Ist folgende Mahnung durch die Vermietung zulässig?

behanceb  12.05.2024, 15:19

Was kochst du?

HuTao7 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:20

Alles mögliche ^^ Von Reisgerichten bis zu Fischgerichten.

4 Antworten

Von Answer1234567 und bestätigt
Dort steh sinngemäß: das gesamte Stockwerk hat eine Sammelbeschwerde an die Vermieterin geschickt aufgrund von Geruchsbelästigung. Ich wurde deshalb abgemahnt!

Weise die Beschwerde mit der Anmerkung zurueck, dass es nicht Sache des Mieters ist, die raeumlichen Voraussetzungen derart zu gestalten, dass von einer bestimmungsgemaessen Nutzung der vermieteten Kueche moeglichst wenig Geruchsbelaestigungen ausgehen. Das ist Sache des Vermieters. An diesen sollen sich die anderen Mieter dann auch mit ihrer Beschwerde wenden und nicht an dich.

Mein Nachbar von nebenan bittet darum nach 22:00 Uhr weder Klospülung zu betätigen noch die Dusche zu nutzen.

Natuerlich darfst du die Klospuelung immer betaetigen, wenn es erforderlich ist. Ebenso darfst du auch nachts die Dusche benutzen. Dies dann allerdings nur in einem normalen Umfang und nicht uebermaessig lange und laut. Wenn das Haus so hellhoerig ist, dass es dennoch zu einer uebermaessigen Geraeuschbelastung der Nachbarn fuehrt, ist wieder der Vermieter in der Verantwortung und nicht der Mieter. Der Mieter hat das Haus nicht gebaut und kann nichts dafuer, wenn durch normale und bestimmungsgemaesse Nutzung der Mietsache uebermaessige Geraeuschbelastungen entstehen.


HuTao7 
Fragesteller
 12.05.2024, 04:11

Danke für die Antwort. Werde sofort die Beschwerde zurückweisen!

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tomaushamburg  12.05.2024, 20:12

ich bin selber Vermieter. Was Caveman schreibt, ist völlig korrekt. Wenn Deine Wohnung eine Küche hat, dann darfst Du sie selbstverständlich auch nutzen.

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Von Experte Gerhart bestätigt
"Kochgerüche aus der Wohnung durch normales Kochen sind von anderen Mietern zu dulden

Kochgerüche, die durch normales Kochen entstehen sind keine Störung, müssen von anderen Mietern, Nachbarn hingenommen werden." Quelle https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Kochen/Kochen-in-der-Mietwohnung-was-ist-erlaubt-was-ist-eine-Stoerung-E1698.htm#:~:text=durch%20gewerbliches%20Kochen-,Kochger%C3%BCche%20aus%20der%20Wohnung%20durch%20normales%20Kochen%20sind%20von%20anderen,zu%20welchen%20Tageszeiten%20Sie%20kochen.

"Nächtliche Dusch- oder Badeverbote im Mietvertrag oder der Hausordnung sind in aller Regel unwirksam. Allerdings sollten Sie nachts keine allzu langen Duschorgien genießen. Eine halbe Stunde Einseifen sollte genügen.

Die Toilettenspülung dürfen Sie übrigens immer benutzen, " Quelle https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/duschen-nachts-verboten#


HuTao7 
Fragesteller
 12.05.2024, 04:08

Muss ich diesen Abmahnungen irgendwie widersprechen? Oder nicht?

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Aurel8317648  12.05.2024, 04:25
@HuTao7

Ja das wäre auf jeden Fall anzuraten. Sinnvoll wäre auch wenn du bei Gericht eine Feststellungsklage einbringt, dabei wird festgestellt welche Rechte du hast und das ist dann bindend. Praktisch wäre natürlich wenn du eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten hast so dass Du Dich anwaltlich vertreten lassen könntest. Vielleicht könntest Du so eine Versicherung abschließen, das kostet in der Regel nur paar Euro im Monat.

https://www.promietrecht.de/Prozess/Prozessarten/Feststellungsklage/Feststellungsklage-als-Mieter-einer-Wohnung-einreichen-E2563.htm

https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Vertragsverletzung/Abmahnung/Gegendarstellung/Unberechtigte-Abmahnung-vom-Vermieter-Widerruf-als-Mieter-E1861.htm#3

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schelm1  12.05.2024, 10:39
@HuTao7

Widersprechen ist fruchtlos! Sie müssen gegen diesen Schwachsinn vor Gericht , übrigens erfolgreich, klagen.

