Können Transmenschen andere verklagen wegen einem Pronomen?

9 Antworten

Kommt drauf an, was dein rechtlich anerkanntes Geschlecht ist und welche Pronomen für dieses Geschlecht in der deutschen Sprache verwendet wird. Auf Fanatasiepronomen wie They/Them, Zim/Zam, MiauMiau, etc. gibt es natürlich keinen Anspruch.
Ob das am Ende alles für eine Verurteilung reicht, steht auf einem anderen Blatt.

Wiederholtes, absichtliches Misgendering und Deadnaming kann strafrechtlich relevant sein.

Wer einmal ein Pronomen falsch verwendet, sich daraufhin entschuldigt und es dann nicht wiederholt, handelt korrekt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin ein Mensch, der zu Gefühlen fähig ist.

Imperator91  18.05.2025, 16:21

Mit welcher Begründung?

Mayahuel  18.05.2025, 16:38
@Imperator91
Mit welcher Begründung? 

ZB:

Im April 2021 klagte eine trans Frau aus Waltrop beim Amtsgericht Recklinghausen auf Unterlassung gegen ihren ehemaligen Nachbarn, der sie wiederholt und öffentlich durch Deadnaming lächerlich gemacht habe.
Ihr Anwalt erklärte: „Juristisch sieht es so aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin einen Anspruch darauf verleiht, bei ihrem richtigen, weiblichen Vornamen genannt zu werden. Denn niemand muss es sich gefallen lassen, beim falschen Geschlechtervornamen genannt zu werden.“[31]
Das Amtsgericht untersagte die Benutzung des Deadnames und drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an

https://de.wikipedia.org/wiki/Deadnaming

Imperator91  18.05.2025, 16:45
@Kugelflitz

Nur erfüllt dies nicht den Straftatbestand der Beleidigung. Was das offenbarungsgebot betrifft, kommt es auf die Umstände an.

Imperator91  18.05.2025, 16:47
@Mayahuel

Das wäre nur dann möglich, wenn der Name offiziell geändert worden wäre.

Kugelflitz  18.05.2025, 16:50
@Imperator91

Wiederholtes Deadnaming und Misgendering zum Zweck der Beleidigung, ist eine Beleidigung. Darüber musst du nicht diskutieren.

StanDard1  18.05.2025, 20:33
@Kugelflitz

Der Offenbarungsverbot gilt natürlich nur für Ämter und Unternehmen. Im privaten Umfeld kannst du selbstverständlich erzählen, welches biologisches Geschlecht jemand hat, du kannst auch Fotoalben herauskramen und alte Bilder im privaten Umfeld zeigen. Du kannst niemanden dazu verpflichten die eigene Lebenslüge zu verschleiern.

Oponn  19.05.2025, 13:55
@StanDard1
Der Offenbarungsverbot gilt natürlich nur für Ämter und Unternehmen.

Wo steht das?

Ironmike618  18.05.2025, 17:59

Solche Anzeigen sind sicher ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Akzeptanz.......oder?

Kp ob sie das können oder nicht aber das macht keiner. Social Media ist nicht wahr

Zur anzeige bringen darf man eigendlich alles.

Es könnte sein, dass man das als Beleidigung wertet. Hier könnte die Staatswanwaltscchaft neben, da besteht kein öffentliches Intresse dran oder das muss ein Richter entscheiden sagen: "Wir regeln das per Strafbefehl"

Ich würde aber sagen, dass bei einer einmaligen falschen Anrede, erst recht, wenn nicht absehbar war, dass die anderedende Person den richtigen pronomen kennt, hier keinerlei öffentliches Intresse an einer Strafverfolgung besteht.

und selbst WENN! es müsste sich erst mal ein Richter finden, der nicht sofort sagt, dass das lächerlich ist.

Ich fürchte nur, dass der besagte Richter aus lauter Angst dafür einen Shitstorm zu ernten, wenn er denn sagt, dass es lächerlich ist, wenn eine Transperson mit dem falschen Pronomen angesprochen wird und einfach keiner Bestrafung bedarf.

die beste Freundin der großen Schwester meiner besten Freundin hat Karosserieschlosserin und Lackiererin gelernt. Wie oft hat sie, weil sie von den Kollegen mit "Alex" angesprochen wurde, schon mitbekommen, dass die Kunden etc. sie für einen Jungen gehalten haben. JA sie hat sich dann öfter mal etwas geärgert. Aber da sagt man mal ein Wort und gut ist.

Beosnders wenns wirklich nicht leicht zu erkennen war.

einfach das Maul aufmachen sagen das passt mir nicht und gut!

Im geschäftlichen verkehr geht das. Da ist ein(e) Bürgergeldempfänger*in die gezielt sich bei Unternehmenen bewirbt, die z.B. Reinigungsfachkräfte, m/w suchen um dann dagegen zu klagen, dass man die Person nicht als divers anerkennt.

Das traurige an der Sache ist, die "gewinne" darf die person behalten, weil es ja Entschädigungen sind.

Ich meine der Dachdecker der in die Stellenanzeige so was wie "keine Wacteln" Schreibt, ode der Elektriker der schreibt: "wer schon beim Geschelcht nicht weiß, was Phase ist, wird nie elektrofachkraft" dass man denen sagt, gerne auch gebührenpflichtig, dass so was nicht geht, das verstehe ich.

jemanden der das "d" in der Anzeige vergisst, meinetwegen auch einfach weil er garnicht darüber nachgedacht hat, dass es nicht nur Jungs und Mädels gibt, zu verklagen, das hat m.E. schon was von Gewinnerzielungsabsicht. und so würde ich das auch komunizieren und den Spieß herumdrehen.

Dann müsste die Person eben vor Gericht beweisen, dass sie sich wirklich beleidigt gefühlt hat. Wenn man hier ruhig bleibt, und nicht so was sagt: "Was will die Wachtel denn?" wirds schwer. für die betreffende Person zu beweisen, dass man als Arbeitgeber transphob etc. handelt.

Strenggenommen kann man jeden wegen alles verklagen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering das so eine Klage Erfolg hätte.