Kann man nur ausziehen wenn man mit den Jugenamt kontakt aufnimmt?

6 Antworten

Nein, in dem Fall ist das Jugendamt nicht für dich zuständig. Du darfst jederzeit ausziehen, wenn du dir das leisten kannst. Falls nicht, musst du halt weiter bei den Eltern bleiben bis du genügend Geld verdienst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Stehst du unter gesonderten Betreuung durch das JA (ist in Sonderfällen auch über 18 möglich) oder Betreuer?

Ansonsten sollte das mit ü18 kein Problem sein, wenn du noch in der Erstausbildung bsit müssen deine Eltern für dich zahlen.

Irlandfan576  30.06.2023, 22:33

Ja, aber auch nur, wenn ein Zusammenleben mit den Eltern unmöglich ist, ansonsten bist du auf dich gestellt.

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MichaelStumpf  30.06.2023, 23:09
@Irlandfan576

Ich bin mit 16 ausgezogen ohne dass das JA was gesagt hat oder gefragt wurde, wie war das nur möglich?

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Kessie1  30.06.2023, 23:24
@MichaelStumpf

Weil deine Erziehungsberechtigten das so geregelt haben. Darum geht es aber hier gar nicht.

Wenn FS auszieht, müssen die Eltern das mitnichten bezahlen. Es sei denn er muss ausziehen wegen der Entfernung zum Ausbildungsplatz oder er wurde vor die Tür gesetzt.Aber ansonsten können die Eltern auch einfach Kost und Logis anbieten Zuhause bei sich.

In diesem Fall hier bekommt er BAföG und kann das Kindergeld auf sich abzweigen lassen, wenn die Eltern nicht Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen und kann dann auch hinziehen, wohin er will, da volljährig.

Das Jugendamt wäre dann Ansprechpartner, wenn er wegen psychischer oder physischer Misshandlung Zuhause nicht leben kann. Im übrigen auch um Unterhaltsfragen zu klären für junge Leute zwischen 18 und 21.

FS denkt aber, er benötigt das OK vom Jugendamt. Braucht er aber nicht.

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MaraMiez  05.07.2023, 23:05
@Irlandfan576

Das stimmt nicht. Ab 18 sind Eltern grundsätzlich barunterhaltspflichtig.

Da kann natürlich aufgerechnet werden, wenn man bei denen wohnt, aber niemand wird einen zwingen, bei den Eltern zu wohnen. Will man das nicht, müssen die Eltern den Unterhalt auszahlen, weigern sie sich, kann man es sich einklagen.

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Yolohorlwehz 
Fragesteller
 30.06.2023, 22:36

Ich bin volljährig, hab eine Ausbildung und jetzt gehe ich wieder zur Schule.Bekomme also Bafög

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Wenn du volljährig bist, kannst du in aller Regel jederzeit ausziehen. Vorausgesetzt, du kannst eine Wohnung bezahlen.

Wenn du noch in der Ausbildung/Studium/Schule bist, müssen deine Eltern dir finanziell helfen.

Du kannst ausziehen wann immer du willst. Außer du stehst unter besonderer Beobachtung.

Wenn du volljährig bist und BaföG beziehst, kannst du jederzeit ohne Rücksprache mit dem Jugendamt ausziehen.