Darf man außerorts auf einer kraftfahrtstrasse (80kmh) von rechts überholen? Oder ist das nur auf Autobahnen verboten?

6 Antworten

Darf man außerorts auf einer kraftfahrtstrasse (80kmh) von rechts überholen? Oder ist das nur auf Autobahnen verboten?

Rechts überholen ist sowohl Innerorts als auch Außerorts verboten.
Lediglich darf man Innerorts rechts an Fahrzeuge "vorbeifahren".

Es sei denn, man muss einer Gefahr ausweichen oder es ist explizit Behördlich / Polizeilich ausgewiesen.

Stadewaeldchen  14.09.2023, 10:12
Lediglich darf man Innerorts rechts an Fahrzeuge "vorbeifahren".

Das ist falsch, "vorbeifahren" meint das passieren eines stehenden Hindernisses.

Zum rechts überholen innerorts heißt es in der StVO klar und deutlich

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html

0

Rechts überholen ist immer verboten, so einfach ist das. Es gibt aber Situationen, in denen rechts schneller als links gefahren werden darf - aber nicht mit überholen verwechseln.

JTKirk2000  14.09.2023, 09:34
Rechts überholen ist immer verboten, so einfach ist das.

In der Fahrschule habe ich damals gelernt, dass man mit bis zu 80 km/h rechts auf Autobahnen vorbei fahren darf, wenn aufgrund eines Staus auf der von einem selbst linken Spur die Fahrzeuge mit maximal 40 km/h unterwegs sind. Wenn sich das nicht geändert hat, sollte das noch aktuell sein, und ob man das nun vorbeifahren oder überholen nennt, ändert nichts daran, dass es auf irgendeine Weise trotzdem überholen ist.

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 10:13
Situationen, in denen rechts schneller als links gefahren werden darf - aber nicht mit überholen verwechseln.

Was ist es anderes als Überholen wenn du rechts schneller als links fährst?

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 19:57
@HugoHustensaft
Ein Überholmanöver beinhaltet Spurwechsel.

Nope.

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass zum Überholvorgang das Aus- und Einscheren in eine Fahrspur immer dazu gehört. Dem ist aber nicht so. Sie überholen bereits ein anderes Auto, wenn Sie auf Ihrer Spur schneller fahren und einen anderen Wagen auf der Nebenspur passieren. Einen Spurwechsel müssen Sie dabei nicht vornehmen.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/achtung-beim-ueberholen

0
HugoHustensaft  14.09.2023, 20:06
@Stadewaeldchen

Dummerweise liegt die ergo da falsch, der feine Unterschied ist, dass eben auch ein rechts vorbeifahren nur in der Stadt und bestimmten Ausnahmesituationen erlaubt ist.

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 20:38
@HugoHustensaft

Nein, die Egrgo liegt goldrichtig.

Das Überholen unterscheidet sich vom Vorbeifahren darin, dass ein Fahrzeug nicht an einem haltenden oder parkenden Fahrzeug, sondern an einem auf der selben oder benachbarten Fahrbahn in die gleiche Richtung fahrendes Fahrzeug vorbeibewegt wird. Gesetzlich ist das Überholen in § 5 StVO geregelt.

https://www.anwaltonline.com/verkehrsrecht/tipps/1761/ueberholen-im-strassenverkehr-regeln-ausnahmen-und-haftung

Von Spurwechsel steht da nichts.

Oder auch diverse Urteile dazu:

Überholen ist ein Sonderfall des in § 6 StVO geregelten „Vorbeifahrens“. Die Definition des Überholens ist insbesondere BGH, Beschl. v. 03.05.1968 – 4 StR 242/67, BGHSt 22, 137 (siehe auch BGH, Beschl. v. 28.03.1974 – 4 StR 3/74, BGHSt 25, 293) erfolgt: Danach ist Überholen ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält. Das Überholen beginnt jedenfalls mit deutlicher Verkürzung des Sicherheitsabstands zum Überholenden mit Überholgeschwindigkeit (höher als die des Vorausfahrenden) und in Überholabsicht (BayObLG, Beschl. v. 19.02.1993 – 2 St RR 244/92, DAR 1993, 269). Ein Ausscheren nach links in höherer Geschwindigkeit ist Überholen (OLG Koblenz, Urt. v. 29.04.1993 – 1 Ss 29/93, NZV 1993, 318)

https://www.rechtsportal.de/Verkehrsrecht/Bibliothek/Handbuecher/Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten/Sonstige-Verstoesse-im-fahrenden-Verkehr/Ueberholen-5-StVO/Definition-des-Ueberholens

0
HugoHustensaft  14.09.2023, 21:08
@Stadewaeldchen

Und ob da etwas von Spurwechsel steht, denn § 5 Abs. 4a StVO besagt:

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Deutlicher kann man den Spurwechsel nicht beschreiben.

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 21:12
@HugoHustensaft

Ja, wenn man ausscheren muss ist das natürlich anzukündigen. Zwingend ist das aber nicht, eben z.B. bei mehrspurigen Straßen.

