Ist folgende Mahnung durch die Vermietung zulässig?
Hallo!
Ich bin seit einem Monat von meinen Eltern ausgezogen. In eine kleine 1.5 Zimmer Wohnung in einem Mehrparteienhaus.
Die Küche ist direkt in der Nähe zur Haustür. Da ich leider keine Millionärin bin koche ich selbstverständlich selber und gehe nicht täglich in Restaurants bzw. bestelle bei Lieferdienste.
Die Küche hat aber kein Fenster im Raum, weswegen ich meist die Badtür daneben aufmache und das Fenster aufmache um Luftzirkulation zu haben.
Heute morgen (Samstag) hatte ich jedoch einen Brief von meiner Vermietung im Briefkasten. Dort steh sinngemäß: das gesamte Stockwerk hat eine Sammelbeschwerde an die Vermieterin geschickt aufgrund von Geruchsbelästigung. Ich wurde deshalb abgemahnt!
Weiter unten steht, ich solle es wie alle anderen machen und nicht kochen aus Rücksicht anderer und nur auswärts essen oder bestellen.
Zeitgleich bekam ich eine weitere Abmahnung wegen Lärmbelästigung. Mein Nachbar von nebenan bittet darum nach 22:00 Uhr weder Klospülung zu betätigen noch die Dusche zu nutzen.
Leider habe ich 3x die Woche Softball Training bis 21:30 und bin meist um 22:00 zuhause. Darf ich deshalb nicht mehr duschen?
Was muss ich denn jetzt machen? Die nächste Abmahnung ist doch die Kündigung?!
4 Antworten
Dort steh sinngemäß: das gesamte Stockwerk hat eine Sammelbeschwerde an die Vermieterin geschickt aufgrund von Geruchsbelästigung. Ich wurde deshalb abgemahnt!
Weise die Beschwerde mit der Anmerkung zurueck, dass es nicht Sache des Mieters ist, die raeumlichen Voraussetzungen derart zu gestalten, dass von einer bestimmungsgemaessen Nutzung der vermieteten Kueche moeglichst wenig Geruchsbelaestigungen ausgehen. Das ist Sache des Vermieters. An diesen sollen sich die anderen Mieter dann auch mit ihrer Beschwerde wenden und nicht an dich.
Mein Nachbar von nebenan bittet darum nach 22:00 Uhr weder Klospülung zu betätigen noch die Dusche zu nutzen.
Natuerlich darfst du die Klospuelung immer betaetigen, wenn es erforderlich ist. Ebenso darfst du auch nachts die Dusche benutzen. Dies dann allerdings nur in einem normalen Umfang und nicht uebermaessig lange und laut. Wenn das Haus so hellhoerig ist, dass es dennoch zu einer uebermaessigen Geraeuschbelastung der Nachbarn fuehrt, ist wieder der Vermieter in der Verantwortung und nicht der Mieter. Der Mieter hat das Haus nicht gebaut und kann nichts dafuer, wenn durch normale und bestimmungsgemaesse Nutzung der Mietsache uebermaessige Geraeuschbelastungen entstehen.
Danke für die Antwort. Werde sofort die Beschwerde zurückweisen!
ich bin selber Vermieter. Was Caveman schreibt, ist völlig korrekt. Wenn Deine Wohnung eine Küche hat, dann darfst Du sie selbstverständlich auch nutzen.
Kochgerüche, die durch normales Kochen entstehen sind keine Störung, müssen von anderen Mietern, Nachbarn hingenommen werden." Quelle https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Kochen/Kochen-in-der-Mietwohnung-was-ist-erlaubt-was-ist-eine-Stoerung-E1698.htm#:~:text=durch%20gewerbliches%20Kochen-,Kochger%C3%BCche%20aus%20der%20Wohnung%20durch%20normales%20Kochen%20sind%20von%20anderen,zu%20welchen%20Tageszeiten%20Sie%20kochen.
"Nächtliche Dusch- oder Badeverbote im Mietvertrag oder der Hausordnung sind in aller Regel unwirksam. Allerdings sollten Sie nachts keine allzu langen Duschorgien genießen. Eine halbe Stunde Einseifen sollte genügen.
