Schwarzfahren?

2 Antworten

Also Generell hättest du die 60€ nur Zahlen müssen wenn deine Eltern zustimmen. Sonst können deine Eltern Einspruch erheben. Allerdings hast du leider durch das Angeben einer Falschen Adresse schon Strafbar gemacht. Rede am besten mit deinen Eltern darüber. Die können dir dann weiterhelfen. https://advopedia.de/blog/video-tipps-rund-ums-recht/schwarzfahren-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-fuer-jugendliche-unter-18-jahre#:~:text=Schwarzfahren%3A%20Kein%20erh%C3%B6htes%20Bef%C3%B6rderungsentgelt%20f%C3%BCr%20Jugendliche%20unter%2018%20Jahre!,-Forderungseinzug%20%26%20Inkassorecht%20Jugendstrafrecht&text=Ihr%20seid%20beim%20Schwarzfahren%20erwischt,gar%20kein%20Inkassounternehmen%20eingeschaltet%20werden!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zwei Sachen

ab 14 ist man strafmündig und kann bestraft werden

du hast 2 Straftaten begangen 1x erschleichen von Leistungen ( Schwarzfahren ) und Betrug ( falsche Angaben ).

spätestens bei der nächsten Kontrolle kommt es raus und dann wird es ernst und teuer.

öpnv ist somit erstmal erledigt.

Emma42081062 
Fragesteller
 08.11.2023, 19:54

Okay okay danke aber ist es sehr wahrscheinlich das die so meine eigentliche addresse herausfinden und dann auch dagegen vor gehen?

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