Schwarzfahren erwischt?

6 Antworten

Wenn du ein Schoko Ticket hast das in deinem Namen ist was auch auf dem Strafzettel steht dann 7 euro wenn du das nicht hast dann 60 euro und wenn du frsitgerecht zahlst kommt kein brief nachhause

millilovesyou  22.04.2021, 21:16

Blödsinn! Die Fragestellerin ist minderjährig. Sie muss gar nichts zahlen.

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xyz911  22.04.2021, 21:38
@millilovesyou

Oh cool, eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen (§265a StGB), das sind die 7€ definitiv wert

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Alian2121  22.04.2021, 22:52
@millilovesyou

Du bist antscheind dumm,wenn du das nicht weißt das man auch mit 14 bezahlen muss

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millilovesyou  22.04.2021, 23:09
@Alian2121

Musst du nicht. Kannst du aber gerne machen. Die Dummen sterben eben nie aus.

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Da du ja über eine gültige Fahrkarte verfügst, die du nur zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht mitgeführt hast, bist du auch nicht im üblichen Sinne "schwarz gefahren". Wenn du jetzt fristgerecht an einer entsprechenden Servicestelle dein Schokoticket vorlegst und die 7€ zahlst, hast du auch weiter nichts zu befürchten.

Einen Brief des Verkehrsunternehmens wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit so oder so erhalten, die Chance, dass du das noch verhindern kannst wird aber sinken, je länger du dir mit dem Nachzeigen der Fahrkarte Zeit lässt. In dem Sinne solltest du dich da beeilen, wenn du drumherum kommen möchtest. Andererseits wäre dieser Brief ja auch kein Problem, so lange deine Eltern nicht komplett irrational handeln, denn wie ich bereits sagte, hast du ja nichts verbotenes getan.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt
millilovesyou  22.04.2021, 22:52

Auch die 7 € sind nicht zu zahlen. Minderjährige können gar nicht belangt werden. Du solltest deinen "Experten"-Status an den Nagel hängen.

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millilovesyou  22.04.2021, 23:07
@xyz911

Die EVO interessiert niemanden. Das BGB ist maßgebend. Hier der Beweis:

AG Dresden, 26.01.2018 - 101 C 4414/17

Minderjährige müssen kein wie auch immer geartetes Bußgeld zahlen. Dein Expertenstatus ist eine Lachnummer.

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xyz911  23.04.2021, 09:43
@millilovesyou
Die EVO interessiert niemanden

Sie ist ein gültiges Gesetz und betrifft das Thema. Sie hat also zu interessieren.

Das BGB ist maßgebend

Das BGB ist schön und gut, hier aber eher von nachrangigem Interesse.

AG Dresden, 26.01.2018 - 101 C 4414/17

Reine Einzelfallentscheidung, keine Grundsatzentscheidung. Wenn der Anwalt des VU sich nicht die Mühe machen wollte, dann ist das so. Die EVO lässt da aber keinen Spielraum.

Minderjährige müssen kein wie auch immer geartetes Bußgeld zahlen

Nach der Logik könnten 16 Jahre alte A1-Motorradfahrer auch tun und lassen was sie wollten, denn geblitzt zu werden ist für sie ja nicht ausschließlich vorteilhaft.

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Ist das Schokoticket ein Personengebundenes Abbo?

Falls ja wird die Strafe normalerweise erlassen, dennoch musst du dann eine Bearbeitungsgebühr zahlen. Ich denke mal das werden die 7€ sein die du angesprochen hast.

Normalerweise wird ein Brief geschickt wenn man nicht rechtzeitig zahlt

millilovesyou  22.04.2021, 21:15

Auch eine Bearbeitungsgebühr wird nicht fällig, da sie minderjährig ist.

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Zeig sehr schnell dein Ticket vor, dann musst du nur 7 € bezahlen.

Direkt morgen früh zur Verkehrsgesellschaft!