Prüfung Inkassokosten Creditreform München wegen Zweifel an Rechtmäßigkeit?

Wegen HF 60,- € soll ich nun insgesamt 168,54 € zahlen.

Ich kann nicht glauben, dass der Inkassodienstleister Creditrefor im Auftrag der MVG in dieser Angelegenheit seriös handelt!

(1.) Sachverhalt: Es trifft zu, ohne gültigen Fahrausweis gegen Juni 2020 in öffentli. Verkehrsm. angetroffen worden zu sein.

Es trifft zu von der MVG zunächst auch schriftlich zur Zahlung aufgeford. worden zu sein. Worauf ich lange nicht reagieren konnte. (Es war in einer kritischen Phase der Pandemie und Lockdowns, war leider nahezu mittellos da das Tafelangebot drastisch eingebrochen war u. ich als Rentner aber Lebensmittel für 2 Personen beschaffen muss und mich somit von einem Härtefall betroffen sehe).

(2.) Jetzt zur Forderungszusammensetzung: Im weitern, einf. Verlauf gingen 2 Schreiben des IKD Creditreform ein.

(Darauf begr. hinweis. möchte, dass im Feld Sachbearbeiter "Team MVG" zu erkennen gegeben wird. Handelt es sich dann nicht um Konzerninkasso und rechtlich ansinnslosen Geschäftsgeb.? -Dies der Grund-).

Eines besagter Schreib. aus 08.2020, das nächste 09.2020

60,- € Beförd.entgelt aus 06.2020

0,36 € Zins

3,- Mahnk. 06.2020

8,- € Pausch. Post- Telek. Nr. 7002 VV RVG gem. Parag. 280, 286 BGB aus 08.2020

40,- € Geschäftsg. Nr. 2300 VV RVG gem. Parag. 280, 286 BGB aus 08.2020

5,- € Auskunftsk.

Ich halte die Geschäftsgeb. für ungerechtfertig, kann den Rechenweg nicht nachvollziehen. Kann dies bitte jemand einmal rechnerisch formulieren? Bitte keine Tabellenverweise.

(3.) Weitere Kosten: 02.2021 bat ich um Teilzahlung. Mit Antwort aus 02. 2021 wurde seitens Creditreform das Einverständ. gegeben, woraufhin ich seit 03.2021 30,- € Teilz. leiste.

Für die Ratenzahlungsvereinb. werden weitere Kosten verlangt:

49,- € Einigungsgeb.Nr. 1000 (im gerichtlichen 1003) plus weitere

9,80 € Pausch. Post- Telek.

Im Sinne des Paragraphen 31b RVG sind die 49,- € Einigunggebühr doch eigentlich unerlaubt, wei laut Exegese max. 20 Proz. gestattet sind und in Verbindung mit der Schadensminderungspflicht des Gläubigers weiterhin rechtshemmende Gründe meinerseits gegen diesen Anspruch gesehen werden.

Wie oft ist die Pausch. für Post- Telek. im Anspruch des Gläubig./ Bevollm. begründet?

Da in Anbetracht der Forderungsaufst. sowohl 08.2020 8,- € und nun 02.2021 ein weiters Mal 9,80 € gefordert sind

Ich bin kein Ass. jur. ,verstehe die hier abstrakte Rechtsprech. nicht, die ja irgendwie einmal max. 20,- € dem Gläubiger zuerkennt, an andere Stelle 20 Prozent plus jedes Mal je nach Falllage plus Zinsen plus plus plus die Perspektive damit kleine Leute nie aus Schulden herauskommen, das Inkassogeschäft auf der Seite der Milliardengeschäftsmacherei verbleibt, jeder Appell der Verbraucherschutzstellen wie Inkassowatch an diese Branche und den Gesetzgeber in der Zeit von Corona fair zu bleiben ein unerhörter Aufruf bleibt.

Vielen Dank für hilfreiche konstruktive Resonanz!

Prüfung, Recht, Inkasso, Schwarzfahren, inkassokosten, Wirtschaft und Finanzen
Wieso dürfen Schwarze das "N Wort" sagen?

Dass das ein schlimmes Wort ist. Oder damals zumindest war, weiß jeder. Aber wieso dürfen es Weiße nicht sagen, Schwarze aber schon? Die nenne sich ja selbst oft auch so. Statt „Hey Man” sagen die „Hey N0gger”. Also nur zu anderen Schwarzen. Und ist es doch komplett irrelevant, ob das ein weißer oder schwarzer sagt, die Bedeutung vom Wort ist doch dieselbe.

Wieso sollten die das sagen dürfen? Es gibt sogar welche, die das zu Weißen sagen. Und das ist meiner Meinung nach 10x so schlimm als andersrum.

Ich meine, „Schw0chtel” ist genauso ein Schimpfwort und nennen sich homosexuelle so untereinander? Nein, natürlich nicht.

