Bürgergeld Krankenversicherung während Ausbildung?
Hallo leute guten Abend. Mein Vater wird die Tage bis die Entscheidung der Rentenversicherung feststeht Bürgergeld Antrag für die Bedarfsgemeinschaft stellen müssen. Ich bin selber im selben Haushalt, unter 25 Jahre alt und mache aber im Moment eine Ausbildung. Somit wird meine Krankenkasse von meinem Betrieb bzw. Ausbildungsgehalt bezahlt. Nun meine Frage, wenn ich hier meine Krankenkasse eintrage, wird die Krankenversicherung dann vom Jobcenter übernommen, obwohl es mein Betrieb bezahlt oder wird es dann trotzdem weiterhin von meinem Gehalt bezahlt und das Jobcenter übernimmt es dann nicht. Und erfährt es eigentlich mein Ausbildungsbetrieb dann auch, das ich Teil der Bedarfsgemeinschaft bin ?
4 Antworten
Nun meine Frage, wenn ich hier meine Krankenkasse eintrage, wird die Krankenversicherung dann vom Jobcenter übernommen,
Nein
obwohl es mein Betrieb bezahlt oder wird es dann trotzdem weiterhin von meinem Gehalt bezahlt und das Jobcenter übernimmt es dann nicht
Ja, Deine Versicherungspflicht geht vor.
wenn ich hier meine Krankenkasse eintrage, wird die Krankenversicherung dann vom Jobcenter übernommen, obwohl es mein Betrieb bezahlt oder wird es dann trotzdem weiterhin von meinem Gehalt bezahlt und das Jobcenter übernimmt es dann nicht.
Die Krankenversicherung übernimmt, solange du im Angestelltenverhältnis bist, dein Arbeitgeber.
Du bist also nicht Familienversichert, das könntest du als Student sein, oder wenn du pro Monat weniger als 524 Euro brutto verdienst.
Also geht unabhängig ob das Amt die GKV deines Vaters zahlt, die Versicherung von deinem Arbeitgeber weg.
Und erfährt es eigentlich mein Ausbildungsbetrieb dann auch, das ich Teil der Bedarfsgemeinschaft bin ?
Nein, das geht den Arbeitgeber auch überhaupt nichts an.
Die Krankenversicherung übernimmt, solange du im Angestelltenverhältnis bist, dein Arbeitgeber.
... und zur Hälfte er selbst.
Deine Sozialabgaben und je nach Höhe deiner Bruttovergütung auch Lohnsteuern gehen natürlich weiterhin anteilig von deiner Bruttovergütung ab.
Die Nettovergütung wird dann unter Berücksichtigung von einem erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze nicht auf deinen Bedarf angerechnet.
Ist deine Bruttovergütung höher, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu, der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch von deiner Nettovergütung abgezogen und ergibt deine voraussichtliche anrechenbare Nettovergütung.
Die wird dann wie dein Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet.
Kindergeld nur solange, wie Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, der nicht mehr benötigte Teil würde wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Du würdest dann aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus sein, wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest, auch wenn Du noch unter 25 bist.
Dann müsstest Du entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.
Wenn das Jobcenter entsprechende Einkommensnachweise möchte, würde dein Azubibetrieb auch vom Leistungsbezug erfahren, was aber auch kein Problem wäre, dadurch entstehen dir keine Nachteile.
Du bist weiterhin über den Ausbildungsbetrieb krankenversichert.
Zusätzlich zahlt das Jobcenter.
Und erfährt es eigentlich mein Ausbildungsbetrieb dann auch, das ich Teil der Bedarfsgemeinschaft bin ?
Durch das Erledigen diverser Formalitäten zwangsläufig.
Vielen dank für deine Hilfe 😊