Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

Das Ergebnis basiert auf 216 Abstimmungen

Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 72%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 19%
Andere Meinung und zwar... 9%

43 Antworten

Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar...

Ich sage es ganz offen:

es gibt in der Tat Dinge an unserem Grundgesetz die zu bemängeln sind, weil ich unser Grundgesetz für unvollständig halte und viele Dinge im Grundgesetz fehlen die eigentlich ins Grundgesetz reingehören. Was zum Beispiel ins Grundgesetz reingehört:

-> Kinderrechte

-> Frauenrechte

-> die erneuerbaren Energien (dazu müsste im Grundgesetz im Artikel 73 der Punkt 14 geändert werden für die erneuerbaren Energien:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

...

14 die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe.

Durch den Rückbau der AKWs ist das nicht mehr aktuell und muss für die erneuerbaren Energien geändert werden.


andrea77482  23.07.2024, 15:27

Siehe weiter in der EU-Grundrechte-Charta im Artikel 24

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12016P/TXT

Artikel 24 Rechte des Kindes

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

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Daher frage ich mal: wo ist das Problem, diese Punkte aus diesen Quellen zu übernehmen und ins Grundgesetz rüber zu schreiben in einen gesonderten Artikel für Kinderrechte??

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andrea77482  23.07.2024, 15:25

Außerdem zum Punkt Kinderrechte:

diese sind bereits im ZIvilpakt und auch in der EU-Grundrechte-Charta und in der UN-Menschenrechts-Charta verankert und sollten aus diesen Quellen übernommen werden.

Siehe im Zivilpakt:

https://www.zivilpakt.de/kinder-3389/

Artikel 24

(1) Jedes Kind hat ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens oder der Geburt das Recht auf diejenigen Schutzmaßnahmen durch seine Familie, die Gesellschaft und den Staat, die seine Rechtsstellung als Minderjähriger erfordert.

(2) Jedes Kind muss unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register eingetragen werden und einen Namen erhalten.

(3) Jedes Kind hat das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Siehe in der UN-Menschenrechts-Charta in den Artikeln 25 Absatz 2 und Artikel 26

https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. 

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll

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andrea77482  23.07.2024, 15:16

Weiterhin könnte man das Grundgesetz auch mit der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wie in

a) Irland

b) Frankreich

c) Kanada

und anderen Ländern ergänzen. Schwwangerschaftsabbruch sollte genauso ein Grundrecht werden (sexuelle Selbstbestimmung der Frau auch über ihren eigenen Körper). Da sind andere Länder schon weiter als wir in Deutschland. Siehe hier

Frankfurter Rundschau: Abtreibung: Die Weltkarte der ungleichen Selbstbestimmung

Stand: 06.08.2023, 18:47 Uhr Von: Tatjana Coerschulte

https://www.fr.de/politik/abtreibung-liberaler-als-gedacht-92444897.html

Auch da ist in Deutschland Reformbedarf, auch im Grundgesetz.

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andrea77482  23.07.2024, 15:10

Dann zu den weiteren Fragen von hier

Unsere Fragen an Euch:

Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?

Es gibt viele positive Dinge im Grundgesetz. Darunter auch viel Gestaltungsmöglichkeit und die klare Aufgabenteilung (Grundgesetz Artikel 73 und Artikel 74)

Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?

Man kann die Grundrechte nicht gegeneinander abwägen weil alle Grundrechte gleichermaßen wichtig sind und auch in der EU-Grundrechte-Charta, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Menschenrechts-Charta und im Zivilpakt verankert sind.

Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?

Sowas sollte altersgerecht erfolgen. Mit zunehmendem Alter - ich würde mal ab Realschule anfangen - sollten die Grundrechte und Pflichten zunehmend vermittelt werden. Auch im Gymnasium und in den Berufsschulen, vom Arbeitgeber und auch von den Eltern und der Familie. Außerdem sollten sich alle ab 14 Jahren mal das Grundgesetz im Internet und die EU-Grundrechte-Charta und die anderen Sachen durchlesen.

Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?

Im internationalen Vergleich finde ich persönlich das Grundgesetz am Besten, auch wenn es ergänzungsbedürftig und reformbedürftig (Artikel 73 Nummer 14) ist.

War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?

Ja das war auf jeden Fall sinnvoll.

Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Ja das würde ich auf jeden Fall nachholen. Außerdem könnte man das Grundgesetz auch noch mit bundesweiten Volksabstimmungen wie in

a) der Schweiz

b) Spanien

c) England

d) Irland

ergänzen. Auch das wäre ein - wie ich finde - sehr sinnvoller Demokratie-Bestandteil.

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andrea77482  23.07.2024, 15:01

Diese Leerstelle kann so nicht belassen werden. Da muss nochmal nachgearbeitet werden. Erst dann kann das ins Grundgesetz aufgenommen werden.

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andrea77482  23.07.2024, 15:00

Hier noch der Rest aus der Tagesschau

Mit etwas Getöse über Ampel-Abgeordnete, die zu vertraulichen Gesprächen unfähig seien, stellte die Union infrage, dass eine Grundgesetzänderung überhaupt notwendig sei. Und wieso gerade jetzt. Von der Parteispitze kam die Ansage, die Gespräche nicht fortzuführen.

Eine überstürzte Absage? Jedenfalls ließ sich die Union relativ schnell doch wieder auf Gespräche und schließlich Verhandlungen mit der Ampel ein - auf Einladung des Bundesjustizministers. Zustimmung fanden am Ende dennoch nur "punktuelle" Ergänzungen.

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Genau diese Leerstelle in diesem Änderungsentwurf ist schlecht und sollte schon mehr ausformuliert werden. Auch diese Richterwahl und wie die funktioniert, gehört dazu ins Grundgesetz. Das ist für mich eigentlich zwingender Bestandteil von dieser Änderung. Denn jeder Bürger/jede Bürgerin sollte wissen, wie diese "Ersatzwahl" dann funktioniert. Sowas sollte kein Staatsgeheimnis sein sondern ordentlich ausgearbeitet sein.

Daher würde ich hier noch mal eine Nacharbeitung vorschlagen. Da müssen die Details noch ausgearbeitet werden.

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andrea77482  23.07.2024, 14:57

Dann sage ich mal zu dem hier aus der Tagesschau

Tagesschau: Bundesverfassungsgericht Minimal besser geschützt

Stand: 23.07.2024 12:00 Uhr

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-schutz-extremismus-102.html

Wie kann man das Bundesverfassungsgericht davor schützen, von Extremisten ausgehöhlt zu werden? Ampelkoalition und Union haben sich auf Maßnahmen geeinigt - allerdings nur auf "punktuelle" Ergänzungen.

Es geht um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor dem Zugriff autoritärer Kräfte. Vor Kräften, die kein Interesse an einer starken Kontrollinstanz haben. Vor Kräften wie jenen, die in Polen und Ungarn an der Verfassungsgerichtsbarkeit sägten, bis dort wenig von ihr übrig blieb.

Für diesen Schutz haben sich Ampel und Union nun zusammengerauft und auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Sie wollen damit das Gericht tagespolitischer Auseinandersetzung dauerhaft entziehen und Bestrebungen vorbeugen, seine Unabhängigkeit in Frage zu stellen.

Inhaltlich ist dabei ein Minimalkonsens herausgekommen - mehr war derzeit nicht drin.

Struktur und BesetzungDemnach soll die Zahl der Senate (zwei) sowie die der Richter (je acht), ihre Amtszeit (zwölf Jahre) und die Altersgrenze (68 Jahre) ins Grundgesetz aufgenommen werden. Ebenso soll dort eine Wiederwahl ausgeschlossen werden.

Der Gedanke dahinter ist, eine einseitige politische Einflussnahme auf das Gericht zu verhindern, etwa durch die Wahl zusätzlicher, linientreuer Richter oder ein Herabsetzen von Amtszeit oder Altersgrenze, um unliebsame Richter loszuwerden.

Außerdem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz geschrieben werden.

All das entspricht den bisherigen Regelungen. Die stehen allerdings nur in einem einfachen Gesetz - dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Durch eine Regelung im Grundgesetz bräuchte es für eine Änderung eine Zweidrittelmehrheit - es wäre also nicht mehr so einfach möglich.

GeschäftsordnungsautonomieDie Vorschläge entsprechen außerdem im Wesentlichen einem ersten Entwurf. Den hatte das Bundesjustizministerium im April als Gesprächsgrundlage vorgelegt - insbesondere auf Wunsch der Unionsfraktion.

