ticket kaufen nach dem schwarz fahren?

7 Antworten

Du musst zwischen der Vertragsstrafe die beim Verkehrsunternehmen fällig wird und der strafrechtlichen Seite unterscheiden.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im Normalfall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.

Diese 60€ sind eine reine Vertragsstrafe.

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.

Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand). 

Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...) so wird das VU schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.

Erst dann wird über eine Strafe wg Beförderungserschleichung (§265a StGB) verhandelt! 


Filatio  01.06.2022, 23:57

Das AG wird dann nichtsdestotrotz den Vorsatz prüfen – oder wird er einfach impliziert? Da der Nachweis sich ja recht schwierig gestaltet („Ich hab aus Versehen die falsche Fahrkarte gekauft“ etc.), müssten solche Prozesse zum Großteil ins Leere laufen, oder sehe ich das falsch?

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ES1956  02.06.2022, 00:01
@Filatio

Es gibt genug Idioten die sich dermassen dumm anstellen dass die Sachlage eindeutig ist. Beispiel: Nicht übertragbare Fahrkarte vom Freund, Änderungen auf der Fahrkarte, usw...

„Ich hab aus Versehen die falsche Fahrkarte gekauft“ glaubt man beim 3ten Mal auch nicht mehr.

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Vielleicht - aber der kann durchaus die Personalien wollen, denn die 60 € sind ja nur der zivilrechtliche Teil des erhöhten Beförderungsentgeltes, der strafrechtliche Teil (Erschleichung von Leistungen) wird nicht vom Kontrolleur bearbeitet.


Vor10Minuten  01.06.2022, 17:43

Es entstehen auch dann keine weiteren Kosten, daher sind die 60 € das Einzige, was ein Schwarzfahrer zu zahlen hat.

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HugoHustensaft  01.06.2022, 17:45
@Vor10Minuten

Falsch. Damit ist der zivilrechtliche Teil erledigt, strafrechtlich kann eine weitere Strafe verhängt werden - Geld- oder Freiheitsstrafe.

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mbraun  01.06.2022, 18:05

Naja, doch... Wird es.... Es kommt IMHO immer darauf an, wieviel Stress man dem Kontrolleur macht. Die Kontrolleure (vor allem, wenn die durch Subs eingesetzt werden) stehen unter dem Zwang jeden Tag eine bestimmte Anzahl an Schwarzfahrern aufzuschreiben. Ein Kontrolleur ist dann auch mal froh, wenn er die 60 Tacken hat und dann weitermachen kann.

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Machen manche Kontrolleure an guten Tagen tatsächlich in Ausnahmefällen. Verlass dich nur nicht drauf. Es ist bekannt, was eine Machtposition aus Menschen macht.


Vor10Minuten  01.06.2022, 17:41

Das sind keine Ausnahmen, sondern gesetzlich geregelt Du kannst in Deutschland ja auch jedes Bußgeld direkt beim Polizisten bezahlen, wenn du von der Polizei angehalten wirst.

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silazio  01.06.2022, 17:43
@Vor10Minuten

Ich habe es wirklich schon mehrfach erlebt, dass dies gestattet wurde, wenn Leute zugegeben haben, kein Ticket zu haben und angefragt haben, ob sie das schnell ohne Strafe nachkaufen können.

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Meist geht das, ja. Dir wird das dann quittiert.