Also, was soll das? Wenn das ein weißer sagt, ist er ein Rassist. Aber wenn das ein Schwarzer sagt, ist das völlig normal… Und wenn das ein Schwarzer zu einem Weißen sagt, ist das scheinbar auch nicht wirklich schlimm…

Das ist einfach nur traurig und ich kann das absolut nicht nachvollziehen. Entweder sollte es jeder sagen dürfen oder niemand. Das ist ja schon eine Art Sonderprivileg, was die da haben. Und dass die sagen, dass wir das nicht sagen dürfen ist auch eine Art Rassismus.

Und dann dieser "N-Wort" oder "N-Bombe" Mist. So als ob das viel besser ist. Weil das "dürfen" wir als Weiße nämlich sagen… Obwohl es dasselbe ist.

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3x Schwarzgefahren ÜSTRA - Anzeige auch bei zeitiger Zahlung?

Hallo!

Meine Freundin und ich sind innerhalb eines guten Jahres 3x beim Schwarzfahren "erwischt" worden.

Ich habe bis vor 3 Jahren in Hannover studiert, hatte immer ein Semesterticket. Das erste Mal geschah kurz nach meinem Ruckzug nach Hannover, beim ersten Mal Bahnfahren. Ich hatte total vergessen mir ein Ticket zu kaufen, da ich ja sonst immer ein Semesterticket hatte - meine Freundin hatte ein Ticket, jedoch nur ein Kurzstreckenticket, was für unsere Strecke nicht gültig war. Dumm gelaufen. Das zweite Mal haben wir es "verschwitzt" und beim 3. Mal, gestern, hatten wir einen Arzttermin, waren schon spät dran und beschlossen, einfach erst am Hauptbahnhof - unserem Zwischenstop - ein Ticket zu kaufen. Shit happens und zweifelsfrei sind wir selbst schuld. Deshalb wäre ich auch dankbar, würdet ihr nicht mit der Moralkeule schwingen, denn unser Fehlverhalten ist uns komplett bewusst. Wir kaufen normalerweise immer ein Ticket, ich habe zig Tagestickets hier herumfliegen, aber wie es das Leben so will, wurden wir natürlich genau dann kontrolliert, als wir kein Ticket hatten.

Wir haben bei den letzten beiden Malen pünktlich gezahlt und auch die "aktuelle" Strafe habe ich gleich heute überwiesen. Überall liest man, dass spätestens beim 3. Mal eine Anzeige gestellt wird und das macht uns natürlich Angst. Wir haben beide eine komplett weiße Weste, haben uns sonst nie etwas zu schulden kommen lassen. Auf dem Rückweg trafen wir den wirklich freundlichen Kontrolleur noch mal und erzählten ihm von unserer Sorge. Er meinte, normalerweise würde auch beim 3. Mal keine Strafanzeige gestellt, nur, wenn man nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zahle. Das hat uns zwar ein bisschen beruhigt, das flaue Gefühl bleibt aber trotzdem.

Arbeitet hier zufällig jemand für die ÜSTRA, bzw. kennt jemanden, der da genaueres weiß? Ich habe schon überlegt, der ÜSTRA eine Stellungsnahme zu schreiben, inwieweit das aber zum Erfolg führt, kann glaube ich bezweifelt werden.

Ich danke euch für eure Antworten! :-)

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Beim Schwarzfahren erwischt (Straftat)?

Heeeyyy,

ich wurde im Januar/2021 beim Schwarzfahren erwischt.

Es passiert mir zum ersten mal, da ich sehr selten mit der Bahn fahre und es zu dem Zeitpunkt sehr eilig hatte, habe ich nicht einmal dran gedacht mir ein Ticket zu kaufen. Ich möchte mich nicht irgendwie raus reden oder sonstiges ich habe ein Fehler gemacht was ich einsehe und bereit bin die Strafe, die verlangt wird zu zahlen. Ich habe von der Polizei ein Brief nach 3-4 Monaten erhalten mit dem Betreff: Aüßerungsbogen Beschuldigtenvernehmung.

Auf dem Brief steht ganz genau aufs Wort: Ich stehe im Verdacht folgende Straftat begangen zu haben.

Erschleichung von Leistungen.

Seit einiger Zeit ist es ja keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Ich soll mich zu dem Vorfall äüßern und den Bogen ausfüllen mit sehr viele fragen,

womit ich kein Problem habe, aber meine Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit, den entstandenen Schaden zu zahlen und somit eventuell sich vor dem Eintrag wegen einer Straftat im Führungszeugnis zu retten.

Ich vermute, dass die Strafe 60€ beträgt, da ich es von bekannten Personen gehört habe, leider stehen, aber die 60€ nirgends im Brief drinne.

Zusätzlich steht im Brief noch, dass durch das Beförderungsunternehmen einen Schaden von 2€ zum Nachteil der S-bahn enstand.

Ich bitte euch mir eure Erfahrungen mitzuteilen oder wie Ihr reagiert habt und was ich am besten machen soll.

Ich danke euch für die Aufmerksamkeit und dank euch vorab für eure Antworten.

Danke und bleibt Gesund bitte.

Polizei, Recht, S-Bahn, Schwarzfahren, Straftat, Fahrticket

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