Ein sogenannter "Arbeitsentwurf", also kein Regierungsentwurf, wie alle Beteiligten immer wieder betonten. Denn das Vorhaben soll aus den Fraktionen kommen - nicht von der Bundesregierung.

Neu hinzugekommen ist der Vorschlag, auch die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz zu heben. Das Gericht soll seine Arbeitsweise also selbst festlegen können.

In Polen wurde das Verfassungsgericht etwa dazu verpflichtet, Fälle chronologisch nach Eingang statt nach Wichtigkeit abzuarbeiten. Mit solchen Regelungen lässt sich ein Gericht recht einfach als wirksame Kontrollinstanz ausschalten.

Große Leerstelle

Der Entwurf hat eine große Leerstelle: die Wahl der Richter mit Zweidrittel-Mehrheit. Das ist derzeit ebenfalls nur in einem einfachen Gesetz festgelegt und soll sicherstellen, dass hinter der Wahl eine breite gesellschaftliche Mehrheit steht. Die Zweidrittel-Mehrheit für die Richterwahl ins Grundgesetz zu schreiben, sieht die Einigung der Regierungsparteien und Union nicht vor.

Es wird also vorerst bei der Regelung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz bleiben - was bedeutet, dass sie mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden kann. Ein Risiko, falls sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ändern. Wegen dieses Risikos begann vor Jahren - zunächst unter Juristen - die Debatte überhaupt erst, ob das Bundesverfassungsgericht besser abgesichert werden muss.

Richterwahl blockierbar?

Denn die Sache hat einen Haken. Hat etwa im Bundestag eine Fraktion mehr als ein Drittel der Stimmen, könnte sie die Wahl einer Richterin oder eines Richters blockieren. Doch für solche Szenarien gibt es Lösungsvorschläge - zum Beispiel: Wird eine Richterwahl im Bundestag blockiert, könnte der Bundesrat als Wahlorgan einspringen und umgekehrt.

Einen solchen "Ersatzwahlmechanismus" greift der Gesetzentwurf auf - allerdings soll es dem einfachen Gesetzgeber überlassen bleiben, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und wie er das Modell ausgestaltet.

Befürchtung vor Überfrachtung

Warum bei der Einigung nicht mehr möglich war, lässt sich allenfalls zwischen den Zeilen herauslesen. Ausdrücklich begründet wird die Leerstelle nicht. Durch die Vorschläge würde sich "die Regelungsdichte im Grundgesetz" im Rahmen dessen halten, "was der Stellung des Gerichts angemessen" sei. Die Verfassung werde nicht mit "Detailregelungen" überfachtet und die "nötige Flexibilität" für erforderliche und sinnvolle Anpassungen bleibe erhalten.

In diesen Sätzen der Gesetzesbegründung scheint die anfängliche Zurückhaltung und Skepsis der Union weiter durch. Anfang des Jahres waren die Gespräche fast am Unwillen der Union gescheitert.

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Andere Meinung und zwar...

An sich ist das Grundgesetz gut, jedoch bewies Corona, wie einfach man das ein oder andere Gesetz aushebeln kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

andrea77482  23.07.2024, 15:31

@ whitebuddafly

Ja, ganz besonders wenn die Union - wie Söder bei den Luftreinhaltegesetzen - die Justiz missachtet und der Justiz auf der Nase und auf den Tischen herumtanzt. Der EUGH hatte ja schon die Beugehaft und bestimmten Regeln erlaubt.

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Ich finde unser Grundgesetz gut, da...

Das GG ist die beste deutsche Verfassung, die es je gab. Niemand ist vollkommen, aber diese Verfassung hat sich bewährt und sorgt dafür, dass wir noch immer eine demokratische und offene Gesellschaft sind. Es sollte klar sein, dass es nicht zum Nulltarif zu haben ist. Man muss alles tun, dass es auch weiterhin Grundlage ist für alle Menschen in diesem Land bleibt. Momentan gibt es viele Kräfte, die das ändern wollen. Die Geschichte lehrt uns aber eindringlich, dass es keine Alternative für Deutschland gibt.