Nichtsdestotrotz ist ein Vorbeifahren nur dann gegeben wenn man an einem stehenden Hindernis vorbeifährt, das habe ich ja nun auch belegt. Ich zitiere noch mal von oben

Das Überholen unterscheidet sich vom Vorbeifahren darin, dass ein Fahrzeug nicht an einem haltenden oder parkenden Fahrzeug, sondern an einem auf der selben oder benachbarten Fahrbahn in die gleiche Richtung fahrendes Fahrzeug vorbeibewegt wird.
0
HugoHustensaft  15.09.2023, 06:27
@Stadewaeldchen

Wo ist in dem Fall ein haltendes Fahrzeug? Und es geht ja genau um den Punkt, dass eben nicht links vorbeigefahren wird, § 6 ist hier also nicht einschlägig.

0
Stadewaeldchen  15.09.2023, 06:34
@HugoHustensaft
Wo ist in dem Fall ein haltendes Fahrzeug?

Gar nicht. Deshalb handelt es eben sich auch nicht um Vorbeifahren.

§ 6 ist hier also nicht einschlägig.

Es diente nur zur Veranschaulichung des Begriffs "Vorbeifahren", der sich auf das Passieren eines stehende Hindernisses bezieht.

0
HugoHustensaft  15.09.2023, 06:48
@Stadewaeldchen

Pass auf: Behalte Du Deinen Glauben, ich weiß, dass ich Recht habe - entspricht sowohl Rechtslage als auch Rechtsprechung wie Bußgeldkatalog, Du musst Deine Fehler eben selbst machen.

0
Stadewaeldchen  15.09.2023, 07:11
@HugoHustensaft
entspricht sowohl Rechtslage als auch Rechtsprechung wie Bußgeldkatalog,

Im Gegenteil, all das widerspricht deiner Ansicht.

Wann liegt ein Überholvorgang vor?
Das Überholen erfordert nicht zwingend einen Aus- und Einscherprozess. Man spricht auch dann von einem Überholvorgang, wenn sich ein Autofahrer beispielsweise auf der Autobahn langfristig auf der linken Spur fortbewegt und an rechts von ihm fahrenden Autos vorbeifährt.
Beim Überholen kommt es also lediglich auf das Einholen und Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug an. Unter rechts überholen versteht man somit auch, wenn ein Verkehrsteilnehmer beispielsweise auf einer Autobahn ständig das Rechtsfahrgebot einhält, jedoch schneller unterwegs ist als die Fahrzeuge auf der linken Spur und diese daher auf Dauer passiert.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechts_ueberholen

Das ist übrigens auch der Grund warum ich so darauf rumreite. Es kommt gar nicht mal so selten vor das jemand auf der rechten Spur der Autobahn einen Mittelspurschleicher einholt und dann rechts überholt und sich dann wundert das man entweder ein Bußgeld bekommt oder, im Fall eines Unfalls, die überwiegende Schuld.

Schlag auch gern in den gängigen Kommentaren zur StVO wie z.B. Hentschel üder Müller nach.

0

Nur im Stadtverkehr darf man rechts überholen.

HugoHustensaft  14.09.2023, 08:41

Selbst da darf man nicht rechts überholen, sondern nur vorbeifahren.

3
HugoHustensaft  14.09.2023, 19:53
@Stadewaeldchen

Nein. Im Stadtverkehr herrscht die freie Wahl des Fahrstreifens, da darf rechts schneller als links gefahren werden, selbst auf der Autobahn ist das zulässig, sofern auf dem linken Fahrstreifen die Geschwindigkeit maximal 60 und auf dem rechten Streifen maximal 80 beträgt - überholen heißt hingegen, Spurwechsel, vorbeifahren und erneuter Spurwechsel.

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 19:59
@HugoHustensaft
Im Stadtverkehr herrscht die freie Wahl des Fahrstreifens, da darf rechts schneller als links gefahren werden,

Und wenn ich rechts schneller als links fahre überhole ich logischerweise den Verkehr auf der linken Fahrspur.

elbst auf der Autobahn ist das zulässig, sofern auf dem linken Fahrstreifen die Geschwindigkeit maximal 60 und auf dem rechten Streifen maximal 80 beträgt

Wobei das eine Aussnahme von der Regel bei stockendem Verkehr ist.

überholen heißt hingegen, Spurwechsel, vorbeifahren und erneuter Spurwechsel.

Nein, das ist nicht so, das habe ich dir aber schon an anderer Stelle belegt.

0
HugoHustensaft  14.09.2023, 20:04
@Stadewaeldchen
Und wenn ich rechts schneller als links fahre überhole ich logischerweise den Verkehr auf der linken Fahrspur.

Eben nicht, dann fährst Du zunächst einmal nur vorbei - Überholen ist eindeutig mit ausscheren, vorbeifahren und einscheren definiert; und anderes hast Du keineswegs belegt.

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 20:39
@HugoHustensaft
Eben nicht, dann fährst Du zunächst einmal nur vorbei

Vorbeifahren ist immer das Passieren eines stehenden Hindernisses.

Überholen ist eindeutig mit ausscheren, vorbeifahren und einscheren definiert

Dafür hätte ich gern eine Quelle.

0
Stadewaeldchen  14.09.2023, 21:14
@HugoHustensaft

Wenn man schon auf einer anderen Fahrspur fährt muss man natürlich auch keinen Spurwechsel durchführen. Überholten tut man aber trotzdem.

0

Rechts darf man auserorts grundsätzlich nicht überholen

Darf man natürlich nicht