Schwarzfahren Deutsche Bahn nicht gezahlt?

12 Antworten

Wenn du WIRKLICH wegen dem Automat nichts ziehen konntest, dann ist der Defekt bei der Bahn hinterlegt. Da hättest du Einspruch einlegen müssen. Und ja, du musst jetzt die geforderte Summe zahlen. Bei Strafzahlungen muss man immer sofort reagieren, sonst wird es nur Schmerzhaft.

Raimex 
Fragesteller
 21.07.2020, 17:30

Ich bin auch direkt zum kontrolleur gegangen und hab ihm die Situation erklärt und ich gefragt ob ich bei ihm ne Fahrkarte kaufen kann den das hab ich auch oft gemacht weil ich es zeitlich nicht oft schaffe eine Fahrkarte zu holen. Er meinte einfach das es mein Pech ist und der mir keine Fahrkarte ausstellen kann meinte der doch es waren nur 2 Stationen

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Die DB hat die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten, weil Du trotz Mahnung nicht gezahlt hast. Und das fordert natürlich einen höheren Betrag, weil es Geld verdienen will.

Raimex 
Fragesteller
 21.07.2020, 17:34

Ja das ist mir klar aber sonst war es doch so das andere immer einen Erstbrief bekommen?

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Mike6969  21.07.2020, 17:40
@Raimex

Was für ein Erstbrief? Du wirst im Zug erwischt und kriegst den Strafzettel mit der Zahlungsaufforderung in die Hand gedrückt. Zahlst Du nicht, gibt es eine Mahnung. Zahlst Du dann immer noch nicht, geht der Fall zum Inkassounternehmen.

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Raimex 
Fragesteller
 21.07.2020, 17:41
@Mike6969

Ja das ist das ding ich hab kein Zettel bekommen der Kontro meinte es kommt in 1-2 tagen ein Brief

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Mike6969  21.07.2020, 17:44
@Raimex

Dann hast Du den Brief vielleicht nicht bekommen. Aber nach der Mahnung hast Du auch reagiert, oder?

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Raimex 
Fragesteller
 21.07.2020, 17:46
@Mike6969

Ich war im Kundencenter oder wie das heißt und hab denen halt versuch das zu erklären doch die haben mir nicht geglaubt das der Automat kaputt sei und haben gesagt ich soll des zahlen und gut ist

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Darkmalvet, UserMod Light   21.07.2020, 18:20
@Raimex

Sinnvollerweise hättest du dokumentieren sollen, dass der Automat defekt ist, ein Erwachsener, der dies nicht tut muss im Ernstfall darauf vertrauen, dass ihm im Zivilprozess geglaubt wird bzw sich der defekt nachträglich nachweisen lässt.

Da du wirklich im Recht warst kannst du die minderjährig Karte ausspielen und die gesamte Vertragsstrafe gemäß aktueller Rechtsauffassung los werden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Dies solltest du aber nur tun, wenn deine Geschichte wirklich stimmt und du nicht doch vorsätzlich schwarz gefahren bist um Geld zu sparen.

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Das Inkasso Unternehmen will auch verdienen dessen Kosten und die Gebühren kommen oben drauf. Du solltest komplett zahlen sonst wird es immer mehr..

Hallo Raimex

In einer früheren Frage warst du zu einem Zeitpunkt 15, der nahe legt, dass du aktuell auch noch minderjährig bist.

Falls das der Fall sein sollte musst du überhaupt kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, da dieses eine Vertragsstrafe darstellt Minderjährige jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Allerdings kommt es hier darauf an, wie genau die Situation abgelaufen ist, zahlen musst du zwar theoretisch in keinem Fall, wenn du vorsätzlich aus eigener schuld schwarz gefahren bist könnte es dann aber passieren, dass man dich stattdessen anzeigt.

Wenn es tatsächlich so abgelaufen sein sollte, dass du wegen einem defekten Automaten kein Ticket gelöst hast und dieses beim Zugpersonal nachlösen woltlest hast du keine Straftat begangen.

Ob es so abgelaufen ist oder du das nur als Ausrede benutzt solltest du ja wissen und entsprechend solltest du dann entscheiden ob dieser Weg für dich sinnvoll ist.

PS: Nur so am Rande in dieser Situation wäre auch ein Erwachsener nicht verplichtet das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen, wenn er selbstständig das Zugpersonal aufgesucht hat um nachzulösen, da es in der Verantwortung des Beförderungsunternehmens liegt die Automaten funktionsfähig zu halten.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

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