Schwarzfahren?

6 Antworten

Der erhobene, doppelte Fahrpreis und die Vertragsstrafzahlung beziehen sich auf das bisherige Fehlverhalten. Es steht dem Kontrollteam dann noch frei, Dich des Fahrzeugs zu verweisen (Hausrecht). Egal ob auf dem Bahnsteig oder noch beim Kontrollteam, musst Du für jede weitere Fahrt, auch eine direkt anschließende, ein Ticket kaufen.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Man kann mit der Quittung bis zur eigentlich geplanten Zielhaltestelle weiterfahren.

Also, hier in München mußt Du die Haltestelle angeben bis wohin Du fahren wolltest und kannst dann nach Aufnahme der Personalien weiterfahren, die Station steht dann auf dem Strafzettel drauf.

Nein, bei uns müssen Schwarzfahrer konsequent aussteigen, sollten sie weiter fahren wollen, benötigen sie einen Fahrschein!

Du musst natürlich trotzdem zahlen.