Die Toilettenspülung dürfen Sie übrigens immer benutzen, " Quelle https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/duschen-nachts-verboten#
Ja das wäre auf jeden Fall anzuraten. Sinnvoll wäre auch wenn du bei Gericht eine Feststellungsklage einbringt, dabei wird festgestellt welche Rechte du hast und das ist dann bindend. Praktisch wäre natürlich wenn du eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten hast so dass Du Dich anwaltlich vertreten lassen könntest. Vielleicht könntest Du so eine Versicherung abschließen, das kostet in der Regel nur paar Euro im Monat.
Falsch. Wenn überhaupt, muß der Vermieter klagen, denn er will etwas von HuTao. Und wenn er klagt, wird er den Prozeß verlieren. Im Prinzip könnte man diese "Abmahnung" sogar einfach ignorieren, denn sie ist schlicht unwirksam.
„Vermieter können mit einer Abmahnung eine fristlose Kündigung vorbereiten“. Bevor ein Vermieter seinem Mieter fristlos kündigen darf, muss er in den meisten Fällen eine Abmahnung aussprechen. Es bedarf dann keiner weiteren Abmahnung mehr, wenn der Mieter die Warnung ignoriert und wiederholt das vertragswidrige Verhalten zeigt. In diesem Fall kann der Vermieter dann direkt ein Räumungsverfahren einleiten.
Das Mietrecht gewährt dem Mieter keinen Beseitigungsanspruch, wenn eine Abmahnung unberechtigt war.
Mieter können sich mit einer Feststellungsklage gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren.
Insoweit haben Mieter die Möglichkeit (nach eingehender Prüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt) eine Feststellungsklage einzureichen.
Erfolgt die Abmahnung unberechtigt, muss der Mieter vor Gericht dagegen klagen.
Du schreibst "[...] das vertragswidrige Verhalten zeigt[...].
Das Verhalten der Mieterin ist ja gerade nicht vertragswidrig. Im Übrigen gilt:
"Der BGH ist der Auffassung, dass eine unberechtigte Abmahnung den Mieter noch nicht in seinen Rechten verletzt. Kommt es später zu einem Kündigungsrechtsstreit, in dem der Vermieter sich auf die Abmahnung stützen will, muss er den vollen Beweis für die vorausgegangene Pflichtwidrigkeit führen." Diese Beweis muss der Vermieter führen, und das wird er nicht können, weil die Benutzung einer Küche zum Kochen nicht pflichtwidrig ist.
Für eine Kündigung muss eine einschlägige Abmahnung vorliegen. Allerdings muss die auch gerechtfertigt sein. Du darfst zu jeder Tages- und Nachtzeit die Toilette und die Dusche benutzen. Nur eben nicht zu lange duschen, aber eine halbe Stunde ist drin. Was die Küchengerüche betrifft, muss die Geruchsbelästigung von Dauer sein. Also wirklich rund um die Uhr wahrnehmbar sein.
Eine Küche ohne Fenster und Dunstabzug? Hut ab.
Doch einen Dunstabzug gibt es, den nutze ich auch gepaart mit dem offenen Fenster im Bad.
Ehrlicherweise finde ich den Geruch von Essen zwar im Gegensatz zu meinen Nachbarn nicht störend, verstehe aber in der Situation auch tatsächlich nicht die Vermieterin.
Das stimmt und habe ich mir bereits gedacht. Die Küche wird ja im Mietvertrag mit angegeben, somit sollte ich ja wohl das Recht haben diese zu nutzen.
Ich war mir nur unsicher, ob eine solche Abmahnung jetzt "einfach so" gelten kann. Mit der m.M.n lächerlichen Abmahnung aufgrund von "Lärmbelästigung" weil ich nach 22 Uhr nach dem Sport kurz in die Dusche hüpfe für 5 Minuten oder die Toilettenspülung betätige wären es zwei. Bei drei würde man ja aus der Wohnung fliegen.
Muss ich diesen Abmahnungen irgendwie widersprechen? Oder nicht?