirken.
Bei einem längeren Streit allerdings wird meist offensichtlich, dass beide Unrecht haben. ;-))

Ich würde mich ja gerne geistig mit dir duellieren, aber ich sehe, du bist unbewaffnet. ;-))

Im Streit zeigt sich die Bildung.

Oft streiten Menschen, weil sie mit sich selbst unzufrieden sind, leider aber mit Anderen -> so kann sich nichts ändern.

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Lasset Gelehrte sich zanken und streiten, Streng und bedächtig die Lehrer auch sein! Alle die Weisesten aller der Zeiten Lächeln und winken und stimmen mit ein: Töricht, auf Besserung der Toren zu harren! Kinder der Klugheit, o habet die Narren Eben zum Narren auch, wie sich's gehört!

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

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 - (Computer, Schule, Liebe und Beziehung)  - (Computer, Schule, Liebe und Beziehung)
Kommt ganz darauf an...

Bei einer engen Freundin von mir, die mir auch vertraut, habe ich mich in ihre Beziehung eingemischt, als sie von ihrem jetzigen Ex damals fast erwürgt wurde.

Hab sie überzeugen können endlich den Kontakt zu ihm zu beenden.

Kommt ganz darauf an...

Der Gesetzgeber hat das sogar in verschiedener Art und Weise geregelt. Als auf Papier festgehaltendes aktuelles Verständnis von Moral kann man insbesondere zwei Aspekte herausheben, wann man sich einmischen sollte, ob nun als Person oder als Staat.

  1. Notwehr und Nothilfe (http://juraeinmaleins.de/schema-notwehr-nothilfe/)
  2. Offizialdelikte und Antragsdelikte

Natürlich kann man auch schon früher einschreiten. Aber die beiden Beispiele zeigen, ab welchem Einschreiten sogar der Gesetzgeber hinter einem steht.