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tomaushamburg  12.05.2024, 20:14
@schelm1

Falsch. Wenn überhaupt, muß der Vermieter klagen, denn er will etwas von HuTao. Und wenn er klagt, wird er den Prozeß verlieren. Im Prinzip könnte man diese "Abmahnung" sogar einfach ignorieren, denn sie ist schlicht unwirksam.

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schelm1  13.05.2024, 10:09
@tomaushamburg

„Vermieter können mit einer Abmahnung eine fristlose Kündigung vorbereiten“. Bevor ein Vermieter seinem Mieter fristlos kündigen darf, muss er in den meisten Fällen eine Abmahnung aussprechen. Es bedarf dann keiner weiteren Abmahnung mehr, wenn der Mieter die Warnung ignoriert und wiederholt das vertragswidrige Verhalten zeigt. In diesem Fall kann der Vermieter dann direkt ein Räumungsverfahren einleiten.

Das Mietrecht gewährt dem Mieter keinen Beseitigungsanspruch, wenn eine Abmahnung unberechtigt war.

Mieter können sich mit einer Feststellungsklage gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren.

Insoweit haben Mieter die Möglichkeit (nach eingehender Prüfung des Sachverhalts durch einen Anwalt) eine Feststellungsklage einzureichen.

Erfolgt die Abmahnung unberechtigt, muss der Mieter vor Gericht dagegen klagen.

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tomaushamburg  13.05.2024, 10:26
@schelm1

 Du schreibst "[...] das vertragswidrige Verhalten zeigt[...].

Das Verhalten der Mieterin ist ja gerade nicht vertragswidrig. Im Übrigen gilt:

"Der BGH ist der Auffassung, dass eine unberechtigte Abmahnung den Mieter noch nicht in seinen Rechten verletzt. Kommt es später zu einem Kündigungsrechtsstreit, in dem der Vermieter sich auf die Abmahnung stützen will, muss er den vollen Beweis für die vorausgegangene Pflichtwidrigkeit führen." Diese Beweis muss der Vermieter führen, und das wird er nicht können, weil die Benutzung einer Küche zum Kochen nicht pflichtwidrig ist.

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schelm1  13.05.2024, 10:32
@tomaushamburg

Die berechtigte Abmahnung schafft dem Vermieter einen Vorteil.

Unfug bleibt Unfug!

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Für eine Kündigung muss eine einschlägige Abmahnung vorliegen. Allerdings muss die auch gerechtfertigt sein. Du darfst zu jeder Tages- und Nachtzeit die Toilette und die Dusche benutzen. Nur eben nicht zu lange duschen, aber eine halbe Stunde ist drin. Was die Küchengerüche betrifft, muss die Geruchsbelästigung von Dauer sein. Also wirklich rund um die Uhr wahrnehmbar sein.

Eine Küche ohne Fenster und Dunstabzug? Hut ab.


HuTao7 
Fragesteller
 12.05.2024, 14:40

Doch einen Dunstabzug gibt es, den nutze ich auch gepaart mit dem offenen Fenster im Bad.

Ehrlicherweise finde ich den Geruch von Essen zwar im Gegensatz zu meinen Nachbarn nicht störend, verstehe aber in der Situation auch tatsächlich nicht die Vermieterin.

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HuTao7 
Fragesteller
 12.05.2024, 14:43
@superseegers

Das stimmt und habe ich mir bereits gedacht. Die Küche wird ja im Mietvertrag mit angegeben, somit sollte ich ja wohl das Recht haben diese zu nutzen.

Ich war mir nur unsicher, ob eine solche Abmahnung jetzt "einfach so" gelten kann. Mit der m.M.n lächerlichen Abmahnung aufgrund von "Lärmbelästigung" weil ich nach 22 Uhr nach dem Sport kurz in die Dusche hüpfe für 5 Minuten oder die Toilettenspülung betätige wären es zwei. Bei drei würde man ja aus der Wohnung fliegen.

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