Guppy300  28.05.2024, 05:16

Der Grundgedanke ist super aber das was darüber entschieden wird ist grenzwertig. Es kann nicht sein das eine Frau einen Posten bekommt aber ein Mann dafür besser bausgebildet ist. Das der Mann mit seinem Geschlechtsteil keine Vorsorge bekommt. Alles im Namen des Grundgesetzes

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Andere Meinung und zwar...

Es gibt nur das Grundgesetz, aber keine Verfassung. Die Überschrift und der Inhalt stimmen also nicht. Deutschland hat keine Verfassung, sondern bloß ein/das Grundgesetz. Jedes Land hat eine eigene Verfassung, nur dieses Land hier nicht, sondern eben ein Grundgesetz und auch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten (USA und so weiter). Sagt mal, wisst ihr das eigentlich nicht?


MrBlackAdder  04.06.2024, 16:29
Jedes Land hat eine eigene Verfassung, nur dieses Land hier nicht

Elf Staaten haben Verfassungen, die sich Grundgesetze nennen. Das Grundgesetz könnte auch Konrads Kochbuch heissen, es wäre trotzdem eine Verfassung.

Begriffsstutige könnten auch die Präambel lesen:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

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Von Experte OlliBjoern bestätigt
Ich finde unser Grundgesetz gut, da...

Ich bin Verfassungspatriot.

Unser Grundgesetz heißt nur deshalb nicht "Verfassung", weil es als Provisorium geplant war. Das beste und längste Provisorium das es gibt, wenn man mich fragt.

Was die vier Mütter und die vielen Väter damals 1949 in Bonn, unter widrigen Bedingungen, erarbeitet haben halte ich für eine der besten Verfassungen der Welt.

Man sollte daran möglichst wenig verändern. Nichts streichen und auch nichts Neues, wie die Schuldenbremse, hineinschreiben.

Wie gut Ihr Euch mit dem Grundgesetz auskennt, könnt Ihr in diesem kleinen Quiz testen, das DER SPIEGEL unter diesem lesenswerten Artikel online gestellt hat:

https://www.spiegel.de/geschichte/grundgesetz-quiz-warum-heisst-das-grundgesetz-grundgesetz-a-b14b6d57-f30d-4bdc-9962-4cecffe47bab?sara_ref=re-so-app-sh

Das ist mein Ergebnis:

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
 - (Politik, Geschichte, Gesetz)

Eisenschlumpf  25.05.2024, 15:35
Das beste und längste Provisorium das es gibt, wenn man mich fragt.

Gemäß dem jahrtausendealten chinesischen Sprichwort: Nichts ist zählebiger als ein Provisorium.

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CorgiMcweasel  24.05.2024, 21:36

Sehe ich ganz genauso. Die Schuldenbremse hat nichts im GG zu suchen!

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dererzmagister  23.05.2024, 17:48

Das ist Schnullie. Die Verfassung ist eingewebt vorne. Sagen wir bis zu Artikel 20, ab dann die regularen des Bundes wo ihre Abwehrrechte gelten. Das Gruidngesetz wurde vor der DDR verabschiedet. Was sie meinen ist nur das wenn das Volk eine neue Verfassung will (Nach Menschenrechte), dann wird die erscheinen. Frei wurde die Menschen mit dem Grundgesetz 1949. Die DDR war feindliche Übernahme.

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vanOoijen  23.05.2024, 20:39
@dererzmagister

Mach mal das verlinkte Quiz.

Dann weißt Du auch welchen Artikel wir Wessis schon 1949 aus der DDR-Verfassung übernommen haben. Es gibt nämlich Einen. Ist eine der 10 Fragen. Und nein, das war nicht mein Fehler. Mein Fehler war der mit der Todesstrafe. Aber die Frau von der SPD war nicht dagegen, wie ich dachte.

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Danni796  24.05.2024, 08:56
@dererzmagister

Bitte nochmal so schreiben, dass keine grammatikalischen Fehler aufkommen und man den Punkt versteht

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OlliBjoern  26.05.2024, 03:57
@dererzmagister

"Die DDR war feindliche Übernahme."

Das ist Ihre private Meinung, die meisten Menschen sehen das vermutlich anders.
Und so "feindlich" kann das nicht gewesen sein, wenn man bedenkt, wie viel Geld geflossen ist. Und es gibt moderne Unternehmen im Osten, ich war selber schon einige Male dort. Nicht nur Tesla.

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