Kann man in Deutschland Polygamie praktizieren?

10 Antworten

Du kannst nicht mehrere heiraten. Aber zusammenleben kannst Du solange das alle freiwillig machen mit so vielen Menschen wie Du willst. Und was ihr in eurem Schlafzimmer macht geht auch keinen was an und das kontrolliert auch keiner...

Die rein religiöse Mehrehe ist möglich, die wird aber staatlich nicht anerkannt, eine staatlich anerkannte Mehrehe ist nicht möglich - wie es aber mit Menschen aussieht, deren Heimatstaat die Mehrehe anerkennt und die dann hier einreisen ...?!?


Rheinflip  30.07.2023, 20:47

Falscg

1
HugoHustensaft  30.07.2023, 20:50
@Rheinflip

Sehr überzeugend - und nebenbei falsch von Dir.

Wenn der Mufti islamische Ehen schließt, wäre nach islamischem Recht auch eine Mehrehe möglich, nur wird diese Ehe eben staatlich nicht anerkannt. Mit zwei Ehepartnern gleichzeitig kann man nach deutschem Recht aber nicht verheiratet sein, das wäre sogar strafbar. Und die Grenzfrage bei Ausländern, die womöglich in dort gültiger Mehrehe leben, die Auflösung ist mir nicht bekannt.

Wenn Du also sachlich-inhaltlich nichts zu bieten hast, verkneife Dir die unpassenden Kommentare.

0
Rheinflip  30.07.2023, 23:44
@HugoHustensaft

Viel Ehen sind in Deutschland nicht gestattet. Jedes viel eher die in Deutschland geschlossen wird ist illegal und kann sogar bestraft werden.

0

Heiraten kannst du nur eine Frau (oder Mann). Beziehungen und Sex könntest du haben, mit so vielen du willst. In der Regel wird der Partner da was dagegen haben, aber verboten ist es nicht.

Solange Du nicht versuchst mehrfach zu heiraten, ist das kein Problem.

Polygamie ist in Deutschland nach § 1306 BGB und § 172 StGB verboten. Die Doppelehe kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden (§172 StGB).

Quelle: https://www.frauenrechte.de/images/downloads/allgemein/Positionspapier-Polygamie-Bundesrepublik-Deutschland.pdf


Artus01  30.07.2023, 20:59

Von Polygamie ist in § 172 StGB nicht die Rede.

0
Midgardian  30.07.2023, 21:21
@Artus01

Nein, sondern von Bigamie. Die aber Voraussetzung für Polygamie ist.

0
Bonsai82  30.07.2023, 21:22
@Artus01

Das wäre der richtige Ansprechpartner:

TERRE DES FEMMES e. V. Bundesgeschäftsstelle
Brunnenstr. 128
13355 Berlin
Tel. 030 40504699-0
Fax 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
www.frauenrechte.de

0
Artus01  31.07.2023, 09:39
@Bonsai82

Dieser Laden hat nichts zu bestimmen, es zählt einzig was im Gesetz steht und zwar nur das.

0
Artus01  31.07.2023, 09:39
@Midgardian

Vollkommener Schwachfug. Es zählt was wörtlich im Gesetz steht und sonst nichts.

0
Midgardian  31.07.2023, 13:37
@Artus01

Wörtlich ist von Doppelehe die Rede. Genau das ist Bigamie. Und da man nur eine dritte Frau heiraten kann, wenn man schon zwei hat (sonst wäre es ja nicht die dritte) schließt das Verbot von Doppelehe (Bigamie) automatisch die Mehrehe (Polygamie) aus. Eigentlich ganz einfach.

0
Artus01  31.07.2023, 15:27
@Midgardian
Wörtlich ist von Doppelehe die Rede.

In § 172 StGB mit keinem Wort.

Genau das ist Bigamie

Auch davon steht in § 172 StGB nichts.

Man muss eben nicht mit allen Personen verheiratet sein, mit denem man zusammenlebt. Da kannst dran rumdoktoren wie du willst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Polygamie

0