Kann ich trotz deutschemPass und Migrationshindergrund abgeschoben werden?
4 Antworten
Nein, du kannst nicht abgeschoben werden, denn einen Migrationshintergrund hat man auch, wenn man als Belgier, Holländer, Engländer usw. in Deutschland geboren wird. Denn schon der Umzug von Hannover nach Frankfurt macht jeden Deutschen mit mehreren Hundert Jahren deutscher Vorfahren zum Migranten.
Daher wird die Rechtsprechung anders gehandhabt als das, was du dir unter dem Begriff „Migrant" eigentlich vorstellst. Da müssen schon andere Begriffe genutzt werden, die mir nicht so geläufig sind, wie z. B. Begriffe wie „illegaler Immigrant“, „Kanake“, „Asylant“ usw. Denn wie du das Wort „Migrationshintergrund“ verwendest, scheinst du Angst zu haben, zu diesen Personen gezählt zu werden.
Also, nein, jeder, der einen deutschen Reisepass besitzt, besitzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft und kann daher niemals abgeschoben werden, denn er hat kein anderes Ursprungsland als Deutschland und das Herkunftsland deiner Eltern hat dabei keinerlei Relevanz.
Nach aktueller Rechtslage kannst du nicht abgeschoben werden, da du deutscher Staatsbürger bist. Aber es gibt da so eine Partei, die will Maßnahmen einführen, um auch deutsche Staatsbürger abschieben zu können.
Zum Beispiel deutsche Staatsbürgerschaft bei doppelter Staatsbürgerschaft entziehen, wenn man kriminell wird oder ähnliches. Ich bin mir aber sicher, dass diese Vorhaben scheitern werden.
Theoretisch Ja.
Wenn du eine zweite Staatsbürgerschaft hast kann man die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen(bei schweren Straftaten wie Hochverrat oder Terrorismus) und dann Abschieben. Das ist in Deutschland nicht der normalfall, wird aber in anderen Ländern gemacht und wäre möglich.
Aber wenn du nur die deutsche hast bist du safe. Weil solange du Staatsbürger bist kann man nicht abschieben, und die einzige staatsbürgerschaft zu entziehen ist völkerrechtswidrig.
Doch.
Das Grundgesetz verbietet den Entzug der Staatsbürgerschaft explizit nur wenn man dadurch staatenlos wird.
Dagegen die Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten zu entziehen spricht rechtlich nichts.
Nochmal nachgeguckt.
Scheinbar hält es das Bundesinnenministerium für nicht mit der deutschen Verfassung verienbar.
Dagegen die Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten zu entziehen spricht rechtlich nichts.
Doch, naemlich der Artikel 16 des Grundgesetzes. Der verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehoerigkeit ausdruecklich und laesst lediglich den Verlust aufgrund eines Gesetzes zu. Es gibt aber kein Gesetz, das den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit wegen schwerer Straftaten vorsieht.
Allerdings tritt der Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit ein, wenn man sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung konkret beteiligt und dadurch nicht staatenlos wird (StAG § 28 Abs. 1 Nr. 2). Dies gilt aber ausdruecklich nur fuer derartige im Ausland begangene Taten und nicht auch fuer im Inland begangene.
Ein solches Gesetz müsste man natürlich erlassen, das ist ja logisch... Einfach so geht das selbstverständlich nicht.
Nein, das kann man auch bei schwersten Straftaten nicht.